Nebenkosten unstimmig/unverständlich und sep. Vertrag zu Sat-Anlage

  • Hallo Zusammen,

    wir (2 Personen) wohnen seit 1,5 Jahren in einem frisch saniertem Haus, welches vorher einige Jahre leer stand.
    Kurz vorm Jahreswechsel haben wir nun die erste Nebenkostenabrechnung (für 2012) sowie einen Vertrag für die Bereitstellung eines Rundfunk- und Fernsehsignals erhalten und nun sind viele Fragen dazu aufgetaucht.

    Zuerst jedoch zum Thema Nebenkostenabrechnung.
    (im Mietvertrag steht: die Nebenkosten sind nach dem Verhältnis der Wohnfläche gemäß der Wohnflächenverordnung festgelegt)

    - die Abfallgrundgebühren wurden nach Personen/Monat berechnet
    - die Entsorgungskosten wurden nur nach Personen berechnet
    => rechnerisch ist das zwar günstiger für uns, jedoch inhaltlich nicht richtig oder?

    - die Pflege Innen und Außen wurde ab 01.07. berechnet, jedoch wurde das Haus erst ab Ende des Jahres (Nov.) gereinigt
    => wie reagiert man hier am besten? Akteneinsicht/Widerspruch?

    Nun zum 2. Thema, dem separaten Vertrag zur Bereitstellung eines Rundfunk- und Fernsehsignals.
    Wir wohnen wie gesagt seit 1,5 Jahren in der Wohnung und bisher wurde für die Sat-Schüssel auf dem Dach nichts verlangt. (Gegenstand des Vertrags ist die "qualitätsgerechte" Belieferung des UKW/TV-Signals)
    - im Anschreiben steht wir erhalten eine Nutzungspauschale für die Bereitstellung des Rundfunk-/Fernsehsignals
    - für das Jahr 2012 entstehen uns keine Kosten
    - für 2013 werden uns nur anteilige Kosten berechnet, da diese nicht mit den Nebenkosten abgerechnet werden können
    - weiter steht, diese Nutzung muss vertraglich geregelt werden, weshalb der Vertrag beiliegt und für die Nutzung in 2014 zu vereinbaren ist
    - das Kuriose ist, für 2013 sind die anteiligen Kosten 60€ (5€ p. Monat), ab 01/2014 monatlich 9,60€.
    - diese 60€ sind als Rechnung beigefügt und werden mit unserem Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung verrechnet
    => so richtig verstehe ich es nicht, einerseits den Kostenunterschied wie auch die späte Anforderung (wenn gewünscht kann ich den Vetrag auch noch einscannen)

    Ich hoffe Ihr könnt uns weiterhelfen?

    Vielen Dank und viele Grüße
    Gerd

  • Zitat

    die Nebenkosten sind nach dem Verhältnis der Wohnfläche gemäß der Wohnflächenverordnung festgelegt

    So hat das auch der Gesetzgeber vorgesehen.

    Zitat

    - die Abfallgrundgebühren wurden nach Personen/Monat berechnet
    - die Entsorgungskosten wurden nur nach Personen berechnet

    Diese Diskrepanz lass dir bitte vom Vermieter erklären, ich kann es nicht.

    Zitat

    => wie reagiert man hier am besten? Akteneinsicht/Widerspruch?

    siehe oben.

    Zitat

    - das Kuriose ist, für 2013 sind die anteiligen Kosten 60€ (5€ p. Monat), ab 01/2014 monatlich 9,60€.

    Umgelegt werden können nur entstandene Kosten, z.B. für Wartung und Strom der Anlage. Da kommen im Jahr bestenfalls lächerliche Eurobeträge zusammen. Dieser Vertrag mit der Rechnung ist der Versuch einer Abzocke. Du solltest darauf hin deine Abrechnung der Betriebskosten auf ähnliche Versuche hin abklopfen.

  • Hallo Gerd,

    "Kurz vorm Jahreswechsel haben wir ... einen Vertrag für die Bereitstellung eines Rundfunk- und Fernsehsignals erhalten"
    - Meinst wohl einen Vertragsentwurf?

