Bunte Wand...

  • Hallo zusammen,
    ich habe zum 1.12.2013 meine Wohnung gekündigt.
    In der Küche habe ich damals eine Wand Rot gestrichen. Bei einer Begehung der Wohnung vor ca.4 Wochen mit dem Vermieter und dem Hausmeister habe ich ihn auf die Rote Wand angesprochen und gefragt ob ich diese Wand "Weiss" streichen muss. Der Vermieter sicherte mir zu das ich das nicht machen muss da ein Nachmieter die Wände gegebenfalls selbst streichen würde. Der Anwesende Hausmeister bestätigt diese Aussage.
    Jetzt kam allerdings eine email das ich die Wand bis zur Wohnungsübergabe "Fachgerecht mit einer Hellen Farbe" streichen muss und beruft sich auf das BGH Urteil vom 06.11.2013 (BGH VIII ZR 416/12).
    Jetzt meine Frage: Muss ich das so Akzeptieren? Oder sollte ich mich weigern und es gegebenenfalls auf einen Rechtsstreit ankommen lassen?

    Gruß und Danke schonmal!

  • Zitat

    Oder sollte ich mich weigern und es gegebenenfalls auf einen Rechtsstreit ankommen lassen?

    Den du dann garantiert verlieren wirst. Diesen Spaß solltest du dir also auf keinen Fall entgehen lassen.

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