Renovierung bei Auszug - was muss wirklich gemacht werden?

  • Hallo zusammen,

    folgende Situation: Ich ziehe aus und weiß nicht genau was renoviert werden soll und muss. In meinem Vertrag steht folgendes :

    Die Wohnung wird bei Einzug renoviert übergeben und wird beim Auszug ebenso zurückgegeben.

    Die Wohnung war komplett weiß gestrichen, den Flur habe ich in einem sehr hellen grünlichen Ton gestrichen (falls man sich darunter überhaupt etwas vorstellen kann). Den Flur würde ich ohne große Fragen einfach weiß streichen. Aber die große Frage ist was noch? An den weißen Wänden sieht man teilweise leichte Verschmutzung in den Ecken an der Decke. Oder auch mal einen Fleck(allerdings eher leicht schattig als wirklich einen Fleck). Muss ich jetzt alle Wände blütenweiß streichen oder wie sieht es da aus.

    Meine Vorstellung war, dass ich die Löcher zu mache und entsprechend mit weiß ausbessere aber nicht ALLE Wände weiß streiche.

    Wer kann mir hier Auskunft geben?

    Beste Güße
    0ni

  • In meinem Vertrag steht folgendes :
    Die Wohnung wird bei Einzug renoviert übergeben und wird beim Auszug ebenso zurückgegeben.


    Dürfte eigentlich deutlich sein, oder? Sinnvoll wäre jedoch eine genaue(re) Zustandsbeschreibung im Übergabeprotokoll gewesen.

  • So eindeutig ist das für mich nicht wirklich. Es gibt übrigens kein Übergabeprotokoll. Renoviert heißt für mich Löcher zu und macken ausbessern (Die Füllung der Löcher ausbessern) aber was ist mit eben solchen Schatten, die man erkennt, die nun auch? Sorry wenn ich so 'doof' frage, aber ich bin da wirklich unsicher.

    Gruß
    0ni

  • Muss ich jetzt alle Wände blütenweiß streichen oder wie sieht es da aus.

    Leider kann ich die Flecken nach Qualität und Größe nicht beurteilen. Auch im gesetzlichen Mietrecht bin ich da nicht fündig geworden.
    Machen Sie einfach das, wo Sie glauben vertragsgemäß zu handeln.
    Hier sitzen weder Richter noch Götter.

  • Es gibt kein Übergabeprotokoll. Ich bin mir leider sehr unsicher, deswegen frage ich so 'doof'...


    nää, das tust Du nicht. Aber, über den grünlichen Ton kann man streiten...: Rechtsanwälte, Sachverständigengutachten, Gerichtskosten.. und schon sind wir u.U. im mittleren vierstelligen Eurobereich. Daher mein Tipp: Komplett weiss streichen, dann hat Dein "Gegner" keine Chance.

  • Zitat

    Die Wohnung war komplett weiß gestrichen, den Flur habe ich in einem sehr hellen grünlichen Ton gestrichen (falls man sich darunter überhaupt etwas vorstellen kann). Den Flur würde ich ohne große Fragen einfach weiß streichen.

    Würde ich auch.

    Zitat

    An den weißen Wänden sieht man teilweise leichte Verschmutzung in den Ecken an der Decke. Oder auch mal einen Fleck(allerdings eher leicht schattig als wirklich einen Fleck).

    Wenn Deine Beschreibung so stimmt wäre das normale Abnutzung und müßte nicht neu gestrichen werden.

    Zitat

    Meine Vorstellung war, dass ich die Löcher zu mache und entsprechend mit weiß ausbessere ...

    Das könnte nach hinten los gehen. Denn Weiß ist nicht gleich Weiß. Sprich die Wände würden danach evtl. richtig fleckig aussehen und das muß der Vermieter, weil nicht fachgerecht, nicht hinnehmen.

    Es reicht wenn die Dübel entfernt und die Löcher ordentlich verschlossen werden.

    Zitat

    Muss ich jetzt alle Wände blütenweiß streichen oder wie sieht es da aus.

    Wenn überhaupt dann bestenfalls in hellen, neutralen, deckenden Farben


    Hier ein Urteil zu bunten Wänden Wohnen: BGH: Mieter m

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