Gehören mir meine Tapeten?

  • Sachverhalt ist dieser: Ich habe vor 4,5 Jahren ein 50 Jahre altes Haus angemietet. Kurz vor dem Einzug wurde die Elektrik erneuert. Die damals vorhandenen Jahrzehnte alten Mustertapeten waren daher an vielen Stellen ab- und eingerissen.
    Ich habe alle Tapeten damals entfernt und neu tapeziert und gestrichen. Quittungen über Tapeten und Farbe liegen mir noch vor.

    Darf mein Vermieter beim Auszug Schäden an den Tapeten bemängeln oder verlangen, dass ich farbige Wände weiss streiche?

    Letzlich sind die Tapeten ja mein Eigentum, oder sehe ich das falsch?

    Würde ich das Haus im Ausgangszustand verlassen, müsste ich sogar alle Tapeten einreißen. (Mache ich natürlich nicht ...)

  • Der VM muss farbige Tapeten nicht akzeptieren. Denke mal an den Nachmieter...

    Ja, verstehe ich, aber mir wurden damals weitaus schlimmere und noch dazu völlig zerfledderte und kaputteTapeten zugemutet.
    Und "meine" Tapeten habe ich selber bezahlt und in Eigenleistung angebracht.
    D.h. ich hätte dann eine doppelte Leistung erbracht: Ich musste das Haus beim Einzug in einen bewohnbaren Zustand bringen, und soll nun erneut gefordert werden?
    Das kann doch nicht sein, denn ich habe einmal gelesen, dass ein Mieter nicht auf diese Weise benachteiligt werden darf.
    Außerdem sind es ja meine Tapeten, also kann ich doch mit ihnen machen, was ich will, oder nicht?

    Meinen Laminat, den ich bei Einzug gelegt habe, nehme ich ja auch mit.

  • Außerdem sind es ja meine Tapeten, also kann ich doch mit ihnen machen, was ich will, oder nicht?

    Meinen Laminat, den ich bei Einzug gelegt habe, nehme ich ja auch mit.


    Richtig, dann nimm' Deine Tapeten mit und bringe die alten wieer an.

  • Na ja, die alten Tapeten waren vollständig kaputt, hingen teilweise von der Wand und waren gut 50 Jahre alt.
    Wenn mir zugemutet wurde, die Wohnung so anzumieten, so wird es doch wohl einem Nachmieter zuzumuten sein, in schön tapezierten Wänden zu leben, in denen nur 3 Wände farbig gestrichen sind!?

    Ich muss das Haus doch nicht in einem x-fach hochwertigerem Zustand verlassen, als ich es angemietet habe. Auch mit den farbigen Wänden ist es nun in einem weitaus besseren Zustand, als es vor 5 Jahren war, als ich eingezogen bin.

    Wir haben wirklich sehr viel Zeit und Geld in die Renovierung des Hauses gesteckt, das so wie es war gar nicht bewohnbar gewesen wäre für einen normalen Menschen.

    Würde ich jede Tapete 2 mal einreißen, dann würde ich das Haus in dem Zustand abgeben, in dem ich es vorgefunden habe ...

  • Zitat

    Wenn mir zugemutet wurde, die Wohnung so anzumieten,

    Das ist kein Argument, sondern hanebüchener Unsinn. Du hast die Wohnung in diesem Zustand freiwillig angemietet, oder wurdest du mit vorgehaltener Waffe dazu verpflichtet?

    Für dich ist nur relevant, was im Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen rechtskonform vereinbart ist. Siehe hier:
    Wann Mieter beim Auszug renovieren müssen

    Alles weitere entscheidet dann das zuständige Amtsgericht.

  • Ja, dann geht es notfalls vor's Gericht.

    Von solchen Vermietern, die am Schluss versuchen, ihre Mieter um ihre Kaution zu betrügen und irgendein Haar in der Suppe zu finden, bekomme ich Ausschlag.

    Außerdem steht im Mietvertrag nichts davon, dass bei Auszug renoviert werden muss.

    Ich habe das Haus als "Bruchbude" angemietet, viel Zeit und Geld in die Renovierung gesteckt, wurde nun vom Vermieter quasi rausgeekelt ... Und werde ihm nun sicher die Räume nicht noch einmal renovieren/ streichen.
    Sie sind in einem weitaus besseren Zustand als beim Einzug.

    Soweit ich weiß, muss renoviert werden, wenn vor Einzug bereits ein passabler Zustand der Räume vorhanden war. Aber nicht, wenn das Haus vorher quasi unbewohnbar war.
    Ich werde nichts tun, notfalls soll es ein Richter entscheiden. Sollte die Kaution nicht kommen, klage ich diese ein.

  • Ich verstehe Dich ja. Es ist oft so und auch logisch, dass man entweder in hübsche Wände einzieht und sie auch so wieder verlässt, oder eben in zerfledderte Wände einzieht und dann auch nicht hübsch machen muss, wenn man auszieht.