    "(im Mietvertrag steht: die Nebenkosten sind nach dem Verhältnis der Wohnfläche gemäß der Wohnflächenverordnung festgelegt)"
    - OK.

    "die Abfallgrundgebühren wurden nach Personen/Monat berechnet
    die Entsorgungskosten wurden nur nach Personen berechnet"
    - Halte ich für widersprüchlich und rechtsunwirksam, da die Wohnflächennummer ausserdem durch das BGB gestützt wird.

    "- die Pflege Innen und Außen wurde ab 01.07. berechnet, jedoch wurde das Haus erst ab Ende des Jahres (Nov.) gereinigt
    => wie reagiert man hier am besten? Akteneinsicht/Widerspruch?"
    - Beides.

    "Nun zum 2. Thema, dem separaten Vertrag zur Bereitstellung eines Rundfunk- und Fernsehsignals."
    - Wie gesagt, ich verstehe das als Angebot bzw. Vertragsentwurf.
    1. a) War bei Mietbeginn die Sat-Versorgung bereits vorhanden? b) Im Mietvertrag aufgeführt?
    2. Bedeutet die "qualitätsgerechte" Belieferung des UKW/TV-Signals für Euch eine Wohnwertverbesserung?

    "für 2013 werden uns nur anteilige Kosten berechnet, da diese nicht mit den Nebenkosten abgerechnet werden können.
    - Richtig.

    "weiter steht, diese Nutzung muss vertraglich geregelt werden, weshalb der Vertrag beiliegt und für die Nutzung in 2014 zu vereinbaren ist"
    - Werden Konsequenzen angedroht, falls keine Zustimmung?

    "für 2013 sind die anteiligen Kosten 60€.
    diese 60€ sind als Rechnung beigefügt und werden mit unserem Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung verrechnet"
    - Halte ich für nicht statthaft, da unerlaubte Selbstbedienung.

    "... kann ich den Vetrag auch noch einscannen"
    - Just do it...


  • (im Mietvertrag steht: die Nebenkosten sind nach dem Verhältnis der Wohnfläche gemäß der Wohnflächenverordnung festgelegt)

    Richtig, aber nicht zwangsläufig bei allen Positionen.

    Zitat

    - die Abfallgrundgebühren wurden nach Personen/Monat berechnet
    - die Entsorgungskosten wurden nur nach Personen berechnet
    => rechnerisch ist das zwar günstiger für uns, jedoch inhaltlich nicht richtig oder?

    Lesen Sie die Satzung Ihrer Kommune zur Abfallentsorgung.
    Bei uns z.B.: Grundgebühr nach Personen und Leerung je Tonne. Bei Gemeinschaftstonne wäre auch hier die jeweilige Leerung nach Personenzahl vorzunehmen.

    Siehe hier:
    BGB § 556a - Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten

    (1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.

    Zitat


    - die Pflege Innen und Außen wurde ab 01.07. berechnet, jedoch wurde das Haus erst ab Ende des Jahres (Nov.) gereinigt
    => wie reagiert man hier am besten? Akteneinsicht/Widerspruch?

    Lassen Sie sich die Belege zeigen!

  • Bei uns z.B.: Grundgebühr nach Personen und Leerung je Tonne. Bei Gemeinschaftstonne wäre auch hier die jeweilige Leerung nach Personenzahl vorzunehmen.


    Bei uns (Siedlungsgesellschaft mit >1000 Wohnungen) werden nach WEs lediglich die Kabelanschlüsse berechnet.

  • - die Pflege Innen und Außen wurde ab 01.07. berechnet, jedoch wurde das Haus erst ab Ende des Jahres (Nov.) gereinigt
    => wie reagiert man hier am besten? Akteneinsicht/Widerspruch?

    Es kommt ja immer drauf an ... (5 Mark ins Phrasenschwein) ;)

    Kann es sein, dass der besagte 01.07.(2012) Euer Einzugsdatum ist?
    Wenn ja, was genau ist "Pflege Innen und Außen"?

