Wir haben unsere Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2012 erhalten. In dieser Abrechnung haben sich unsere Heizkosten um 105 % (pro Einheit) erhöht, obwohl im Abrechnungszeitraum weniger (ca. 17 % lt. Heizkostenverteiler) verbraucht wurden.
Auffällig in der Abrechnung ist, das innerhalb von 4 1/2 Wochen 3000 Liter Heizöl durch ca. 8 Mietparteien angeblich verbraucht wurden.
Wir haben auch schon eine Vermutung: Im Abrechnungszeitraum lag ein Defekt an der Heizungsanlage vor. Dadurch resultiert mit hoher Wahrscheinlichkeit auch der Mehrverbrauch.
Meine Frage wäre nun: Wenn ein Defekt an einer Heizung vorliegt, kann der VM, dann diese Kosten des Mehrverbrauches (in unseren Fall wären dies ca. 3700 Liter, man hat ja einen Vergleich aus den Vorjahren mit etwa gleichen Gesamtverbrauch lt. HKV ) trotzdem auf die BK umlegen oder kann man vielleicht auch darauf bestehen, das der Wert des/eines Vorjahres (mit etwas gleichen Verbrauch) angesetzt wird?
Meine zweite Frage bezieht sich auf einen neuen Abrechnungsposten, der sich "Wartung KKA" nennt.
Von solch einen Posten habe ich noch nicht gehört bzw. solch ein Posten ist lt. Mietvertrag Anlage Betriebskosten nicht vereinbart.
Ich kenne das so, dass ein neuer Posten in der Nebenkostenabrechnung vorab vereinbart werden muss oder hat sich dahingehend etwas geändert.
Ich sage für eure Hilfe schon einmal vielen Dank.