Mieterhöhung und zuviel bezahlte Position ...Bitte um Hilfe !!!

  • Hallo,

    ich bin neu hier im Forum und habe Probleme mit dem Vermieter.
    Jetzt hab ich da einige Fragen, vielleicht könnt Ihr mir da etwas weiterhelfen.
    Ich hab seit 1.4.2010 eine Mietwohnung von 75 m2 mit Garten und Balkon im EG.
    Es ist ein 6-Parteienhaus, wobei die Gegenüberliegende Seite (Nachbar) die selbe Größe/Grundfläche
    wie ich hab, nur eben Spiegelverkehrt.
    Mein Vermieter hat mir jetzt eine Mieterhöhung von schlagartig 20% d.h bei 525 € Grundmiete sind das 105 €/Monat. Das ist ziemlich heftig. Er schreibt aufgrund ortsübliche Vergleichsmieten!
    Er hat weder irgendwelcher Dokumente, die dies belegen oder Mietspiegel etc.. beigelegt.
    Ich habe eben mal meinen im Haus wohnenden (gegnüberliegenden) Nachbarn gefragt,
    der wohnt schon länger dort und hat immer noch 525€ Grundmiete.
    Ich wohne etwas außerhalb halb in einen Industriegebiet.

    1. Kann der Vermieter bei gleicher Wohngröße etc. verschieden Mieten verlangen?
    2. Ist die Mieterhöhung rechtens ?? (es wurde seit ich hier wohne, keine Erhöhung gemacht)

    Nachdem ich das Mieterhöhungschreiben bekam, hab ich meinen Vertrag angesehen und mir ist außerdem aufgefallen die letzten 4 Jahre zuviel Miete an den Vermieter gezahlt zu haben.
    Uns zwar steht unter dem Punkt Monatsmiete sowas wie „sonstiges (Garage, Stellplatz, Garten) und daneben 50€. Dies hab ich immer mit gezahlt, es kann sich nur um einen offenen Carport handeln.

    3. Was darf eurer Meinung ein offener Carport kosten ? Damals hab ich mit den Vermieter 25€
    ausgerechnet. Bezahlt hab ich 50€ !!! Ja ich bin selber dumm, aber was kann ich tun ???


    Vielleicht kennt auch jemand noch Seiten die weiterhelfen (ohne eine 0900er Nummer zu wählen oder für Downloads bezahlen muss). Beratungsstellen kosten ja auch was, ich würde gerne wissen wie ich den Vermieter gegenüber treten soll…..


    Gruß und Danke

  • Mit der Mieterhöhung geht er an die Grenze des erlaubten, wenn er die "ortsüblichen Vergleichsmieten" überhaupt korrekt ermittelt hat. Das würde ich mir unbedingt schriftlich nachweisen lassen, welchen Wert er dort zugrunde legt und wie er darauf gekommen ist. Damit musst Du dann mal gucken, ob das so korrekt ist. Notfalls musst Du eine (ggf. kostenpflichtige) Fachberatung in Anspruch nehmen.
    Siehe dazu auch den §558 BGB (klick).

    Zum Carport kann ich nichts sagen. Möglicherweise gibt es ja (erlaubte oder verbotene) Richtwerte im Netz irgendwo. Möglicherweise enthalten die 50€ ja auch Carport und den Garten.

    Gleiche Miete für (angeblich!) gleiche Wohnungen? Ich denke, das ist zu einfach gedacht. Da gibt es sicher Hunderte von Gründen, warum das nicht so sein muss.

  • Zitat

    Er hat weder irgendwelcher Dokumente, die dies belegen oder Mietspiegel etc.. beigelegt.

    Falls es einen Mietspiegel gibt, muss er den nicht mitliefern. Wie gesagt, falls. Einen gültigen Mietspiegel kann sich der Mieter selbst im Rathaus oder beim örtlichen Mieterverein besorgen. Viele Städte veröffentlichen den auch im Internet.

    Denkbar wäre aber eher, dass es keinen Mietspiegel für deine Gemeinde gibt. Dann muss dein Vermieter 3 Vergleichswohnungen mit der von ihm gewünschten höheren Miete benennen, um diese Mieterhöhung durchzusetzen.

    Zitat

    Was darf eurer Meinung ein offener Carport kosten ? Damals hab ich mit den Vermieter 25€
    ausgerechnet. Bezahlt hab ich 50€ !!! Ja ich bin selber dumm, aber was kann ich tun ???

    Außer ganz höflich darauf aufmerksam machen, dass du möglicherweise zuviel bezahlst, nichts! Nach der langen Zeit hast du keine Möglichkeit mehr, eine rückwirkende Gutschrift zu erreichen.

    Zitat

    der wohnt schon länger dort und hat immer noch 525€ Grundmiete.

    Was dein Nachbar bezahlt ist für dich nicht relevant. Erst dann, wenn der Vermieter Vergleichswohnungen benennt, spielt die Miete in anderen Wohnungen eine Rolle.

    Wenn du dich weiterbilden willst zum Thema Mietrecht, solltest du dieses Lexikon zu deinen Favoriten nehmen:

    Steckbrief des Mietrechtslexikon

    Da solltest du dich im Thema Mieterhöhung einlesen und kannst bei deinem Vermieter entsprechend argumentieren.

  • Mein Vermieter hat mir jetzt eine Mieterhöhung von schlagartig 20% d.h bei 525 € Grundmiete sind das 105 €/Monat. Er schreibt aufgrund ortsübliche Vergleichsmieten!


    Ach nee, soo einfach geht das? Man kann's ja mal versuchen...:o