Es wurde ja schon mehrfach gesagt, aber auch von mir nochmal:
Klauseln, die vorschreiben, dass Tapete entfernt oder Wände in der Farbe weiß gestrichten werden müssen, sind ungültig. Somit hättet ihr die Wohnung nur besenrein übergeben müssen.
Zu der Frage "Jetzt kommt der VM und will, dass wir mit unserem Handwerker erst starten, wenn die Wohnung sozusagen saniert ist. Und das ist jetzt meine Frage: Darf er das verlangen?"
Ein ganz klares Nein! Begründung: Die Wohnung gebt ihr in vertragsmäßigem Zustand an den Vermieter zurück. Wären also Renovierungen von euch zu erledigen (was meiner Meinung nach garnicht der Fall gewesen wäre) so sind diese logischerweise VOR Rückgabe der Wohnung zu erledigen.
Der Vermieter selbst darf aber erst NACH Rückgabe der Wohnung dort Arbeiten erledigen.
Das er das gerne andersrum will ist ja klar. Denn nach den Sanierungen müsste er ja sonst ggf. nochmal auf seine Kosten renovieren. Außerdem hat er keinen Mietausfall, wenn er die Sanierungen noch während eurer bezahlten Mietzeit vornehmen lässt.