Die Nebenkostenabrechnung wurde von uns durch unseren Mieterschutzbund beanstandet. Unterlagen wurden bereits zwei Mal sehr höflich angefordert. Der Vermieter bzw. Verwalter meldet sich nicht. Was nun?
Der Herr v Mieterschutzbund ist da ganz gelassen, aber wir wollen eine Klärung.
Bitte um Tipps. MfG
Vermieter reagiert nicht auf Schreiben des Mieterschutzbundes.
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rusu74 -
7. Januar 2014 um 20:58 -
Erledigt
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Betriebskostenvorauszahlung unter Vorbehalt einstellen.
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Betriebskostenvorauszahlung unter Vorbehalt einstellen.
Was haben die Vorauszahlungen der laufenden Periode denn damit zu tun? -
Unterlagen wurden bereits zwei Mal sehr höflich angefordert.
So einfach ist das nicht. Der VM ist verpflichtet, dem M auf Verlangen Einsicht in die Originalbelege zu gewähren, nicht jedoch Kopien anzufertigen und diese zuzusenden. Sollten beide im selben Ort wohnen, sollten sie sich einigen, wo. -
So einfach ist das nicht. Der VM ist verpflichtet, dem M auf Verlangen Einsicht in die Originalbelege zu gewähren, nicht jedoch Kopien anzufertigen und diese zuzusenden. Sollten beide im selben Ort wohnen, sollten sie sich einigen, wo.
Und wenn sie nicht im selben Ort wohnen? :pMeinem schmalen Wissen nach, müssen unter bestimmten Umständen sehr wohl Kopien der Rechnungen verschickt werden, falls es dem Mieter nicht zuzumuten ist (z.B. wegen zu großer Entfernung), den Vermieter aufzusuchen. Die Kosten der Kopien trägt dabei der Mieter.
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Meinem schmalen Wissen nach, müssen unter bestimmten Umständen sehr wohl Kopien der Rechnungen verschickt werden, falls es dem Mieter nicht zuzumuten ist (z.B. wegen zu großer Entfernung), den Vermieter aufzusuchen. Die Kosten der Kopien trägt dabei der Mieter.
Und auch die Portoübernahme signalisieren würde ich. Grossbrief bis 500g bleibt bei 1€45. -
Zitat
Unterlagen wurden bereits zwei Mal sehr höflich angefordert.
Zuschicken muß der Vermieter bzw. Verwalter auch keine Unterlagen. Außer es ist dem Mieter wegen der Entfernung nicht zuzumuten persönlich Belegeinsicht in den Räumen des Vermieters zu nehmen.
ZitatDer Herr v Mieterschutzbund ist da ganz gelassen, aber wir wollen eine Klärung.
Mit Recht. Solange die Belegeinsicht nicht gewährt wird bzw. Kopien zugeschickt werden ist eine evtl. Nachzahlung nicht fällig.
Zusendung von Kopien, falls denn überhaupt ein Recht dazu besteht, ist aber kostenpflichtig. 25 Cent pro Seite + Porto.
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Betriebskostenvorauszahlung unter Vorbehalt einstellen.
Dazu wäre der Mieter nur berechtigt wenn der VM, trotz Aufforderung, eine Abrechnung die überfällig ist nicht erstellt.
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Verweigert der Vermieter die Einsichtnahme in die Unterlagen bzw. die Zusendung von Kopien, kann der Mieter eine geforderte Nachzahlung verweigern, denn die Abrechnung ist dann nicht fällig (LG Essen DWW 96, 371).
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Verweigert der Vermieter die Einsichtnahme in die Unterlagen bzw. die Zusendung von Kopien, kann der Mieter eine geforderte Nachzahlung verweigern, denn die Abrechnung ist dann nicht fällig (LG Essen DWW 96, 371).
Richtig. Die Vorauszahlungen darf er aber nicht einstellen.