Heizkostenerhöhung um 105 % neuer Posten

  • Wir haben unsere Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2012 erhalten. In dieser Abrechnung haben sich unsere Heizkosten um 105 % (pro Einheit) erhöht, obwohl im Abrechnungszeitraum weniger (ca. 17 % lt. Heizkostenverteiler) verbraucht wurden.


    Auffällig in der Abrechnung ist, das innerhalb von 4 1/2 Wochen 3000 Liter Heizöl durch ca. 8 Mietparteien angeblich verbraucht wurden.


    Wir haben auch schon eine Vermutung: Im Abrechnungszeitraum lag ein Defekt an der Heizungsanlage vor. Dadurch resultiert mit hoher Wahrscheinlichkeit auch der Mehrverbrauch.


    Meine Frage wäre nun: Wenn ein Defekt an einer Heizung vorliegt, kann der VM, dann diese Kosten des Mehrverbrauches (in unseren Fall wären dies ca. 3700 Liter, man hat ja einen Vergleich aus den Vorjahren mit etwa gleichen Gesamtverbrauch lt. HKV ) trotzdem auf die BK umlegen oder kann man vielleicht auch darauf bestehen, das der Wert des/eines Vorjahres (mit etwas gleichen Verbrauch) angesetzt wird?



    Meine zweite Frage bezieht sich auf einen neuen Abrechnungsposten, der sich "Wartung KKA" nennt.


    Von solch einen Posten habe ich noch nicht gehört bzw. solch ein Posten ist lt. Mietvertrag Anlage Betriebskosten nicht vereinbart.


    Ich kenne das so, dass ein neuer Posten in der Nebenkostenabrechnung vorab vereinbart werden muss oder hat sich dahingehend etwas geändert.


    Ich sage für eure Hilfe schon einmal vielen Dank.

  • Hallo Andy, wann?


    Sorry ::(


    Abrechnung erhalten am 28.12.2013. Es ist also noch viel Zeit.


    Werde versuchen die beiden Abrechnungen entweder Morgen (wenn ich es schaffe ) einzustellen. Ansonsten Anfang nächster Woche.


    Gruß
    Andy


  • Im Abrechnungszeitraum lag ein Defekt an der Heizungsanlage vor. Dadurch resultiert mit hoher Wahrscheinlichkeit auch der Mehrverbrauch.


    Dieser Vermutung kann ich nichts abgewinnen. Ein Defekt an der Anlage kann zu keinen Mehrverbrauch in dem Ausmaß führen.
    Selbst wenn das möglich wäre, müssten Sie trotzdem die Kosten bezahlen.


    Den Ölverbrauch können Sie anhand der Kostenbelege auch nachprüfen. Eine solche genaue Prüfung erfordert auch entsprechende Unterlagen. Vermutungen begründen höchstens einen Anfangsverdacht.
    Denkbar wäre auch, das die Reparaturkosten der Anlage auf die Gesamtkosten des Betriebes unzulässigerweise aufgeschlagen wurden.
    Toyota: Nichts ist unmöglich!


    Zitat

    Meine zweite Frage bezieht sich auf einen neuen Abrechnungsposten, der sich "Wartung KKA" nennt.


    Weiß auch nicht!

  • Werde versuchen die beiden Abrechnungen entweder Morgen (wenn ich es schaffe ) einzustellen. Ansonsten Anfang nächster Woche.


    ... incl. dem Betriebskostenabschnitt des Mietvertrags.


  • Ob nun Defekt hin oder her. Jedenfalls stimmte im Abrechnungsjahr etwas nicht. Die Heizung ist eine Zeitlang permanent gelaufen, fast ohne Unterbrechung. VM wurde darauf hingewiesen, hat aber erst nach ca. 8 Wochen etwas unternommen und es wurde wohl auch was repariert.


    Das mit den Kostenbelege ist bekannt, Termin steht schon und ist in kürze.



    Gruß Andy

  • Scanne die Abrechnung und auch die vorherige ein und lade sie hier hoch. Mit deinen Angaben ist beim besten Willen nichts anzufangen.



    so, hier die Übersicht für die beiden Jahre, hoffe es klappt.


