Neue Verwaltung - Neuer Mietvertrag ?

  • Hallo zusammen,

    meine Mutter wohnt seit über 40 Jahren in Miete.
    Bisher wurde das Haus vom Vermieter selbst bzw. von einem Verwalter verwaltet.
    Der bisherige Verwalter verstarb mittlerweile.
    Wir haben jetzt ein Schreiben bekommen, in dem sich eine neue Hausverwaltung vorstellt, inklusive eines neuen Mietvertrags gültig ab 01.07.2010.

    Darin enthalten sind die neuen Kontodaten für Miete und Nebenkosten.

    Dazu habe ich ein paar Fragen:
    1) Muss der neue Mietvertrag akzeptiert werden bzw. wie gehe ich vor wenn ich diesen ablehnen will ?
    2) Der neue Mietvertrag und die neuen Vereinbarungen wurden uns am 22.06.2010 zugestellt und sollen bereits ab 01.07.2010 in Kraft treten.Ist das nicht zu kurzfristig ?
    3) Was kann passieren, wenn am 01.07.2010 die Miete noch auf das alte Konto des Hauseigentümers überwiesen wird ?

    Vielen Dank für Eure Antworten!
    Gruß
    Jürgen

  • Beim Wechsel des Eigentümers und recht erst beim Wechsel der Hausverwaltung wird kein neuer Mietvertrag fällig.

    Für das Konto wäre es wichtig, dass die Information darüber vom Eigentümer des Hauses, sprich vom Vermieter, kommt. Es könnte ja jeder behaupten, dass er der Verwalter ist und das Geld kassieren.

  • Auch ich rate dringend davor ab einen neuen Mietvertrag zu unterschreiben. Der alte Mietvertrag bleibt weiter, unter gleichen Konditionen, bestehen!

  • Hallo Jürgen,

    "1) Muss der neue Mietvertrag akzeptiert werden"
    Nein.

    "wie gehe ich vor wenn ich diesen ablehnen will ?"
    Nicht reagieren.

    "2) Der neue Mietvertrag und die neuen Vereinbarungen wurden uns am 22.06.2010 zugestellt und sollen bereits ab 01.07.2010 in Kraft treten.Ist das nicht zu kurzfristig ?"
    Der neue MV (genauer: MV-Entwurf) ist lediglich frommes Wunschdenken der neuen HV.

    "3) Was kann passieren, wenn am 01.07.2010 die Miete noch auf das alte Konto des Hauseigentümers überwiesen wird ?"
    Das halte ich für völlig korrekt, es sei denn, der bisherige Vertragspartner teilt Euch schriftlich eine neue Bankverbindung und deren Inhaber mit (sinnvollerweise mit kurzer Begründung).

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