Rückgabe der Kaution

  • Erbitte um Hilfe wg. folgender Situation:
    2001 habe ich einen Mietvertag zusammen mit meiner Ehefrau unterschrieben, die Kaution habe ich aber alleine hinterlegt (Sparbuch, Überweisung v. eigenem Girokonto, Name gleich). Nach Scheidung im Jan. 2010 habe ich dem Vermieter, unter Angabe meines Auszugsdatums, gekündigt und die Herausgabe des Sparbuchs gefordert (sollte nach 6 Monaten erfolgen). Heute sagt er mir, ich soll mit meiner gesch. Frau die Angelegenheit regeln, d. h., ich soll von ihr das Geld in Höhe der Mietkaution verlangen, welches aussichtslos ist. Ich bin der Meinung, dass ich aus dem Mietvertrag raus bin (habe eine andere Wohnung für mich gemietet) und dass der Vermieter einen neuen Mietvertrag mit meiner weiter in der alten Wohnung wohnende gesch. Frau abschliessen sollte. Wie kann ich den Vermieter "überzeugen", dass er doch verpflichtet ist, mir das Sparbuch auszuhändigen?

  • Das wird mit der Überzeugung des VM nicht hinhauen, denn so lange die Wohnung noch bewohnt wird, hat er auch ein Recht, die Kaution einzubehalten. Ihre zwischenzeitliche Scheidung ändert nichts daran. Sie haben aber die Möglichkeit auf dem zivilrechtlichen Weg den Betrag der Kaution bei Ihrer Frau einzufordern.

    Sie können aber froh sein, dass der VM Sie aus dem Mietvertrag entlassen hat, dann müssen Sie wenigstens keine Miete mehr bezahlen für den Fall, dass Ihre Exfrau dazu keine Lust mehr verspürt.

  • Hallo rovercraft,

    "2001 habe ich einen Mietvertag zusammen mit meiner Ehefrau unterschrieben, Nach Scheidung im Jan. 2010 habe ich dem Vermieter, unter Angabe meines Auszugsdatums, gekündigt"
    Das bedeutet rechtlich gernichts, denn Du kannst bestenfalls den VM bitten, Dich aus dem MV zu entlassen. Du schreibst jedoch nicht, dass das geschehen ist (Hallo @Maischwimmer:)).

    "die Herausgabe des Sparbuchs gefordert (sollte nach 6 Monaten erfolgen)."
    Wie schon richtig gesagt, das Sparbuch (korrekter: das Kautionssparbuch, noch korrekter: die Mietsicherheit) gehört zur Mietsache und soll evtl. Ansprüche des VM nach der Räumung befriedigen.

    "Heute sagt er mir, ich soll mit meiner gesch. Frau die Angelegenheit regeln, d. h., ich soll von ihr das Geld in Höhe der Mietkaution verlangen,"
    Richtig, im "Innenverhältnis" gem. BGB.

    "Ich bin der Meinung, dass ich aus dem Mietvertrag raus bin"
    Hat der VM Dich nun aus dem MV (schriftlich) entlassen???

    "(habe eine andere Wohnung für mich gemietet)"
    Ist unerheblich.

    "und dass der Vermieter einen neuen Mietvertrag mit meiner weiter in der alten Wohnung wohnende gesch. Frau abschliessen sollte."
    Das geht Dich nichts an. Er braucht das noch nicht mal, wenn er Dich aus dem MV entlassen hat und Deiner Ex das auch schriftlich mitgeteilt hat.

    "Wie kann ich den Vermieter "überzeugen", dass er doch verpflichtet ist, mir das Sparbuch auszuhändigen?"
    Deine Wunschmeinung teile ich nicht.