Abrechnung 2013 - Poolfüllung?? Und andere komische Auflistungen..

  • Hallo!

    Wir hatten grad nen Brief von unseren Vermietern im Briefkasten, in dem die Nebenkosten vom vergangenen Jahr aufgelistet sind.
    Allerdings stehen da Sachen drauf, wo wir uns sehr uneinig sind, ob wir die als Mieter wirklich bezahlen müssen?

    Ich schreibs mal kurz ab:

    Grundsteuer
    Kaminkehrer
    Biomüll
    Restmüll
    Feuerversicherung
    Haftpflichtversicherung
    Heizöl
    Wasserzähler
    Wasser
    Betriebsstrom
    Antenne und Satanlage
    Grundgebühr Stromzähler
    Wohngebäudeversicherung
    Kundendienst Heizung

    Wir müssten alles in allem 511,73€ nachzahlen. Das geht irgendwie nicht in meinen Kopf.
    Wir zahlen 150€ Nebenkosten für unsere Wohnung im Monat, und ich verstehe nicht, wo wir mehr verbraucht haben sollten..? Wir wohnen hier zu zweit, gehen alle 1-2 Tage normal duschen, 2-3x im Monat baden (ich). 1-2 Waschmaschinen in der Woche.
    Heizen tun wir nur in zwei Räumen in den kalten Monaten (Flur und Badezimmer). In dieser Wohnung gibts es nur Fussbodenheizung. Die restlichen Monate ist die Heizung aus. In den Räumen, wo nicht geheizt wird, stehen Terrarien, die für ausreichend Wärme sorgen und im Schlafzimmer kann ich das nicht haben.

    Vor allem wird Wasser und Heizöl durch die Personen im Haus geteilt. Die Vermieter z.B. haben in ihrem Garten nen Pool, den sie füllen müssen. Dafür sollen wir mitbezahlen?

    Sorry, aber irgendwie kann ich das nicht glauben..
    Oder ist das wirklich so?

  • Die aufgelisteten Positionen können so verrechnet werden. Alles andere steht hier nicht zur Diskussion.

    Das Heizung und Wasser durch Personen geteilt werden ist mir unverständlich, da hier niemand ob Ihren Mietvertrag weiß.
    Hellsehen liegt mir nicht. Mit einer Antwort daraus würde ich Ihnen ohne Kenntnis dessen in die Tasche lügen.

  • Die aufgeführten Positionen sind alle durch die Betriebskostenverordnung abgedeckt, da gibt es keine Probleme. Das Wasser für den Pool müsste über einen eigenen Zwischenzähler laufen, denn hier ist eine Abrechnung nach Personen nicht erlaubt.

    Da ihr mit dem Vermieter unter einem Dach lebt gilt hier nicht die Heizkostenverordnung und er darf diese Kosten nach der Wohnfläche abrechnen.

  • Im Mietvertrag steht nichts davon, dass die beiden genannten Dinge durch die Anzahl der Personen im Haushalt geteilt werden. Das hat der Vermieter nur mal so nebenbei angesprochen.
    Aber es kann doch nicht sein, dass die Vermieter zB ihren Pool im Garten auffüllen und wieder ablassen, und wir dafür mit bezahlen müssen?

  • In dem Haus wohnen wir zwei, der Vermieter, seine Frau, zwei erwachsene Kinder und noch eine Mieterin mit erwachsenem Kind.

    Dann wäre allerdings nach der Heizkostenverordnung abzurechnen und bei fehlenden Verbrauchsmessgeräten die Heizkosten um 15 % mindern.
    Ich würde Ihnen zum fachanwalt empfehlen. Da scheint einiges faul zu sein.

  • Zitat

    Im Mietvertrag steht nichts davon, dass die beiden genannten Dinge durch die Anzahl der Personen im Haushalt geteilt werden.


    Das geht so aber nicht, im Mietvertrag sollte der Verteilerschlüssel (Abrechnung nach Wohnfläche oder Personen) angegeben sein. Umlageschlüssel

    Zitat

    und noch eine Mieterin mit erwachsenem Kind.


    Dann muss nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden: Heizkostenverordnung - Alle wichtigen Infos f

  • Dann wäre allerdings nach der Heizkostenverordnung abzurechnen und bei fehlenden Verbrauchsmessgeräten die Heizkosten um 15 % mindern.
    Ich würde Ihnen zum fachanwalt empfehlen. Da scheint einiges faul zu sein.


    Richtig. Ausserdem sollte der Fragesteller mal im MV überprüfen, ob die in der BetrkAbrechnung aufgeführten Posten auch im MV als vom Mieter zu tragen stehen, und, ob die Verteilerschlüssel i.O. sind.

  • @kunstlicht
    Du kannst ja, wenn Du magst, den Brief von Euren Vermietern einscannen und hier mal einstellen. Dann kann man eher schauen, ob und was da ggf. krumm abgerechnet ist. (Vergiss aber nicht, die persönlichen Daten unkenntlich zu machen.)

  • Die aufgezählten Kostenarten können alle auf den Mieter umgelegt werden, wenn im Vertrag vereinbart.

    Im Vertrag vereinbart bedeutet das die Kostenarten entweder aufgelistet sind oder auf den § 2 der Betriebskostenverordnung verwiesen wird.

    Die Umlage nach Personen ist zulässig, wenn vertraglich so vereinbart. Ansonsten muß der Vermieter, wenn nach Verbrauch nicht möglich, nach der Wohnfläche abrechnen.

    Heizkosten muß er allerdings, da das Haus mehr als 2 Wohnungen hat, nach der Heizkostenverordnung abrechnen. Tut er das nicht könnt Ihr 15 % der Heizkosten abziehen.

    Zu den Heizkosten gehören neben den Kosten für Heizöl auch die Kosten des Kaminkehrers, des Betriebsstroms der Wartung der Heizungsanlage.

    Kundendienst Heizung - dahinter könnte sich ein Wartungsvertrag verstecken, der auch Kosten beinhaltet die nicht umlagefähig sind. Zum Beispiel kleine Reparaturen.

    Diese, wie auch die anderen, Rechnungen/Belege solltet Ihr Euch vom Vermieter vorlegen lassen. Dazu ist er verpflichtet. Solange er dem nicht nachkommt ist die Zahlung nicht fällig.

    150 € Vorauszahlungen, für welche Wohnfläche? Für 75 m² wäre das das Minimum.

    Zitat

    und ich verstehe nicht, wo wir mehr verbraucht haben sollten..?

    Mehr Heizöl z. B. weil der Winter bis Ende April ging, sehr kalt und auch der Mai noch wirklich heizfrei war.