    Es wäre denkbar, dass der Vermieter mit einer Reinigungsfirma einen Vertrag über die Erbringung einer bestimmten (Reinigungs-)Leistung abgeschlossen hat. Wenn in diesem Vertrag der Beginn der Zahlpflicht des Vermieters vor dem 01.07. liegt, dann würde er Dir diese Kosten anteilig ab dem 01.07. aufdrücken können. Ob und wann genau die Reinigungsfirma ihre Leistungen erbringt und ob alle mit Zeitpunkt und Ergebnis der Reinigungen einverstanden sind, stünde dann auf einem anderem Blatt.
    Bei der Nebenkostenabrechnung geht's ja zunächst "nur" darum, dass der Vermieter seine real entstandenen (Betriebs-)Kosten auf den/die Mieter umlegt.

    Wenn jedoch die Zahlpflicht des Vermieters erst nach dem 01.07. bestand (vielleicht erst ab dem besagten November?), dann kann er schlecht die davorliegenden Tage/Wochen/Monate mit einbeziehen, weil es da die Reinigungsleistung, für die Du nun zahlen sollst, ja anscheinend noch nicht einmal auf dem Papier gegeben hat.

    Ob das alles irgendwas an der Summe, die Du für die Reinigung zahlen sollst, ändern kann, ist hier schlecht zu beurteilen. Kommt so ein bisschen drauf an, was genau der Vermieter Dir wie genau in den Nebenkosten angerechnet hat. Dieses "Es-kommt-drauf-an" sollten meine Ausführungen dort oben ausdrücken.

    Aber für solcherlei Zweifel/Fragen hat ein Mieter ja das Recht, die den angesetzten Nebenkosten zugrundeliegenden Rechnungen nach Anforderung einzusehen. Danach kann man einen etwaigen notwendigen Widerspruch auch umso besser begründen.

  • Hallo Zusammen,

    so viele Antworten :) , aber der Reihe nach:

    Mainschwimmer:
    - es sind keine Betriebskosten für die Satschüssel aufgeführt

    Berny:
    - ja ein Vertragsentwurf :)
    - die Akteneinsicht und den Widerspruch werde ich vorbereiten => Danke.
    - 1.a) ja die Anlage war bei Einzug vorhanden und wurde durch uns seitdem genutzt
    - 1.b) im Mietvertrag (Einheitsmietvertrag) steht nichts dazu, nur in der Anlage 1 zum MV (Betriebskostenaufstellung) ist bei den Kosten das Thema Gemeinschaftsantennenanlage aufgeführt
    - 2. es ändert sich ja nichts am Zustand der Belieferung, da an der Satanlage nichts geändert wird/wurde
    - es werden keine Konsequenzen bei Nichtzustimmung angedroht, lediglich der Hinweis dass bei weiterer Inanspruchnahme der weiteren Nutzung der Vertrag zu unterzeichnen ist
    => unser Vermieter hat bereits das Guthaben der Nebenkostenabrechnung 2012 überwiesen, jedoch abzgl. der benannten 60€ aus 2013, was nun??

    Kolinum:
    - Belegeinsicht werde ich abfordern => Danke.

    @AjaxMH:
    - unser Mietvertrag beginnt am 01.07.2012, eingezogen sind wir Ende Juni
    - ich denke die Belegeinsicht bringt hier mehr Licht ins Dunkel


    Ist es sinnvoll erst Belegeinsicht zu fordern, oder gleich Widerspruch mit Belegeinsicht?
    Wie oben geschrieben hat der Vermieter ja bereits das Guthaben überwiesen.

    Vielen Dank und viele Grüße
    Gerd

    p.s.: Der Vertrag ist gescannt anbei.

  • Thema Fernsehen:

    1.) Mag sein, dass ich jetzt ein Brett vor'm Kopf habe, aber ich verstehe nicht, wieso jetzt (also Ende 2013, oder?) eine Rechnung für 2013 (über anteilige Nutzungsgebühren) fürs Fernsehgucken auftaucht. Und wieso wären so etwas nicht über die Nebenkosten einzuziehen, wenn es doch im Mietvertrag drinsteht?
    Also entweder sind das Nebenkosten -dann hast Du gewusst, dass die auftauchen werden und dann kann der Vermieter sie mit der Nebenkostenperiode 2013 abrechnen -
    oder es sind keine Nebenkosten - dann musst Du die Leistung für 2013 irgendwo bestellt haben, damit Dir jetzt (also quasi nachträglich) eine Rechnung für 2013 ins Haus flattern kann. Hast Du die Leistung irgendwo bestellt? Hast Du gewusst, dass es Dich für 2013 etwas kosten würde?

