Hobbyraum

  • Hallo...ich bräuchte dringend euren rat....
    ich habe einen ``Hobbyraum`` gemietet und jetzt habe ich zum ersten mal eine betriebskosten abrechnung bekommen...Mein vermieter zählt ihn als wohnfläche dabei kann man gerade so da durch laufen das hat mit wohnen nichts zu tun..der raum liegt auch direkt im hauslfur wober er eine schlumpfen große tür hat...meine wohnung liegt eine halbe etage darüber..er hat keinen wasseranschluss und ich soll da jetzt alle nebenkosten wie für die wohnung zahlen...geht das und vor allem darf er das als hobby raum machen wenn man es so garnicht nutzen kann?

  • Was ist denn im Mietvertrag über den Hobbyraum zu den Betriebskosten vereinbart worden?
    Ich kann das leider nicht hellsehen. Sorry, hier sitzen auch nur Menschen!

  • Was wurde im Mietvertrag bezüglich NK vereinbart? Umlageschlüssel?
    Gib doch mal ein paar genauere Angaben zum Hobbyraum / Haus:
    Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus, wie groß?
    Raumhöhe des Hobbyraumes, Größe, Größe der Fensterfläche?
    Danke!

  • Was wurde im Mietvertrag bezüglich NK vereinbart? Umlageschlüssel?
    Gib doch mal ein paar genauere Angaben zum Hobbyraum / Haus:
    Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus, wie groß?
    Raumhöhe des Hobbyraumes, Größe, Größe der Fensterfläche?
    Danke!


    um alle fragen zu beantworten:


    der vetrag ist seperat zur wohnung wegen der nebenkosten beruft er sich im mietvertrag einfach auf die aufgliederung im wohnungmietvertrag...ja es gibt eine heizung aber der raum is wenn es hoch kommt 1,80m groß er ist 30,15qm und hat ein fenster...gestern kam sogar heraus das der nebenzähler der im hobbyraum ist vom hausflur ist das heißt das alle bewohner(4 Parteien leben im Haus) bei der betriebskosten abrechnung mit dem hausstrom auch meine kammer gezahlt haben... Ich stelle mir nun wirklich die frage kann er diesen raum überhaupt als hobbyraum vermieten und warum muss ich die gleichen nebenkosten zahlen wie in der wohnung der hausflur sieht aus wie von einem abbruchhaus und schimmel haben wir wahrscheinlich auch im hausflur...auch bei der betriebskosten abrechnung hat er nur fehler gemacht und bekomme das gefühl das er mich bzw uns alle hier bescheißt:mad::mad::mad:

  • Wenn Sie den Hobbyraum mit einem eigenständigen Vertrag angemietet haben, gilt nicht Wohnrecht, sondern Gewerberecht.
    Es gilt ausschließlich das, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Sind Nebenkosten vereinbart, müssen diese auch beglichen werden. Wenn keine vereinbart wurden, dann brauchen Sie auch keine Abrechnung zu akzeptieren.
    Allerdings könnte der Mietvertrag zum nächstmöglichen Zahlungstermin gekündigt werden.

  • Hallo nancy14,
    Deinen Langsatz hätteste gerne übersichtlicher gestalten dürfen zur Erleichterung der Leser:


    "der vetrag ist seperat zur wohnung"
    - Falls Wohnraummietvertrag wären das nur 15m², jedoch müsste Wohnraum mindestens 220(?)cm hoch sein. Unter 2m zählt nur noch hälftig.


    "wegen der nebenkosten beruft er sich im mietvertrag einfach auf die aufgliederung im wohnungmietvertrag..."
    - Bequem gemacht...


    "gestern kam sogar heraus das der nebenzähler der im hobbyraum ist vom hausflur ist das heißt das alle bewohner(4 Parteien leben im Haus) bei der betriebskosten abrechnung mit dem hausstrom auch meine kammer gezahlt haben..."
    - Das ist ein Mangel, den der VM nach Aufforderung unbedingt und zeittnah zu beheben haätte.


    "Ich stelle mir nun wirklich die frage kann er diesen raum überhaupt als hobbyraum vermieten"
    - Eigentlich eher als Gewerberaum.


    "warum muss ich die gleichen nebenkosten zahlen wie in der wohnung"
    - Weil es wohl so vereinbart wurde...


    "auch bei der betriebskosten abrechnung hat er nur fehler gemacht und bekomme das gefühl das er mich bzw uns alle hier bescheißt"
    - Beweise...?




  • wie meinen sie das das es nur hälftig zählt? habe ich eine chance irgenwas dagegen zu machen? wegen dem bescheißen: er hat die nebenkosten ganz gering eingestuft und die abrechnung zeigt das man immer nach zahlen müssten. Der hauswart und die hausreinigung is aus meiner sicht viel zu teuer... bei der abrechnung vom hobbyraum ist meine heizung aus dem schlafzimmer aufgelistet die heizung vom hobbyraum ist nirgends zu finden... ich habe jetzt auch eine kündigung fertig gemacht da er durch die abrechnung wirklich zu kostspielig ist

  • "der vetrag ist seperat zur wohnung"
    - Falls Wohnraummietvertrag wären das nur 15m², jedoch müsste Wohnraum mindestens 220(?)cm hoch sein. Unter 2m zählt nur noch hälftig.
    ....woher hast du denn diese weisheit?????

  • nancy14:


    "wie meinen sie das das es nur hälftig zählt?"
    - Wohnräume unter 200cm Höhe zählen grundflächenmässig nur halb, unter 100cm garnicht.


    "habe ich eine chance irgenwas dagegen zu machen?"
    - Du kannst der Abrechnung widersprechen, musst aber dabei angeben, in welchen Punkten.


    "wegen dem bescheißen: er hat die nebenkosten ganz gering eingestuft und die abrechnung zeigt das man immer nach zahlen müssten."
    - Das ist kein Beschiss, sondern (leider) legal.


    "Der hauswart und die hausreinigung is aus meiner sicht viel zu teuer..."
    - Lass Dir vom VM die Originalbelege zeigen; das steht Dir zu.


    "bei der abrechnung vom hobbyraum ist meine heizung aus dem schlafzimmer aufgelistet die heizung vom hobbyraum ist nirgends zu finden..."
    - Ein Grund zur Beanstandung.


    "ich habe jetzt auch eine kündigung fertig gemacht da er durch die abrechnung wirklich zu kostspielig ist"
    - Wenn Du jetzt "zum nächstmöglichen Termin" kündigt, wäre das dann zum 30.04.2014.


    Ich habe hier die Themen unterteilt, damit Du (hoffentlich begreifst Du es jetzt) leichter verstehst...:rolleyes:

  • Leider stimmt das was Berny bezüglich der Wohnfläche und der hälftigen Anrechnung behauptet nur in Ausnahmefällen ( bei Gebäuden der Klasse 1 und 2 nach LBO und bei Dachgeschossen). Ansonsten gilt ein Raum mit einer lichten Höhe unter 2,4m ( nach Musterbauordnung) nicht als Aufenthaltsraum und wird somit nicht der Wohnfläche zugerechnet.

  • Die Kündigung Ihres separaten Hobbyraumes ist, wie ich schon andeutete, zum nächstmöglichen Zahlungstermin der Miete möglich.


    BGB § 580a - Kündigungsfristen


    (1) Bei einem Mietverhältnis über Grundstücke, über Räume, die keine Geschäftsräume sind, ist die ordentliche Kündigung zulässig,


    1. wenn die Miete nach Tagen bemessen ist, an jedem Tag zum Ablauf des folgenden Tages;
    2. wenn die Miete nach Wochen bemessen ist, spätestens am ersten Werktag einer Woche zum Ablauf des folgenden Sonnabends;
    3. wenn die Miete nach Monaten oder längeren Zeitabschnitten bemessen ist, spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats, bei einem Mietverhältnis über gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke jedoch nur zum Ablauf eines Kalendervierteljahrs.

