Hallo, mein Mitbewohner und ich haben derzeit folgendes Problem:
Ein Schlauch unserer Küche (vom Wasseranschluss zum Wasserhahn) ist geplatzt, bei den Mietparteien unter und schräg unter uns entstanden deswegen braune Flecken an Wand und Decke. Sie bestehen auf einem Neuanstrich der betroffenen Zimmer. Unsere Vermieterin behauptet, dass ihre Wohngebäudeversicherung für diesen Schaden nicht aufkomme, weil die Spüle, der Schlauch etc. nicht Teil der Mietsache, sondern mein Privatbesitz sind. Sie verlangt nun, dass wir die betroffenen Zimmer innerhalb der nächsten 14 Tage neu streichen (da wir nicht bereit sind, einen professionellen Anstrich durch eine Firma zu bezahlen), deshalb ist die Zeit, mich zu informieren, sehr knapp, und ich hoffe hier auf schnelle Hilfe.
Stimmt es, dass wir persönlich für die Schäden (wie gesagt nur Wasserflecken an Wand und Decke) haften? Falls nicht, welches Vorgehen würdet ihr mir empfehlen, also was schreibe ich der Vermieterin, oder sollte ich mich für jeden Schriftverkehr lieber an einen Anwalt wenden?
Falls wir die betroffenen Zimmer tatsächlich neu streichen müssen, sind die weiteren Forderungen der Vermieterin zulässig? Sie verlangt, dass die Zimmer in einem einzigen Anstrich und ohne nachzubessern zur vollen Zufriedenheit der Mietparteien unter uns und des Hausmeisters zu streichen sind, wie gesagt in den nächsten 14 Tagen, und falls doch Mängel beanstandet werden, werde sie doch zu unseren Kosten eine Firma beauftragen müssen.
Vielen Dank für eure Hilfe
Weiszklee