Hallo erstmal : )
Ichbin neu hier im Forum , vermutlich liegt meine Antwort in den gesetzlichen Abschnitten dieser Seite doch ich konnte auf die schnelle nichts herauslesen.
Ich bin kurz davor, bzw. grad dabei mir eine Wohnung (meine erste) zu mieten. Daweil läuft auch alles schön ung gut, da aber mein Gehalt nicht das 3 x fache der Miete entspricht will der Vermieter einen Bürgen.
Gesagt getan, einen guten Freund gefunden und nun kommt die Fragen.
1. Wirkt sich die Bürgschaft selbst an Ihm in irgendeiner Weise aus solange es keine Probleme mit den Zahlungen von mir aus gibt?
Sei es jetzt eine Handyanmeldung oder ein Kredit. Wäre eine große Hilfe zu wissen wie das Abläuft und ob die Bürgschaft dabei als ein negativer Aspekt gesehen wird.
Bsp. Kreditinstitut: Tut mir Leid Ihnen mitteilen zu müssen das Ihr Antrag auf einen Kredit abgelehnt wurde da Sie als Bürge für Herr bla bla ein Risiko bezüglich der Rückzahlung für uns darstellen falls bei Herr bla bla etwas schief läuft.
In dem Sinne, hoff Ihr wissts wie ichs meine
aufjedenfall wär ne Antwort bis Morgen genial, da ich morgen meinen Papierkram sowie den meines Bürgen abschicken möchte.
Vielen Dank im Vorraus!