Abrechnungsfrist

  • Hallo eine Frage : wenn ich richtig verstanden habe gilt für die Zustellung der Nebenkostenabrechnung eine Frist von 12 Monaten !?
    Nun meine Frage ich bin zum 30.April 2009 mit fristgerechter Kündigung aus meiner Wohnung ausgezogen und habe heute erst die Abrechnung für 2009 erhalten . Ist es nun auch so da ja meiner Meinung nach mein Abrechnungszeitraum am 30.04.2009 endete das nun auch mehr als 12 Monate vergangen sind ! Wie kann ich mich verhalten muss ich die Nachzahlung noch überweisen oder doch nicht ???
    Danke im Voraus

  • Die Frist, in der die Abrechnung vorgelegt werden muss hat mit Ihrem Auszug nichts zu tun. Entscheidend ist der Abrechnungszeitraum, meist das Kalenderjahr, und wenn das für Ihren Fall zutrifft, dann hätte der Vermieter noch Zeit bis Ende Dezember d.J.

    Stellen Sie sich vor, in einem Mehrfamilienhaus ziehen übers Jahr 7 Mieter aus. Wer soll denn diese Abrechnungen jeweils korrekt erstellen? Das ist unmöglich!!

  • Hallo,

    zu dieser Problematik hätte ich auch noch eine kleine Frage:

    Wer hat bei einem Auszug für die Kosten der Zwischenablesung aufzukommen- der ehem. Mieter oder der Vermieter?

    Danke im Voraus und einen schönen Sonntag,

    Christian