    Merkwürdig wie geagt, das der Ölverbrauch um über 3000 l höher ist, obwohl der Gesamtverbrauch (aller Wohnungen) gegenüber dem Vorjahr von 877,092 HKV Einheiten auf 728,410 HKV Einheiten gesunken ist.


    Gruß


    Andy

  • ... incl. dem Betriebskostenabschnitt des Mietvertrags.



    das klappt leider nicht. Datei wäre zu groß. Ist aber eine Standartvereinabrung, Stand 1.01.2004.


    Das einzige was mich stört, wäre der letzte Punkt:


    Dort heißt es: Sonstige Betriebskosten: hierzu gehören Betriebskosten, die im Sinne des § 1 von den Nummern 1-16 nicht erfasst sind."

  • ... incl. dem Betriebskostenabschnitt des Mietvertrags.


    das klappt leider nicht. Datei wäre zu groß. Ist aber eine Standartvereinabrung, Stand 1.01.2004.


    Das einzige was mich stört, wäre der letzte Punkt:


    Dort heißt es: Sonstige Betrieskosten: hierzu gehören Betriebskosten, die im Sinne des § 1 von den Nummern 1-16 nicht erfasst sind."


    Gruß


    Andy

  • Hast du den Vermieter gefragt, was die Abkürzung KKA bedeutet? Hier ist niemand mit der ultimativen Glaskugel, die die Übersetzung liefert.


    nein. Aber ich habe ja schon einen Termin beim VM. Habe es ja schon geschrieben.


    Aber mittlerweile wisen wir ja, was KKA heißt, dank Linus2011

  • Das einzige was mich stört, wäre der letzte Punkt:
    Dort heißt es: Sonstige Betrieskosten: hierzu gehören Betriebskosten, die im Sinne des § 1 von den Nummern 1-16 nicht erfasst sind."


    Naja, scheint wohl der §2 BetrkVO gemeint zu sein...
    Und welche wären das namentlich bspw.?

  • Naja, scheint wohl der §2 BetrkVO gemeint zu sein...
    Und welche wären das namentlich bspw.?


    ich kopiere es mal hier (gekürzt, außer den wichtigen Punkten) hier rein:


    Aufstellung der Betriebskosten



    Betriebskosten im Sinne von § 1 sind:


    1. die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, hierzu gehört namentlich die Grundsteuer;


    2.die Kosten der Wasserversorgung, hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs, die
    Grundgebühren, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung
    von Wasserzählern sowie die Kosten ihrer Verwendung einschließlich der Kosten der
    Berechnung und Aufteilung, die Kosten des Betrieb~s einer hauseigenen
    Wasserversorgungsanlage ünd einer Wasseraufbereitungsanlage einschließlich der
    Aufbereitungsstoffe.



    3.die Kosten der Entwässerung, hierzu gehören die Gebühren für die Haus- und
    Grundstücksentwässerung, die Kosten des Betriebs einer entsprechenden nicht öffentlichen
    Anlage und die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe;


    4.die Kosten
    a) des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage,
    b) des Betriebs der zentralen Brennstoffversorgungsanlage,


    c) der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme, auch aus Anlagen im Sinne des Buchstaben a;hierzu gehören das Entgelt für die Wärmelieferung und die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen entsprechend Buchstabe a;oder
    d) der Reinigung und Wartung von Etagenheizungen und Gaseinzelfeuerstätten,


    5. Die Kosten
    a) des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage
    b) der eigenständig gewerblichen Lieferung von Warmwasser, auch aus Anlagen im Sinne des Buchstaben a; hierzu gehören das Entgelt für die Lieferung des Warmwassers und die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlage entsprechend Nr. 4 Buchstabe a; oder
    c) der Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten


    6. Die Kosten verbundener Heizungs- und Warmw,asserversorgungsanlagen
    a) bei zentralen Heizungsanlagen entsprechend Nummer 4 Buchstabe a und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind; oder
    b) bei der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme entsprechend Nummer 4 Buchstabe c und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind; oder
    c) bei verbundenen Etagenheizungen und Warmwasserversorgungsanlagen entsprechend Nummer 4 Buchstabe d und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind.