    Wo ist mein Gedankenfehler?

    2.) Die vom Vermieter initiierte Art der "Bezahlung" dieser ominösen Rechnung sehe ich als problematisch an. Der Vermieter rechnet hier zwei Ansprüche, die nichts miteinander zu tun haben, gegeneinander auf und begleicht beide in einem Vorgang. Er begleicht eigenmächtig seine und Deine Zahlpflicht (so die überhaupt besteht).

    Als Ergebnis hast Du ohne Deinen Willen gezahlt. Dir wurde keine Entscheidungfreiheit gelassen, ob und wann Du Geld transferieren willst. Du konntest das Geld nicht einbehalten und kannst es Dir auch nicht - falls erforderlich - zurückholen, ohne beim Vermieter vorstellig zu werden. Ich persönlich finde sowas übel.

    3.) Der Vertragsentwurf:

    • Beim §2 haben beide Absätze die gleiche Nummer.
    • §3 Abs. 4 kündigt eine fixe Erhöhung in 4 Jahren an und benennt in einem Anfall von hellseherischen Fähigkeiten gleich die Gründe, die zukünftig eintreten werden, mit. Ich habe keine Ahnung, ob das so erlaubt ist oder für wen das zum Eigentor werden kann, aber ich musste doch schmunzeln ...
    • §3 Abs. 6: Und wenn eine andere Firma das macht? (Ich verstehe nicht, wieso hier eine Installationsfirma namentlich benannt wird.)
  • zu 1.
    Meiner Meinung nach sind das keine Nebenkosten, da der Strom für die Satanlage ja im Allgemeinstrom mit drin ist.
    Wir haben ja nichts bestellt, sondern meiner Meinung nach ist dem Vermieter eingefallen, dass er seine Investitionskosten zurück haben möchte über diesen Vertrag. Zum Einzug hat er uns dazu nichts gesagt. Mittlerweile hab ich aber erfahren, dass bei anderen die nach uns eingezogen sind Andeutungen gemacht wurden bezüglich der Satsanlage und dass hier künftig noch Kosten (ca. 10€ monatlich) kommen.

    zu 2.
    hmm ... das muss ich ihm dann beim nächsten Telefonat/Treffen sagen.

    zu 3.
    §3 Abs. 4 würde mich auch interessieren, ob man gleich jedmögliche künftige Änderung/Erhöhung hier einbeziehen kann.
    => Zumal das Beschriebene aus meiner Sicht wenig mit der Satanlage zu tun hat.
    => man könnte den Absatz ja auch streichen, oder? :)

  • zu 1.
    Meiner Meinung nach sind das keine Nebenkosten, da der Strom für die Satanlage ja im Allgemeinstrom mit drin ist.
    Wir haben ja nichts bestellt, sondern meiner Meinung nach ist dem Vermieter eingefallen, dass er seine Investitionskosten zurück haben möchte über diesen Vertrag. Zum Einzug hat er uns dazu nichts gesagt.


    Den Vertrag ab 2014 meinte ich an dieser Stelle nicht. Ich meinte hier erstmal die Rechnung über die 60,--€. Wenn Du Dich vorher nicht irgendwo und irgendwie (geht sowas stillschweigend?) bereit erklärt hast, für 2013 die Bereitstellung des TV-Anschlusses zu bezahlen, dann musst du meiner Meinung nach die 60,-- nicht zahlen.

