Mietvertrag von beiden Seiten unterzeichnet

  • Mieter u.VM MV unterzeichnet! Darf VM Miete einfach erhöhen weil er Fehler gem. hat? 1

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    Hallo zusammen.
    Ich Habe einen Mietvertrag unterzeichnet, Anfang November. Auch noch mal nachgefragt ob alles so richtig ist. Dies wurde bejaht (habe ich auch schriftlich per Mail).
    Es gab ständig Komplikationen und Verschiebungen bei der Schlüsselübergabe hätten am 01.12.13 Den Schlüssel bekommen müssen. Hat sich 1Woche verschoben. Schlüsselübergabe und Wohnungszustandsaufnahme sowie Mietvertrag durchgegangen, Kaution bezahlt. Heute ruft mich der Verwalter der Immobilie an und erzählt mir das es ein Zahlendreher in der Kaltmiete gab. Was sind meine Rechte Vertrag wurde so unterzeichnet! Ich habe auch gefragt ob es alles seine Richtigkeit hat. Kann ich auf die Miete bestehen die ich im Vertrag (von beiden Seiten unterschrieben) unterzeichnet habe?
    Brauche dringend Hilfe!!!!!!!!!!
    MfG Berg

  • Zitat

    Kann ich auf die Miete bestehen die ich im Vertrag (von beiden Seiten unterschrieben) unterzeichnet habe?.

    Ja. Außer der Schreibfehler ist als solcher offensichtlich.

    Mit Miete erhöhen hat das nichts zu tun.


    Wozu dazu eine Umfrage kann ich nicht nachvollziehen.

  • Zitat aus diesem Link:
    Alle Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform". Wenn also die Partei, die sich auf eine Korrektur beruft, keine schriftliche Änderung vorlegen kann, steht sie bereits auf völlig verlorenem Posten.

    Die hier im Link gemachte Aussage hält meiner bescheidenen Meinung nach einer rechtlichen Prüfung nicht stand. Auch wenn die Schriftformerfordernis vereinbart ist, gehen gem. 305b BGB Individualvereinbarung vor, diese können selbstverständlich auch mündlich vereinbart werden, so. z.B. die Aufhebung der der Schriftformerfordernis.

    Das nur mal am Rande