  • Wenn im Mietvertrag von Wohnfläche die Rede ist (und somit auch danach abgerechnet wird), so kann diese eigentlich nur mittels der Wohnflächenverordnung bestimmt worden sein. Anders ist es, wenn von Nutz- oder Verkehrsfläche die Rede ist. Dann dürfte die DIN277 zugrunde liegen.


    Nach der Wohnflächenverordnung zählt nicht jeder mitgemietet Quadratmeter automatisch auch zur Wohnfläche. Ich persönlich halte das bei diesem Hobbyraum auch für zweifelhaft. Möglicherweise ist er eher einem Kellerraum gleichzusetzen und könnte dann also nicht zur Wohnfläche dazugezählt werden.


    Darüber hinaus gibt es weitere Ausschlusskriterien in der Wohnflächenverordnung.


    Wenn aber ein Raum in die Wohnfläche aufzunehmen ist, dann gelten auch die Höhenbeschränkungen (unter 1 m gar nicht, 1 bis 2 m zur Hälfte und über 2 m ganz).

  • Linus2011:


    "Leider stimmt das was Berny bezüglich der Wohnfläche und der hälftigen Anrechnung behauptet nur in Ausnahmefällen ( bei Gebäuden der Klasse 1 und 2 nach LBO und bei Dachgeschossen)."
    - Welche LBO? Wir haben davon lediglich 16 in der BRD. Bitte einen Link.


    "Ansonsten gilt ein Raum mit einer lichten Höhe unter 2,4m ( nach Musterbauordnung) nicht als Aufenthaltsraum und wird somit nicht der Wohnfläche zugerechnet."
    - Sogar 2,4m? Bitte auch hier einen Link. Danke vorab.

  • Wie bereits gesagt, ist dieser angemiete Raum keine Wohnfläche und die Berechnung der Betriebskosten kann nicht automatisch danach erfolgen. Die Betriebskosten für diesen Raum müssen explizit vereinbart und danach abgerechnet werden.
    Ich beteilige mich nicht an Wenn, Aber, Möglich, Vielleicht und Könnte. Das sind Spekulationen, welche mehr verwirren als klären.
    Auch mit Höhe, Breite und Tiefe hat das nichts zu tun.


    § 2(3) - Wohnflächenverordnung


    (3) Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen folgender Räume:
    1. Zubehörräume, insbesondere:
    a) Kellerräume,
    b) Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung,
    c) Waschküchen,
    d) Bodenräume,
    e) Trockenräume,
    f) Heizungsräume und
    g) Garagen,
    2. Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder genügen, sowie
    3. Geschäftsräume.

    2 Mal editiert, zuletzt von Kolinum ()

  • Noch mal, laut ALLEN LBOs git es den Begriff Gebäudeklasse 1 und 2. Bei denen definiert sich der Begriff Aufenthaltsraum anders als bei allen übrigen Gebäudeklassen, bei allen übrigen Gebäudeklassen ist ein Aufenthaltsraum nach Musterbauordnung ab einer lichten Höhe von 2,4 m (ggf. nach bestimmten LBOs auch noch 2,3m) definiert. Die Ausnahmeregelung, dass die Wohnfläche von 0,0 m bis 1,0 m lichter Höhe nicht und von 1,0m bis 2,0 m mit der Hälfte der Raumfläche angerechnet wird gilt nur für Dachgeschosse. Warum so faul, google doch selber....

  • Hi Linus,


    schau mal in die Wohnflächenverordnung und sage mir, wie die mit Deinen Aussagen in Deckung zu bringen ist.


    Ich habe zudem nicht mitbekommen, wodurch der Begriff "Aufenthaltsraum" hier Relevanz erlangte.


    Danke.

  • Linus2011:


    "Die Ausnahmeregelung, dass die Wohnfläche von 0,0 m bis 1,0 m lichter Höhe nicht und von 1,0m bis 2,0 m mit der Hälfte der Raumfläche angerechnet wird gilt nur für Dachgeschosse.
    - Falsch.


    "Warum so faul, google doch selber...."
    - Nicht nötig, der Link steht in #14.