Wasserschaden bei Mietparteien unter uns

  • Hallo, mein Mitbewohner und ich haben derzeit folgendes Problem:


    Ein Schlauch unserer Küche (vom Wasseranschluss zum Wasserhahn) ist geplatzt, bei den Mietparteien unter und schräg unter uns entstanden deswegen braune Flecken an Wand und Decke. Sie bestehen auf einem Neuanstrich der betroffenen Zimmer. Unsere Vermieterin behauptet, dass ihre Wohngebäudeversicherung für diesen Schaden nicht aufkomme, weil die Spüle, der Schlauch etc. nicht Teil der Mietsache, sondern mein Privatbesitz sind. Sie verlangt nun, dass wir die betroffenen Zimmer innerhalb der nächsten 14 Tage neu streichen (da wir nicht bereit sind, einen professionellen Anstrich durch eine Firma zu bezahlen), deshalb ist die Zeit, mich zu informieren, sehr knapp, und ich hoffe hier auf schnelle Hilfe.


    Stimmt es, dass wir persönlich für die Schäden (wie gesagt nur Wasserflecken an Wand und Decke) haften? Falls nicht, welches Vorgehen würdet ihr mir empfehlen, also was schreibe ich der Vermieterin, oder sollte ich mich für jeden Schriftverkehr lieber an einen Anwalt wenden?


    Falls wir die betroffenen Zimmer tatsächlich neu streichen müssen, sind die weiteren Forderungen der Vermieterin zulässig? Sie verlangt, dass die Zimmer in einem einzigen Anstrich und ohne nachzubessern zur vollen Zufriedenheit der Mietparteien unter uns und des Hausmeisters zu streichen sind, wie gesagt in den nächsten 14 Tagen, und falls doch Mängel beanstandet werden, werde sie doch zu unseren Kosten eine Firma beauftragen müssen.


    Vielen Dank für eure Hilfe
    Weiszklee

  • Was ich jetzt schreibe, schreibe ich unter der Annahme, dass Du "schuldig" bist.


    Wenn ich das richtig interpretiere ist der Schaden in den unteren Wohnungen Sache zwischen den Mietern unten und dem Vermieter. Der Vermieter müsste dort die Schäden beseitigen und kann sich dann aber an Dich, dem Verursacher, wenden, um die Kosten dafür zurückzubekommen. Von daher müsstest Du fast dankbar sein, dass Du es selbst beseitigen darfst (also kostengünstiger für Dich). :)


    Ob und welche Verlangen des Vermieters ansonsten rechtens sind, kann ich nicht sagen. Im Zweifel musst Du es ihn beseitigen lassen. Aber er wird sich die Kosten von Dir zurückholen.


    Wenn man mit seinen Haushaltsgeräten einen Wasserschaden verursacht, ist man meistens verantwortlich. Ein Gerät z.B. ohne Aquastopp anzuschließen und den Zulaufschlauch unbeaufsichtigt unter Druck zu belassen, haben Gerichte schon als grob fahrlässig eingestuft.

  • Hallo Weiszklee,


    ich würde die Vermieterin aussen vor lassen und dem "Unter"Mieter die Schadensbehebung anbieten, da der Schaden auch durch Dich (mittelbar) verursacht wurde.
    Habt Ihr eine Privathaftpflichtversicherung incl. Mietsachschäden?

  • Ich denke auch, das der Schaden einen Mangel am Mietobjekt darstellt. Für die Beseitigung des Mangels ist nur der Vermieter verantwortlich. Er müsste allerdings den Verursacher in Regress nehmen.
    Besser ist natürlich immer der direkte Weg. Eine Frist von 2 Wochen erscheint mir etwas kurz, es handelt sich hierbei nicht um einen Schaden, welcher den Gebrauchswert der Wohnung wesentlich einschränkt.
    Hoffentlich haben Sie eine Privathaftpflicht.

  • Hallo Weiszklee,


    lies auch unbedingt mal das hier (klick). Das klingt danach, als habe der Vermieter nicht ganz des Pudels Kern getroffen als er davon sprach, dass seine Gebäudeversicherung da gar nichts mit zu tun hat.


