2 Mietverträge für eine Wohnung + Geruchsbelästigung

  • Hallo:
    Hoffentlich ist der Beitrag hier richtig.


    Ich bin Neu hier und habe eine Frage, die einigermaßen verständlich formuliert ist.


    Ich habe mich bei einer der großen Wohnungsgesellschaften (das kann man sich denken, welche das ist) auf eine Anzeige einer Mietwohnung gemeldet und habe mit der Vermieterin (eine Mitarbeiterin zuständig für Vermietung) zu einem Besichtigungstermin verabredet.
    Bisher ja alles normal, wie man liest.


    Ich war an dem Tag des Termins hier und die Frau sagte, dass die zu beziehende Wohnung nicht besichtigt werden kann, weil in der Wohnung Reparaturarbeiten sind, sie wolle mir deswegen eine andere Wohnung zeigen, die ganz der zu beziehenden Wohnung ähnlich ist.
    Ich habe dann diese Wohnung an dem Tag besichtigt. Ich habe dann mit der Frau Termin zu Mitvertragsunterzeichnung vereinbart.
    Der Mietvertrag begann am 15. 08. 2008.
    Ich habe mein Appartement, in dem ich wohnte, zu diesem Tag gekündigt und bin am 15. 08. 2008 hier in Gebäudekomplex erschienen.
    Der Hausmeister sagte mir, dass ich die Wohnung nicht einziehen könne, weil dort Möbel der Hausverwaltung seien (Zur Erinnerung: das ist die nicht besichtigte Wohnung, die ich beziehen soll, auch an diesem Tag habe ich weder die Wohnung noch ihre Lage(Stockwerk, Vorderseite oder Rückseite) gesehen)
    Da in der Wohnung die Möbel der Hausverwaltung waren, wurde mir gesagt, dass die Wohnung am 21. 08. 2008 frei sein und bis dahin die Möbel weg gebracht und ich einziehen kann.
    Ich bin wieder zu meinem alten Vermieter gegangen und habe ihn bitten müssen, mich bis 21. 08. bei sich unterzubringen.
    Am 21. 08. erschien ich mit meinen Sachen und habe die zu beziehende Wohnung zum ersten Mal gesehen, ich könnte die Wohnung nicht ablehnen, sonst wäre ich obdachlos.
    Für den Einzug am 21. 08.musste einen neuen Mietvertrag gemacht werden, der ab diesen Tag gültig ist.
    SOMIT HABE ICH ZWEI MIETVERTRÄGE.


    Die Verwaltung bot mir eine andere Wohnung am anderen Ende der Stadt, als ich den Sachverhalt schilderte.


    Was soll ich tun? Seitdem habe ich den Vermieter mehrfach um eine neue Wohnung in der gleichen Strasse gebeten, das hat er abgelehnt.
    In der Wohnung herrscht auch Geruchsbelästigung vom Küchenschacht. Die Geruchsbelästigungen habe ich permanent per E-Mail und Telefon gemeldet, ohne Frist zu setzen. Seit Oktober 2008 melde ich die Geruchsbelsätigungen.
    Kann ein Anwalt Etwas tun?
    Ich muss auch Etwas falsch gemacht haben, was könnte es sein?
    Bei Fragen bitte fragen.
    Danke im Voraus.
    Rafael

  • Hallo Rafael,


    Du hast so ziemlich alles falsch gemacht, was man falsch machen kann (sorry!):


    "Ich habe mich bei einer der großen Wohnungsgesellschaften (das kann man sich denken, welche das ist)"
    Nöö, überhaupt nicht.


    "Ich war an dem Tag des Termins hier und die Frau sagte, dass die zu beziehende Wohnung nicht besichtigt werden kann, weil in der Wohnung Reparaturarbeiten sind, sie wolle mir deswegen eine andere Wohnung zeigen, die ganz der zu beziehenden Wohnung ähnlich ist."
    Da hätte es bei Dir schon klingeln müssen.


    "Der Mietvertrag begann am 15. 08. 2008.
    ..., wurde mir gesagt, dass die Wohnung am 21. 08. 2008 frei sein und bis dahin die Möbel weg gebracht und ich einziehen kann.
    Für den Einzug am 21. 08.musste einen neuen Mietvertrag gemacht werden, der ab diesen Tag gültig ist.
    Nein, ein von beiden gegengezeichneter Änderungsvermerk reichte.


    "SOMIT HABE ICH ZWEI MIETVERTRÄGE."
    Macht nichts, der letztere gilt. Wäre jedoch sinnvoll gewesen, wenn in ihm stünde, dass der erste ungültig sei.


    "Die Verwaltung bot mir eine andere Wohnung am anderen Ende der Stadt, als ich den Sachverhalt schilderte."
    Wieso, Du hast doch die gewünschte Wohnung.


    "Was soll ich tun? Seitdem habe ich den Vermieter mehrfach um eine neue Wohnung in der gleichen Strasse gebeten, das hat er abgelehnt."
    Wieso, Du hast doch die gewünschte Wohnung.


    "In der Wohnung herrscht auch Geruchsbelästigung vom Küchenschacht. Die Geruchsbelästigungen habe ich permanent per E-Mail und Telefon gemeldet, ohne Frist zu setzen. Seit Oktober 2008 melde ich die Geruchsbelsätigungen."
    Aha, in dem Haus ist wohl anscheinend ein Restaurant? Das hättest Du bei der Besichtigung erkennen oder fragen müssen. Ich sehe das nicht als Mangel an.