    Dummerweise geisterte gerade vor kurzem ein Urteil durch die Zeitungen, dass man nicht knallbunte Wandfarben hinterlassen darf, da es für einen Vermieter größeren Aufwand erfordert, diese neutralweiß zu bekommen (mehrfaches streichen erforderlich), und es ansonsten für den Vermieter schwerer wäre, die Wohnung wieder zu vermieten. Es unterschreibt ja nicht jeder potentielle Mieter die "Hässlich-rein-Egal-raus"-Variante.

    Wenn ich mich nicht irre, war das leider genau so ein Fall, wo die Wände vorher auch nicht hübsch waren. Knallbunt darf scheinbar nicht sein bei Auszug. Ich finde es auch nicht richtig, aber danach fragen keine Gesetze oder Richter.

    Du kannst Dich ja mal beim Mieterbund, Verbraucherschutz oder ähnliches schlau fragen. Vielleicht kennen die ja noch Mittel und Wege, sich mit dem Vermieter zu einigen, oder gar Deine Interessen 1:1 durchzusetzen.

  • Na ja, aber das ist doch irgendwo lächerlich ... Es kann einem neuen Mieter oder dem Vermieter nicht zugemutet werden, ein paar Wände mehrmals zu überstreichen ... Aber uns wurde es vor ein paar Jahren zugemutet, im ganzen Haus alte kaputte Tapeten abzukratzen, neu zu tapezieren und zu streichen?

    Nee, also das soll ein Richter entscheiden, denn mein gesunder Menschenverstand und Gerechtigkeitssinn sagt mir, dass dies nicht rechtens sein kann.

    Wir haben zu Viert drei Wochen lang ca. 4-5 Stunden pro Tag renoviert, darunter war auch ein gelernter Maler.
    Und der Vermieter/ Nachmieter soll es nicht schaffen, nun drei Wände dreimal anzustreichen? Nee, sorry ... DAS sitzen wir dann vor Gericht aus.

  • Zitat

    Aber uns wurde es vor ein paar Jahren zugemutet,

    Da du scheinbar nicht verstehen willst/kannst. Du hättest die Wohnung nicht anmieten müssen. Es war deine Entscheidung! Du hättest vor der Unterschrift unter den Mietvertrag den Zustand dokumentieren sollen und was beim Auszug zu machen ist.

    Und noch was, mit gesundem Menschenverstand und Gerechtigskeitssinn kommst du nicht weiter, weil die Gesetze solche Begriffe nicht kennen.

  • Na ja, aber das ist doch irgendwo lächerlich ...


    Dem werde ich nicht widersprechen. ;)

    Aber uns wurde es vor ein paar Jahren zugemutet, im ganzen Haus alte kaputte Tapeten abzukratzen, neu zu tapezieren und zu streichen?


    Nein, ihr habt es so mit dem Mieter vereinbart und hättet ja nicht so einziehen müssen.
    Vom logischen Verstand her könnte natürlich der Vermieter die Wohnung einem neuen Mieter genau so mit bunten Wänden anbieten wie er Euch sie mit zerfledderten Wänden angeboten hat. Wenn Du Pech hast, muss er das aber nicht tun.

    Nee, also das soll ein Richter entscheiden, denn mein gesunder Menschenverstand und Gerechtigkeitssinn sagt mir, dass dies nicht rechtens sein kann.


    Wie gesagt, ich persönlich verstehe Deine Argumente gut. Die Deinem gesunden Menschenverstand entgegenstehenden Argumente kennst Du nun. Bleibt mir nur, Dir viel Glück zu wünschen.

  • Hallo CocaBella,

    tut auch mir leid, aber alle Deine "Argumente" sind Sentimentalitäten, welche der Gesetzgeber bzw. die Rechtsprechung nicht kennen.
    Einzig und allein wichtig sind die Vereinbarungen im Mietvertrag, welche Du bis jetzt noch nicht zitiert hast und gesetzliche bzw. höchstrichterlich verkündete Regelungen. Die von Deiner Anwältin höflicherweise genannten ~50% (sie will ja auch verdienen:mad:) reduziere ich m.E. auf eher 10%.

  • Hallo CocaBella!

    Ich kann das zu 100 % verstehen, bei uns ist das Gleiche...

    Je nachdem was im Mietvertrag steht, hat man bei Beendigung des Mietverhältnisses die Karte mit dem großen A in Platin.

  • Beschäftigst Du Dich hier als Pausenclown?:(

    Mach ich halt mal den Pausenclown. Stichwort ist der § 93 BGB:

    "Bestandteile einer Sache, die voneinander nicht getrennt werden können, ohne dass der eine oder der andere zerstört oder in seinem Wesen verändert wird (wesentliche Bestandteile), können nicht Gegenstand besonderer Rechte sein."

    Daraus folgt, dass der Eigentümer einer Tapete nicht ein Anderer sein kann als der Eigentümer der Wand/Wohnung.
    Der Eigentumsanspruch des TE ist mit Anbringen der Tapete untergegangen.

    Das nur so als Nachtrag.