    Dass die Versicherung sich aber ggf. auch an Dich wieder wendet, falls Du als grob fahrlässig beigeheftet werden kannst, steht da aber auch.


    Bist Du eigentlich "schuldig"? Lief die Maschine? Lief sie nicht? Warst Du im Haus?

  • Kolinum:


    "Ich denke auch, das der Schaden einen Mangel am Mietobjekt darstellt."
    - Über einen Mangel kann man geteilter Meinung sein. Für mich ist dies jedoch eher ein Schaden. Aber sei es drum...


    "Für die Beseitigung des Mangels ist nur der Vermieter verantwortlich."
    - Nein, für die Beseitigung eines Schadens ist der Verursacher verantwotlich.


    "Er müsste allerdings den Verursacher in Regress nehmen."
    - Der VM "müsste" garnichts...


    "Eine Frist von 2 Wochen erscheint mir etwas kurz,"
    - Richtig, die Stelle sollte erstmal austrocknen.

  • "Für die Beseitigung des Mangels ist nur der Vermieter verantwortlich."
    - Nein, für die Beseitigung eines Schadens ist der Verursacher verantwotlich.


    Wir sprachen ja von dem Schaden in den Wohnungen unten. Aus Sicht der Mieter unten hat deren Wohnung jetzt einen Mangel. Damit können sie nur zum Vermieter gehen. Der Vermieter wiederum muss dann die Wohnungsmängel beseitigen. Dass der Vermieter dann die Kosten dafür an den Verursacher weitergibt, ist ein anderes Thema.


    In diesem Fall versucht der Vermieter lediglich, die beiden Fliegen mit einer Klappe zu schlagen, indem er den Verursacher den Schaden beseitigen lässt. Weder ist dazu der Vermieter verpflichtet, noch muss der Verursacher das tun.

  • Zitat

    Weder ist dazu der Vermieter verpflichtet, noch muss der Verursacher das tun.


    Der Vermieter wird in dem Fall den Maler beauftragen und die Kosten vom Verursacher einfordern. Wenn der zuviel Geld hat, geht das in Ordnung. Wenn nicht wäre er gut beraten, das hier zu machen:


    Zitat

    Sie verlangt nun, dass wir die betroffenen Zimmer innerhalb der nächsten 14 Tage neu streichen (da wir nicht bereit sind, einen professionellen Anstrich durch eine Firma zu bezahlen),


    Einzig über die Frist von 14 Tagen könnte man streiten.

  • Da Du mich zitiert hast:


    Der Vermieter wird in dem Fall den Maler beauftragen und die Kosten vom Verursacher einfordern. Wenn der zuviel Geld hat, geht das in Ordnung. Wenn nicht wäre er gut beraten, das [selbst] zu machen:


    Auch meine Meinung (natürlich nur wenn er "schuldig" (Stichwort: (grob) fahrlässig) ist). Daher schrieb ich ja auch schon:

    Von daher müsstest Du fast dankbar sein, dass Du es selbst beseitigen darfst (also kostengünstiger für Dich). :)

  • Der Vermieter wird in dem Fall den Maler beauftragen und die Kosten vom Verursacher einfordern.


    Der Maler ist womöglich sein Stammtischkumpel, der ihm die Reparatur für lau macht, aber eine gesalzene Rechnung ausstellt...
    Wie sieht es denn mit der hier bislang noch nicht diskutierten jeden Un- und Beteiligten treffenden Schadensminderungspflicht aus??

  • Ich habe mal recherchiert und laut Quelle deckt die Gebäudeversicherung Leitungswasserschäden ab. Genau das ist es ja was im Endeffekt zum Nachbarn runtergeflossen ist. Rufe doch vielleicht mal bei einem Anbieter von Gebäudeversicherungen an und frage die mal unverbindlich was die dazu sagen. Ich denke die GB Versicherung müsste es tragen! Viel Glück mit der ganzen Sache.

  • Ich habe mal recherchiert und laut Quelle deckt die Gebäudeversicherung Leitungswasserschäden ab.


    Richtig! Das Leitungswasser endet per Definition nicht mehr am Wandventil, sondern erst am Wassereinlassventil des Gerätes.