Hallo,
in früheren Wohnungen war der Stromzähler zur Wohnung nur für die Wohnung und man musste sich bei den Stadtwerken anmelden.
Nun wohnen wir auf einem Hof in einem Haus. Wir haben einen PRIVATEN Zwischenstromzähler, Hauptstromzähler ist im Haus der Vermieterin und sie ist auch Vertragsnehmer.
Nun zur eigentlichen Frage:
Im Mietvertrag sind folgende Kosten aufgelistet: Miete 600 EUR, Betriebskosten (Steuern, etc) 70 EUR, Vorauszahlungen für Heizung und Warmwasserbereitung 200 EUR.
Im Gesamten Mietvertrag ist keine Auflistung für die Stromkosten des Mieters sprich kWh Preis, höhe der Vorauszahlung.
Wenn nun die Nebenkostenabrechnung kommt, kann ich mich dann weigern die Stromkosten zu zahlen?
Die Vermieterin hat einen alten Stromvertrag von dem sie aber nicht abweichen will. Bei Vertragsunterschrift konnte Sie uns aber nicht den genauen kWh Preis nennen. Normalerweise hat man ja die Möglichkeit den Versorger zu wechseln sofern man einen eigenen Stromzähler hat, der von den Stadtwerken gestellt ist. Dies ist hier nicht der Fall.
Vielen Dank für die Antworten