Besuch, Dauergast, Untermieter ?

  • Hallo liebe Forenmenschen,

    hier
    (http://www.mietrecht-hilfe.de/mietrecht-foru…telsperson.html)
    erzählte ich ja schon von meinem Problem in der Mietswohnung.

    Die Rede war von angeblicher Untervermietung.
    Mir ist dabei entfallen, dass vor einigen Wochen immer mal wieder ein guter Freund da war, der bei uns geschlafen hat und uns ein wenig im Haushalt geholfen (wie jede Person die uns besucht, wir halten viel davon sich gegenseitig zu unterstützen). Wir haben keine Miete von ihm bekommen, ihn aber spaßeshalber unter uns "unser Mitbewohner" genannt. Er war immer mal wieder ein paar Tage da, dann wieder nicht. Also, meiner Auffassung nach, war er Besuch, aber ich frage mich, wie das rechtlich ist ?

    - wir bekamen keine Miete
    - er war nie länger als ein Woche am Stück bei uns

    Kann unser Vermieter das als Untervermietung auslegen und wie können wir dem entgegenwirken ?

    edit

    Frage 2)

    Zudem war die Mutter meines Freundes ca. einen Monat bei uns und ließ Pakete an uns schicken (IHR NAME, bei UNSER NAME). Da die Pakete immer wieder nicht ausgeliefert wurden und sie sie für die Arbeit brauchte, hängte sie einen Tag lang ihr Namensschild an den Briefkasten (ohne unser Wissen)

    Jetzt las ich das im Zusammenhang mit Untervermietung, ist das rechtlich schon eine Untervermietung?

    Einmal editiert, zuletzt von Kabisa (11. Januar 2014 um 00:02)

  • Entscheidend ist die Frage: Hatten Sie die Genehmigung unterzuvermieten? Offensichtlich nicht.

    - wir bekamen keine Miete
    - er war nie länger als ein Woche am Stück bei uns

    Auch, wenn Sie keine Miete bekamen, bleibt es doch faktisch eine Untervermittlung. Auch wenn die Person "nie länger als eine Woche am Stück" bei Ihnen war, es aber wochenlang "nie am Stück" war, ist das eine Untervemietung. Den Rest erspare ich mir.

  • Ich versuche nochmal zu erklären: Anfangs wollten wir wirklich einen Untermietvertrag machen, sind dann aber schnell zum Schluss gekommen, dass wir nicht mit dieser Person zusammenleben wollen. Der Vermieter wurde (vor ca. einem Jahr) deswegen mal gefragt, mündlich gab es sein Einverständnis dazu.
    Daraufhin kam es eben immer mal wieder vor, dass er für eine Woche da war, dann zwei Wochen nicht... für mich ist das immer ein längerer Besuch gewesen. Wenn jemand eineinhalb Monate nicht bei uns ist, ist das doch keine Untermiete? :confused:

  • Befolge meinen Rat oben. Mache Dir auch selbst mal ein Bild aus Artikeln, Fachartikeln, Gesetzestexte, etc. im Internet.
    Hier im Forum antworten kaum mehr wie 5 immerselbe Leute auf Deine Frage. Einen verbindlichen Rechtsrat kann und darf Dir hier sowieso niemand geben. Eine einzige Wahrheit, quasi für jedermann erkennbar, gibt es sehr oft auch gar nicht. Nicht umsonst gibt es soviele Mietstreitigkeiten und Gerichtsverfahren.

    Das heißt also, eine gute Freundin die jeden Tag, manchmal auch über Nacht bei mir ist, ist meine Untermieterin?


    Vorsichtig ausgedrückt: Es könnten Leute auf die Idee kommen, das so zu sehen. Aber im Streitfall hängt das von soooo vielen Aspekten ab, an die Du selbst nicht mal jetzt denken würdest, die sich aber Anwälte vor Gericht um die Ohren hauen würden. Das kann man hier nur ganz schlecht abschätzen.

    Es fängt doch schon an mit: Wie lange ist sie täglich da und wie oft ist sie über Nacht da? Wenn Sie jeden Tag nur auf eine halbe Stunde zum Kaffee kommt, ist es was anderes als wenn sie Dich täglich nach Feierabend "besucht" und morgens zur Arbeit den "Besuch" beendet. :p

    Wenn jemand eineinhalb Monate nicht bei uns ist, ist das doch keine Untermiete? :confused:


    Ich bin mal gemein: Wenn ein offizieller Mieter eineinhalb Monate nicht im Haus ist, ist es immer noch eine Miete. ;)

    Wenn Du selbst zweifelst, dann hole Dir richtigen Rechtsrat ein. Leider reagiert ja Dein Vermieter nicht auf Deinen Gesprächswunsch.

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