Hallo zusammen,
unser Haus hat zwei neue Eigentümer und die haben es natürlich auf die beiden besten Wohnungen abgesehen. Die Eigennutzungsansprüche scheinen generell legitim. Jetzt habe ich mich gefragt ob ich nach § 574 BGB Widerspruch einlegen könnte. Mit folgender Begründung: Mein Problem ist, dass ich in den nächsten 6-9 Monaten aus der Stadt wegziehen werden, weil dann mein Studium zu Ende ist und ich anfange zu arbeiten (wo weiß ich jedoch noch nicht). Ich finde die Härteklausel könnte hier greifen, da ich es ein enormer Aufwand ist in meiner Wohngegen (Wohnmangel) für 3-6 Monate umzuziehen. Außerdem beträgt die Mindestmietdauer in den meisten Wohnungen ja schon 6 Monate.
Das einzige was ich bisher dazu finden konnte ist folgendes:
"Die Sozialklausel kann des Weiteren geltend gemacht werden, wenn der Mieter ohnehin ausziehen will, zwischen Auszugstermin aus der alten Wohnung und Einzug in die neue aber eine zeitliche Lücke klafft. Dem Mieter kann nicht zugemutet werden, sich für diesen überschaubaren Zeitraum eine Zwischenunterkunft zu suchen." mietrecht4u: Eigenbedarfsk
Leider habe ich nirgendswo eine Definition dieses "überschaubaren" Zeitraums finden. Außerdem würde ich mich sehr über mögliche Gerichtsurteile freuen, um mich darauf zu beziehen.
Für Eure schnelle Hilfe wäre ich Euch so sehr dankbar! Am Samstag steht bereits das nächste Treffen mit den Vermietern an und da hätte ich das gerne parat.
Schöne Grüße
Max