    Wie gesagt, es kann immer noch sein, dass mir jemand das Brett vor dem Kopf wegnehmen muss, aber es kann doch nicht sei, dass mal eben so eine Rechnung ins Haus flattert (von wem auch immer). Falls es kein Brett bei mir gibt: Sage Deinem Vermieter, dass die 60,--€ für 2013 schlicht nicht abgemacht waren. Punkt.

    zu 3.
    §3 Abs. 4 würde mich auch interessieren, ob man gleich jedmögliche künftige Änderung/Erhöhung hier einbeziehen kann.
    => Zumal das Beschriebene aus meiner Sicht wenig mit der Satanlage zu tun hat.
    => man könnte den Absatz ja auch streichen, oder? :)


    Wie gesagt: Ich weiß nicht, für wen das ein Eigentor wäre. Nach 4 Jahren eine Erhöhung um 5% ist günstiger für Dich, als eine jährliche Anhebung um 2%. Aber was wäre denn dann ab 2018? Nie wieder eine Erhöhung? Lt. Vertragslage, ja. Klingt ja sooo schlecht auch nicht. Andererseits - was ist denn, wenn das Leben wider Erwarten billiger wird in den nächsten 3 Jahren und nicht immer nur alles teurer ...?

    Aber je länger ich drüber nachdenke, desto weniger begreife ich, wieso Ihr überhaupt einen gesonderten Vertrag machen solltet. Da können ja auch gleich die Mietverträge geändert/ergänzt werden und die Antennenanlage zu den Nebenkosten dazu definiert werden. Der Strom dafür ist ja eh schon in den Nebenkosten drin. Wartungskosten für Sat-Schüssel und Verteiler fallen eh nicht an. Reparaturen und Ersatz müsste Vermieter tragen. Und die Gelder dafür will er sich vorsorglich per sondervertraglich geregelte monatliche Gebühren reinholen. Pfiffig ... gutes Geschäft; braucht er dafür einen Gewerbeschein? ;)

    Vielleicht wäre sogar eine fachkompetente Rechtsberatung angesagt, denn die Frage ist ja auch, ob der Vermieter Deine Antennendosen vom Verteiler abklemmen darf, wenn Du den Vertrag nicht machst, und welche Rechte Du dann hättest, um an ein Fernsehsignal zu kommen (eigene Sat-Schüssel?).

  • Braucht eine Sat-Anlage überhaupt Strom?


    Ja, der Verteiler, an dem eingangsseitig die Antenne und ausgangsseitig die ganzen Antennensteckdosen in den Wohnnungen angeschlossen sind.

  • Ja, der Verteiler, an dem eingangsseitig die Antenne und ausgangsseitig die ganzen Antennensteckdosen in den Wohnnungen angeschlossen sind.


    Wenn es (wie hier?) aber nur zwei Nutzer sind, genügt ein Twin-LB für 19€99.

  • Hallo Gerd,
    generell wäre doch zu überprüfen, ob nicht bei der Anmietung der Wohnung 2012 das Fernsehsignal mitvermietet wurde. Wenn dem so wäre, dann wären die Kosten mangels anderer Vereinbarung Teil der Miete und der Vermieter kann nicht einfach mehr verlangen, bzw. er kann höchstens (und nur möglicherweise) das aus der Miete herausrechnen und dann extra machen (nur dann wenn Nebenkostenpauschale vereinbart). Von den Kosten her wäre das aber für Euch neutral, auch könnte Euch der Vermieter nicht zu einem Extravertrag drängen.

    An dem Vertrag finde ich problematisch, dass dieser nicht an den Mietvertrag gekoppelt ist, also theoretisch weiterlaufen könnte, wenn der Mietvertrag für die Wohnung schon beendet ist und der nächste Kündigungstermin für den SAT-Mietvertrag ungünstig (sprich später) liegt.

  • Den Vertrag ab 2014 meinte ich an dieser Stelle nicht. Ich meinte hier erstmal die Rechnung über die 60,--€. Wenn Du Dich vorher nicht irgendwo und irgendwie (geht sowas stillschweigend?) bereit erklärt hast, für 2013 die Bereitstellung des TV-Anschlusses zu bezahlen, dann musst du meiner Meinung nach die 60,-- nicht zahlen.

    Wie gesagt, es kann immer noch sein, dass mir jemand das Brett vor dem Kopf wegnehmen muss, aber es kann doch nicht sei, dass mal eben so eine Rechnung ins Haus flattert (von wem auch immer). Falls es kein Brett bei mir gibt: Sage Deinem Vermieter, dass die 60,--€ für 2013 schlicht nicht abgemacht waren. Punkt.

    Das werde ich in dem Schreiben auch so tun und die 60€ zurückfordern.

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