• Hallo,

    ich möchte gern wissen, um wieviel % ich meine Miete mindern kann?
    Zum 1.12. ziehe ich in ein neu renoviertes und saniertes Haus in Hamburg ein. Das Haus selbst ist in mehrere Wohnung aufgeteilt. Ich bin Studentin und die erste, die morgen den Schlüssel bekommt.
    Das Treppenhaus selbst ist noch nicht fertiggestellt.
    Weitere Bauarbeiten in den Wohnungen sind von den Handwerkern zu erledigen, Treppenhaus wird/bleibt unsauber, lärm durch Bauarbeiten etc.
    Zu dem ist im Vertrag festgelegt, dass ich eine vollausgestattete Küche bekommen werde.
    Vor wenigen Minuten teilte mir der Makler mit, dass die Küche erst Anfang Januar geliefert/aufgebaut würde.

    Welche Möglichkeiten habe ich? Soll ich die Miete zum 1.12 zahlen? Vollständig oder in Teilen? Was ist mit den Mehrkosten durch das Essen gehen auswärts? Ich habe nicht das Geld über, um jeden Tag außerhalb zu essen. Das geht nicht!!
    Morgen wird mir der Schlüssel ausgehändigt und muss auch am Samstag aus der aktuellen Wohnung raus. Ich möchte ungern morgen unwissend dastehen, da der Makler sicher genau weiß, wie weit er gehen kann und ich bisher nicht.

    Ist jemand da, der mir helfen kann?

  • [quote='christin.kesseler','http://www.mietrecht-hilfe.de/forum/index.php?thread/&postID=38918#post38918']
    Zu dem ist im Vertrag festgelegt, dass ich eine vollausgestattete Küche bekommen werde.
    Vor wenigen Minuten teilte mir der Makler mit, dass die Küche erst Anfang Januar geliefert/aufgebaut würde.[/QOUTE]

    BGB § 536 - Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln

    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

    http://www.tvhus.de/pdf/mieter/Mietminderung.pdf

    Das mit dem täglichen Gourmet-Menü vergessen Sie bitte ganz schnell.
    Mir persönlich käme das etwas zu blöd vor. Aber Sie können es ganz gern versuchen.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (28. November 2013 um 17:33)


  • Das Treppenhaus selbst ist noch nicht fertiggestellt.


    sorry wusstest du das nicht als du den Vertrag unterschrieben hast?

    Zitat

    Zu dem ist im Vertrag festgelegt, dass ich eine vollausgestattete Küche bekommen werde.
    Vor wenigen Minuten teilte mir der Makler mit, dass die Küche erst Anfang Januar geliefert/aufgebaut würde.


    ja wieso hast du denn nicht ein paar Minütchen länger telefoniert und konkret nachgefragt wie ihr euch einigen könnt. Der Makler hätte dir sicher besser helfen können

    Zitat

    Welche Möglichkeiten habe ich? Soll ich die Miete zum 1.12 zahlen?


    was steht denn im Mietvertrag?

    Zitat

    Mehrkosten durch das Essen gehen auswärts?


    sorry aber in der Not wird man erfinderisch..........mir fiele da jetzt was ein

  • sorry aber in der Not wird man erfinderisch..........mir fiele da jetzt was ein


    Jooo, is mir klar: MäckDonalds oder WürgerKing...

    Hallo Christin,
    um es kurz zu machen: Ich sehe nur die Chance einer angemessenen Mietminderung, was den eingeschränkten Zugang zur Mietsache und deren eingeschränkte Nutzbarkeit betrifft, falls im Mietvertrag oder sonstwie nachweislich NICHT auf die absehbaren vorübergehenden Mietmängel hingewiesen wurde.
    Achte bitte auf ein peinlich genau ausgefülltes Übergabeprotokoll.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (28. November 2013 um 23:30)

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