Schimmel in der Wohnung! Brief so okay?

  • Hallo,

    bräuchte nur mal eine Meinung ob das so okay wäre?

    Sehr geehrter Herr ,
    nachdem Sie uns gestern nun wieder versetzt haben, genau wie bereits am 3.12.2013, um die Mängel die wir ihnen telefonisch am 26.11.2013 gemeldet haben zu besichtigen, bitten wir Sie nun schriftlich um Beseitigung der Mängel, da dieser Zustand nicht mehr tragbar ist:

    • Schimmel im Schlafzimmer rund um den Fensterbereich
    • Schimmel im Wohnzimmer rund um den Fensterbereich
    • Schimmel in der Küche rund um den Fensterbereich sowie rund um der Haustür
    • beginnender Schimmel im 3. Zimmer rund um den Fensterbereich sowie im Eckenbereich

    Der Schimmel kann nicht auf falsches Lüften zurückzuführen sein, da wir seit unserem Einzug in die Wohnung ausreichend heizen und mindestens zweimal täglich Stoßlüften. Jedoch ist es so, dass in den Räumen die Luftfeuchtigkeit überproportional ansteigt. Innerhalb von nur 1 Stunde haben wir die gleiche Luftfeuchtigkeit in dem Raum, wie vor dem Lüften. Ebenfalls haben wir jetzt erfahren dass die Vormieter aus dieser Wohnung wegen Schimmel ausgezogen sind und die Wohnung vor uns lange nicht vermietet war. Wir haben außerdem einen Schnelltest durchgeführt um die Schimmelsporenbelastung in der Luft zu messen. Auch diese liegt über normal, sodass wir langsam auch Angst haben das sich dieser Schimmel auf die Gesundheit unserer Tiere, sowie auf unsere Gesundheit niederschlägt. Vermutlich ist dieser Schimmel auf die falsche Isolierung der Fenster zurückzuführen.


    Wir bitten Sie daher die Mängel innerhalb von drei Wochen zu beseitigen, spätestens bis zum 03. Januar 2014. Da in unseren Augen eine spürbare Beeinträchtigung des Wohnwertes der Immobilie durch die Mängel verursacht wird, sehen wir uns ansonsten gezwungen, die Miete, rückwirkend zum 01. Dezember 2013, um 15 Prozent zu mindern. Die Höhe der monatlichen Miete beträgt derzeit 875 Euro, was einen Minderungsbetrag von 131,25 Euro ergibt. Ab Januar werden wir dann eine Monatsmiete von 743,75 Euro überweisen bis die Mängel behoben sind. Hiermit entziehe ich Ihnen außerdem die Einzugsermächtigung der Miete von meinem Konto. Sollten eine weitere Abbuchung der Miete stattfinden werden ich dieser widersprechen. Die Miete für die Tiefgarage darf jedoch weiter von meinem Konto eingezogen werden.

    Wir bitten Sie nochmals um eine Beseitigung der Mängel. Für Rückfragen können Sie unter folgender Nummer xxx mit uns Kontakt aufnehmen. Auch per E-Mail stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter xxx@email.de .
    Mit freundlichen Grüßen

  • Leider kann ich als völlig Fremder mir zu Ihren Ausführungen keine Meinung bilden. Ich kenne die Bedingungen vor Ort nicht. Als Lektor bin ich auch nicht geeignet.