Hallo,
der Vermieter hat die Kosten für Streusalz als Winterdienst in der Betriebskostenabrechnung angestzt und das obwohl die Mieter laut Mietvertrag den Winterdienst selbst durchführen. Ist er dazu berechtigt?
Darf der Vermieter die Kosten für Streusalz als Winterdienstkosten ansetzen?
- Forschtner
- Erledigt
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Hören Sie zuerst einmal auf, hier rumzuschreien, dann gibt es vielleicht auch eine Antwort!