    "Kann ein Anwalt Etwas tun?"
    Tja, was sollte er denn tun?


    "Ich muss auch Etwas falsch gemacht haben, was könnte es sein?"
    Tja, wie schon gesagt, fast alles. Vor allem, Du wohnst da ja nun schon seit fast zwei Jahren...

  • Hallo:
    Hoffentlich ist der Beitrag hier richtig.


    Ich war an dem Tag des Termins hier und die Frau sagte, dass die zu beziehende Wohnung nicht besichtigt werden kann, weil in der Wohnung Reparaturarbeiten sind, sie wolle mir deswegen eine andere Wohnung zeigen, die ganz der zu beziehenden Wohnung ähnlich ist.


    Glauben Sie wirklich Alles, was Ihnen ein "Verkäufer" über "seine Ware" erzählt, wenn Sie sie nicht sehen können? Das ist Leichtsinn hoch3.

    Ich habe dann diese Wohnung an dem Tag besichtigt. Ich habe dann mit der Frau Termin zu Mitvertragsunterzeichnung vereinbart.

    Und hier wird es sträflich leichtsinnig, wenn man einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschreibt, die man nur vom Hörensagen kennt.


    Der Mietvertrag begann am 15. 08. 2008.
    Ich habe mein Appartement, in dem ich wohnte, zu diesem Tag gekündigt und bin am 15. 08. 2008 hier in Gebäudekomplex erschienen.
    Der Hausmeister sagte mir, dass ich die Wohnung nicht einziehen könne, weil dort Möbel der Hausverwaltung seien (Zur Erinnerung: das ist die nicht besichtigte Wohnung, die ich beziehen soll, auch an diesem Tag habe ich weder die Wohnung noch ihre Lage(Stockwerk, Vorderseite oder Rückseite) gesehen)

    Da Ihr Vertrag ab dem 15.08.2008 galt, hätten Sie einen Schadensersatz geltend machen können für die Verspätung des Bezugs.


    Da in der Wohnung die Möbel der Hausverwaltung waren, wurde mir gesagt, dass die Wohnung am 21. 08. 2008 frei sein und bis dahin die Möbel weg gebracht und ich einziehen kann.
    Ich bin wieder zu meinem alten Vermieter gegangen und habe ihn bitten müssen, mich bis 21. 08. bei sich unterzubringen.
    Am 21. 08. erschien ich mit meinen Sachen und habe die zu beziehende Wohnung zum ersten Mal gesehen, ich könnte die Wohnung nicht ablehnen, sonst wäre ich obdachlos.
    Für den Einzug am 21. 08.musste einen neuen Mietvertrag gemacht werden, der ab diesen Tag gültig ist.


    Da hat man Sie aber falsch informiert!! Sie können doch für eine Wohnung keine zwei Mietverträge abschließen.

    SOMIT HABE ICH ZWEI MIETVERTRÄGE.

    Das erklären Sie bitte etwas genauer, warum Sie plötzlich 2 Mietverträge haben.

    Die Verwaltung bot mir eine andere Wohnung am anderen Ende der Stadt, als ich den Sachverhalt schilderte.


    Was soll ich tun? Seitdem habe ich den Vermieter mehrfach um eine neue Wohnung in der gleichen Strasse gebeten, das hat er abgelehnt.
    In der Wohnung herrscht auch Geruchsbelästigung vom Küchenschacht. Die Geruchsbelästigungen habe ich permanent per E-Mail und Telefon gemeldet, ohne Frist zu setzen. Seit Oktober 2008 melde ich die Geruchsbelsätigungen.
    Kann ein Anwalt Etwas tun?
    Ich muss auch Etwas falsch gemacht haben, was könnte es sein?
    Bei Fragen bitte fragen.
    Danke im Voraus.
    Rafael

    Ich verstehe nicht so ganz, wo Ihr Problem ist. Nach fast 2 Jahren fällt Ihnen ein, dass Ihnen die Wohnung nicht gefällt und das es darin nach Küche stinkt. Warum haben Sie die Wohnung denn nicht mit der Frist von 3 Monaten gekündigt? Dazu braucht man keinen Anwalt!


    Und die Geruchsbelästigung werden Sie duch Telefonate und eMails nicht beenden können. So etwas macht man per Einschreiben und Fristsetzung und wenn das nicht fruchtet ist Mietminderung angesagt.

  • Hallo Berny, Hallo Mainschwimmer :


    Vielen Dank für Antworten.


    Ich habe tatsächlich alles falsch gemacht, da gebe ich Dir/Ihnen Recht.
    Meine Erziehung ist nicht so gut mit dem Grundsatz. man solle an das Positive an Menschen glauben.


    Ich habe seit dem Einzug Krieg mit der Hausverwaltung und will hier in der gleichen Strasse umziehen, weil ein umzug in ein anders Bezirk andere Folgen hätte. Jetzt informiere ich mich zum 1. Mal hier, was man tun kann.
    Ich hätte an dem Tag des Einzugs, 21. 08., die Wohnung nicht ablehnen können, sonst wäre ich obdachlos.
    2. Mietvertrag war die Aufforderung von anderen Institutionen, Der Erste ist zwar unwirksam, aber man könnte doch die beiden Mietverträge als Nachweis anbringen, oder.
    Danke
    Gruss
    Rafael

  • Der Vermieter hat hier mehrere Gebbäue mit vielen Appartments, die auch frei werden, weil viele Leute hier kommen und gehen.