Rechnung bezahlen?

  • Hallo,
    Ich habe Gestern eine Rechnung von meinem Vermieter erhalten, in der ich eine Reparatur bezahlen soll. Bei dieser Reparatur handelte es sich um einen undichten Toilettenabfluss in meinem Badezimmer. Muss ich diese Rechnung bezahlen?

  • Hey Paul,
    in der Regel musst du solche Rechnungen nicht zahlen, da der Vermieter für die Instandhaltung zuständig ist und die Kosten dafür auch tragen muss. Hier stellt sich aber auch die Frage, ob der Schaden vielleicht von dir mutwillig herangeführt wurde, oder ob es sich um ganz normalen Verschleiss handelt? Des weiteren wäre es gut, wenn du mir bekannt gibst, ob du selber den Installateur bestellt hast oder dieses durch Kontakt mit deinem Vermieter, durch die Hausverwaltung, bzw. durch den Hauswart zu Stande kam.
    Gruß, der Bulli

  • Hallo Bulli,
    nein, der Schaden war definitiv nicht mutwillig herbeigeführt. Das ist ganz normaler Verschleiß, denn die Badezimmeramaturen, sowie eigentlich das ganze Badezimmer stammen nach Aussehen und Design eher aus den achtzieger Jahren. Ich wohne hier in der Wohnung ja auch schon seit fast neun Jahren und im Bad hat sich seit dem nichts geändert. Den Termin mit dem Installateur habe ich nicht direkt in Auftrag gegeben, sondern lief das wohl über die Hausverwaltung. Dort hatte ich mein Anliegen vorgetragen und die haben dann gesagt, dass sie sich darum kümmern würden. Ein paar Tage später hat der Installateur dann bei mir angerufen und mit mir einen Termin vereinbart.

  • Hey Paul,
    also das hört sich ja wirklich nach Verschleiß an, bei dem Alter deines Badezimmers, kann sowas passieren und ist ganz normal. In der Regel muss dann der Vermieter für solche Schadensfälle aufkommen. Für genau solche Sachen zahlt man ja auch Miete und Nebenkosten, wobei sich sehr oft die Vermieter gerne vor den Kosten drücken möchten. Ich habe aber auch noch eine letzte Frage an dich: Hast du als der Installateur mit seiner Arbeit fertig war, irgendein Schriftstück unterschrieben? Und wenn ja, hast du eine Durchschrift und kannst mir sagen, wobei es sich dabei handelt?
    Gruß, der Bulli

  • Ja, ich habe etwas unterschrieben und habe auch eine Durchschrift davon. Dabei handelt es sich nur um eine Bestätigung, dass der Installateur vor Ort war und die Reparatur ausgeführt wurde. Das wurde von mir unterzeichnet, der Installateur meinte, nur zur Sicherheit solle ich das unterschreiben, damit er vor der Hausverwaltung nachweisen kann, dass er die Reparatur durchgeführt hat. Das Ganze war auch an die Hausverwaltung adressiert, und nicht an mich.

  • Hey Paul,
    dann ist der Fall ganz klar. Du brauchst dir keine Sorgen machen, denn du bist im Recht. Du brauchst für Instandhaltungskosten nicht aufkommen, egal ob es dringende Fälle sind, oder Schäden, die nicht so schnell repariert werden müssen. Dem entsprechend muss dein Vermieter bzw. die Hausverwaltung die Rechnung begleichen, und darf die Kosten weder an dich weiterleiten, noch hinterher in der Nebenkostenabrechnung abrechnen. Des weiteren hast du ja nicht den Auftrag für die Reparatur an den Installateur gegeben, sondern die Hausverwaltung tat dieses. Und unterschrieben hast du ja auch nichts Relevantes, was eine Annahme eines Werkvertrages rechtfertiegen würde. Es war nur eine Bestätigung für die Hausverwaltung und keine an dich adressierte Rechnung oder Auftragsbestätiegung. Dem entsprechend hat die Hausverwaltung einen Vertrag mit dem Installateur abgeschlossen, und du hast im Grunde nur bestätigt, dass dieser ausgeführt wurde. Also solltest du nun deine Hausverwaltung, bzw. deinen Vermieter schriftlich darauf hinweisen, dass du die Rechnung nicht begleichen wirst, da es sich eindeutig um Instandhaltungskosten handelt, und der Mieter für diese Art der Kosten nicht belangt werden kann.
    Halt mich auf dem laufenden, würde mich interessieren, wie die auf dein Schreiben reagieren.
    Gruß, der Bulli

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