Mieter kommt mit Forderungen nach Schlüsselübergabe an!

  • Hallo Zusammen,


    wir haben zum 31.12.2013 die Wohnung gekündigt. Am 03.01.2014 war die Schlüsselübergabe. Der Vermieter hat sich die Wohnung angesehen und war nicht ganz so begeistert - trotzdem fand die Schlüsselübergabe statt und die Wohnung wurde besenrein übergeben.
    Es gibt kein Übergabeprotokoll vom Einzug und es gibt kein Übergabeprotokoll beim Auszug.


    Nun hat er am 30.01.2014 telefonisch Forderungen gestellt: Ausbesserungsarbeiten selber durchführen oder die Kosten tragen!


    Wie ist hier die Rechtslage – hat der Vermieter das Recht ohne irgendwelche Schriftstück Wochen später Forderungen zu stellen?



    Noch zur Info: Im Mietvertrag ist in puncto Schönheitsreparaturen folgendes geregelt bzw. steht so geschrieben:
    §11 Abs. 4
    Die Kosten der Schönheitsreparaturen trägt der --- Mieter --- Vermieter.
    (Denke, hier hätte man was Kennzeichnen müssen.)


    Ich bedanke mich im Voraus.

  • Er meinte nur (mündlich) dies und das hätten man machen können. Also, ich als Miter bin nicht irgendwie beweispflichtig wenn es nichts Geschriebenes gibt?

  • Was bemängelt der Vermieter denn, Dinge, die offensichtlich sind oder sind es sogenannte versteckte Mängel?


    Und bitte die Begriffe Mieter und Vermieter auseinander halten.

  • Naja, hier scheint wohl der Vermieter mit ungerechtfertigten Forderungen zu kommen - nach dem Motto: Man kann es ja ruhig mal versuchen...:mad: