Fristlose Kündigung wegen Hausmeister

  • Hallo zusammen...

    Ich bin total verzweifelt.

    Habe die fristlose Kündigung meiner Wohnung per E-Mail bekommen am 5.12.13 sowie meine Eltern auch (beide fristlose Kündigungen in einer E-Mail). Der Hausmeister hat mich und meine Eltern am 4.12.13 angeschrien und beleidigt. Am 5.12.13 sollte es zu einem klärenden Gespräch kommen. Es wurde nichts geklärt. Der Hausmeister hatte noch einen Wohnungsschlüssel (trotz bereits erfolgter Übergabe der Wohnung), den mein Vater nun wieder haben wollte. Der Hausmeister weigerte sich den Wohnungsschlüssel herauszugeben und wollte an meinem Vater vorbei. Mein Vater ging nicht aus dem Weg. So schubste der Hausmeister meinen Vater die Treppen hinauf (nicht herunter). Deshalb rief ICH die Polizei. Diese erwirkte erst da, dass der Schlüssel herausgegeben wurde. Nun behauptet der Hausmeister das Gegenteil und erzählt überall rum, dass mein Vater ihn angegriffen hätte. Wir wissen nicht mehr weiter!

    Aufgrund dessen kam als Antwort vom Vermieter die fristlose Kündigung. Er hat uns vorher nicht einmal angehört oder gefragt. Ein Anwalt wurde diesbezüglich bereits beauftragt.

    Möchte trotzdem gern wissen, ob es anderen auch schon so ergangen ist. Oder Ähnliches durchgemacht haben. Mein Vater hatte deswegen am 5.12.13 einen Nervenzusammenbruch und ist nun in der Klinik. Ich stehe jetzt mit meiner Mutter und meinem Kind (4 Jahre) alleine da.

    Hinzu kommt jetzt noch, dass die Verwalterin (Ehefrau vom Hausmeister) privat hintenrum über uns ablästert und Unwahrheiten wegen diesem Vorfall verbreitet. Was kann ich dagegen tun? Mein Vater kann sich ja nicht zur Wehr setzen, da er in der Klinik ist und wir all diese Probleme von ihm abschotten. Er denkt, dass alles in Ordnung ist und wir das schon hinkriegen.


  • Habe die fristlose Kündigung meiner Wohnung per E-Mail bekommen am 5.12.13 sowie meine Eltern auch (beide fristlose Kündigungen in einer E-Mail).

    Kann passieren.

    Zitat

    Der Hausmeister hat mich und meine Eltern am 4.12.13 angeschrien und beleidigt. Am 5.12.13 sollte es zu einem klärenden Gespräch kommen. Es wurde nichts geklärt.

    Kann passieren.

    Zitat

    Der Hausmeister hatte noch einen Wohnungsschlüssel (trotz bereits erfolgter Übergabe der Wohnung), den mein Vater nun wieder haben wollte. Der Hausmeister weigerte sich den Wohnungsschlüssel herauszugeben und wollte an meinem Vater vorbei.

    Wer hat wem die Wohnung übergeben und warum wollte Ihr Vater die Schlüssel wiederhaben. Denke, er hat diese erstan den Hausmeister übergeben.
    Warum wohl?

    Zitat

    Mein Vater ging nicht aus dem Weg. So schubste der Hausmeister meinen Vater die Treppen hinauf (nicht herunter).

    Ich hätte mir den Weg auch nicht versperren lassen und hätte vielleicht als Betroffener genauso gehandelt.
    Der Rest gehört nicht hierher.

    Nur soviel: Eine Kündigung per E-Mail ist nicht möglich.

  • Zitat

    Was kann ich dagegen tun?

    Kündigung ignorieren.

    Eine solche wäre a) nur aus schwerwiegendem Grund möglich und b) nur in Schriftform wirksam. Schriftform heißt mit Originalunterschrift.

    Tip am Rande, Schließzylinder der Wohnungstür austauschen. Wer weiß wie viele Schlüssel noch so im Umlauf sind.

    Originalzylinder aber aufheben und bei Auszug wieder einbauen.

    Der Rest ist Kindergartenkram.

  • Hallo Mami1409,

    meinen beiden Vorrednern schliesse ich mich an. Ob eine Strafanzeige wegen Rufschädigung bzw. übler Nachrede eine (erhoffte...) Wirkung zeigen wird, da bin ich mir nicht so sicher.

    "Ein Anwalt wurde diesbezüglich bereits beauftragt."
    - Von wem?

  • Der Hausmeister und die Verwalterin haben die Wohnung am 3.12. an meine Eltern übergeben. Der Hausmeister durfte einen Schlüssel behalten, damit er die Mängel noch beseitigen kann. Am 5.12. meinte er, dass er das in der Wohnung nicht macht. Nun wollte mein vater den Schlüssel zu seiner angemieteten Wohnung zurück, da er nicht berechtigt ist, den Schlüssel zu behalten ohne Grund. Die Herausgabe hat er verweigert. Und da blieb mein Vater stehen (stand eh schon die ganze Zeit vor ihm). Im Rücken des Hausmeister ist die Haustür gewesen (Schauplatz war Flur). Wohnung, um die es geht ist im EG. Stattdessen schupst er meinen Vater die Treppen hinauf. Wenn der Hausmeister sich umgedreht hätte, dann wäre er zur Haustür raus und gut. Aber er griff meinen Vater ja zuerst an.

  • Die Polizei sah vor Ort keine Erfordernisse zum Handeln, da mein Vater nicht verletzt war. Wie man sich da nun strafrechtlich verhält, weiß ich nicht. Mein Vater ist ja nun seit diesem Vorfall in einem psychatrischen Krankenhaus, da er einen Nervenzusammenbruch durch diese ganze Geschichte erlitt. Er hat es nicht verkraftet, dass der Hausmeister ihn am Vortag beleidigt, dann am Haupttag ihn angreift und WIR dann schuld sind und die fristlose Kündigung bekommen. Das hat ihn komplett aus der Bahn geworfen. Er hat sich in seinem ganzen Leben (58 Jahre) nie etwas zu schulden kommen lassen und dann das. Nun bin ich mit meinem Kind und meiner Mutter allein. Stemmen nun alles allein.

    Über den Fortgang werde ich weiterhin berichten. Zunächst ist nun der Widerspruch durch den Anwalt zwecks der fristlosen Kündigung raus. Jetzt heißt es warten auf die Reaktion des Vermieters.

    Grüße