Miete entspricht nicht dem Mietspiegel!

  • Ich habe diesen Monat einen neuen Mietvertrag unterzeichnet. Der Mietzins erschien mir auch ganz angemessen für diese Wohnung in der Lage. Doch nun habe ich dann doch mal in den Mietspiegel geschaut und gesehen, dass die Miete im Vergleich viel höher ist als andere Wohnungsmieten. Kann ich denn dagegen Einspruch einlegen und eine Mietminderung verlangen?
    Bye!

  • Hallo Tony!

    Nein, in diesem Fall kannst du keine Mietminderung verlangen. Bei einem Neuabschluss eines Mietvertrages gillt, dass der Vermieter an die Obergrenze "Vergleichsmiete" des Mietspiegels nicht gebunden ist, es gillt grundsätzlich Vertragsfreiheit. Anders ist es, wenn der Vermieter im laufenden Mietverhältnis eine Mieterhöhung, die mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete ist, verlangt. Hier muss der Mieter nicht zustimmen.

    Der Mietfuchs

  • Das halte ich für nicht ganz richtig.
    Die Neumiete darf bis zu 20 % über dem Mietspiegel liegen.
    Was darüber liegt, muß zurück gezahlt werden.
    Ist die Miete 50 % darüber, liegt Mietwucher vor.

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