    7. die Kosten des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs,


    8. Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung,


    9. die Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung,


    10. die Kosten der Gartenpflege


    11. die Kosten der Beleuchtung

    12. die Kosten der Schornsteinreinigung


    13.die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung


    14. die Kosten für den Hauswart,


    15. die Kosten
    a) des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage
    b) des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteileranlage;


    16. Die Kosten des Betriebs der maschinellen Wascheinrichtung


    17. sonstige Betriebskosten
    hierzu gehören Betriebskosten im Sinne des § 1, die von den Nummern 1 bis 16 nicht erfasst sind.



    Also die eigendliche Standartvereinbarung


    Gruß


    Andy


  • Das einzige was mich stört, wäre der letzte Punkt:
    Dort heißt es: Sonstige Betrieskosten: hierzu gehören Betriebskosten, die im Sinne des § 1 von den Nummern 1-16 nicht erfasst sind."


    Unter "Sonstige Betriebskosten" müssen, sofern welche auftreten, explizit genannt werden.


    Ein allgemeiner Hinweis ist nicht statthaft.


    Die Kosten der KKA erklären sich selbst aus §1, Punkt 2.


    die Kosten des Betriebes einer hauseigenen
    .......... Wasseraufbereitungsanlage einschließlich der
    Aufbereitungsstoffe.

    3 Mal editiert, zuletzt von Kolinum ()

  • Die Kosten der KKA erklären sich selbst aus §1, Punkt 2.


    die Kosten des Betriebes einer hauseigenen
    .......... Wasseraufbereitungsanlage einschließlich der
    Aufbereitungsstoffe.


    ... eher aus § 1, Punkt 3...:rolleyes:

  • Hallo Andy09,


    ich halte Deine Zweifel für sehr berechtigt:
    Es wurde weniger geheizt (lt. HKV) als im Jahr davor, aber es lief mehr Öl durch die Tanks. Zudem wurde nicht nur weniger geheizt, sondern auch weniger Warmwasser verbraucht. Wieso ist dann der angerechnete Ölverbrauch gestiegen (und zwar drastisch!), anstatt sogar zu fallen?


    Folgende Argumentation und Ansätze dazu:
    3700 Liter Öl sind, wenn sie verfeuert werden, eine Menge Heizenergie. Wo ist die Energie hingegangen? In Eure Heizungen und durch die Warmwasserhähne ja nicht. Bedingt durch den Heizungsschaden durch den Schornstein? Wäre denkbar. Wenn ja, wer trägt dafür die Verantwortung? Ihr bezahlt schließlich Wartungskosten.


    Gut, kaputt gehen kann an der Heizung immer was, aber ehe 3700 Liter verfeuert sind, braucht es wahrscheinlich etwas Zeit. Wie Du schreibst, seid Ihr als Mieter Eurer Schadensmeldepflicht nachgekommen. Die besteht ja nicht aus Spaß, sondern sie soll dem Vermieter helfen, (finanzielle) Schäden so klein wie möglich zu halten und so bald als möglich zu beseitigen. Wie Du schreibst, hat er das aber nicht getan, sondern erst nach 8 Wochen. Das klingt nicht nach Erfüllung von Vermieterpflichten.


    Besprich das unbedingt mit dem Vermieter. Er wird sich der Argumentation nicht verschließen können und am ehesten beurteilen können, wo die 3700 Liter Heizöl hin sind. In den Heizkörpern jedenfalls nicht. Das sagt sogar seine eigene Nebenkostenabrechnung.


    Rein theoretisch kann ja auch irgendjemand 3700 Liter Öl abgepumpt haben. Wäre dem Mieter je egal, denn dessen Zahlungspflicht für Öl beginnt doch erst da, wo das Öl seine Heizung warm oder sein Warmwasser aufbereitet hat.


    Fakt ist: Ein höherer Mehrverbrauch an Brennstoff in diesen Dimensionen passt nicht zu weniger Energieverbrauch an den Heizkörpern und WW-Hähnen. Daher und aufgrund der von Dir geschilderten Umstände, mag ich nicht glauben, dass die Mieter verpflichtet sind, diesen Mehrverbrauch zu bezahlen.

    Einmal editiert, zuletzt von AjaxMH ()