Firma verweigert kostenfreie Ablesung - Heizkosten

  • Hallo liebes Forum!

    Ich habe ein kleines Problem und weiß einfach nicht wie ich am besten weiter verfahre. Ich wohne nun genau 1 Jahr in meiner Wohnung, welche sich in einem Mehrfamilienhaus befindet. Anfang Dezember letzten Jahres wurden wir per Aushang darauf aufmerksam gemacht, dass in 2 Wochen die Jahresablesung stattfindet. Da ich zu dem Zeitpunkt aber schon einen längeren Aufenthalt bei meiner Familie geplant hatte (300 km entfernung), welcher 4 Tage vor der Ablesung begann, schrieb ich der Firma die Situation. Ich schrieb Ihnen, dass ich bis einschliesslich 5. Januar nicht in der Stadt sei und bat um einen Ersatztermin. Mir wurde von der Firma dann mitgeteilt, dass ich von dem Ableser einen Ersatztermin per Postkarte erhalten werde. Als ich dann am 5.1. wieder in meine Wohnung kam, fand ich eine Postkarte vor auf der stand: Ihr Ersatztermin ist am 3.1.14. Verständlicherweise konnte ich diesen Termin nicht wahrnehmen.

    Ich bat um einen weiteren Termin, da ich meine Abwesenheit ja frühzeitig ankündigte. Die Firma verweigert mir aber einen kostenfreien Termin. Sie sagen nun es wäre mein Verschulden und würde ich nicht geschätzt werden wollen, müsse ich 50€ zahlen.

    Ich schrieb darauf hin meinen Vermieter an und schilderte ihm die Situation. Dieser setzte sich mit der Firma auseinander und übermittelte mir, dass er sich raushalten muss und ich mich dort nocheinmal per Mail melden solle. Das tat ich, bekam aber wieder die selbe Antwort. Das war vor 1,5 Monaten, seitdem kam weder irgendeine Aufforderung, noch eine Abrechnung oder sonstiges.

    Ich möchte eine Schätzung unbedingt vermeiden, da ich das komplette letzte Jahr nur an 3 Tagen die Heizung benutzt habe und daher mit einer Rückzahlung rechne.

    Was für Möglichkeiten habe ich? Muss ich zahlen?

    Hier das letzte Schreiben der Firma:

  • Die Aussage, dass der Vermieter sich da raushalten muss, kommt mir sehr seltsam vor. Immerhin wirst Du eine Nebenkostenabrechnung vom Vermieter bekommen. Wer die ausgestellt hat, ist egal. Der Vermieter würde den Streit mit Dir bekommen, wenn Du die Abrechnung nicht akzeptieren würdest.

    Weitere Gründe, warum der Vermieter sich m.E. nicht raushalten sollte:

    Das Schreiben der Abrechnungfirma finde ich lustig. Der dort erwähnte §9a Heizkostenverordnung erlaubt dem Gebäudeeigentümer, nicht dem Mieter, unter gewissen Umständen und nach bestimmten Vorgaben den Verbrauch zu ermitteln, nicht zu schätzen. Allerdings nicht, wenn der so zu ermittelnde Teil mehr als 25% der gesamten Wohnfläche im ganzen Haus wäre. Dann müsste nämlich z.B. nach Fläche, und nicht mehr nach Verbrauch, aufgeteilt werden. Ich würde das in jedem Fall mit dem Vermieter besprechen, falls Du sowas anstrebst. Den Kampf mit den anderen Mietern, die einer solchen Abrechnung vielleicht widersprechen würden, möchte er sich sicher ersparen, könnte ich mir vorstellen.

    Die Rauchmelder sind Vermietersache. Wenn er die regelmäßige Wartung an eine Firma abgegeben hat, so ist das sicher okay, und ja, der Mieter hat eine Mitwirkungspflicht, aber ist die Firma auch bevollmächtigt vom Vermieter, mit dem Mieter die Verhandlungen zu führen, ob und für welches Geld sie nun nochmal herkommen? Der Vermieter hat die Pflicht. Wie er sie erfüllt, was das am Ende kostet und was davon er welchem Mieter wieder aufs Auge drücken kann, ist ein anderes Thema. Soll heißen: So wie es sich hier für mich darstellt, sollte der Vermieter sich hier nicht einfach raushalten.

    Der Vermieter kann sich m.E. gar nicht erlauben, sich rauszuhalten, weil wenn Du auch nichts tun und weiter einfach abwarten würdest, bekäme er keine Abrechnungen von der Firma. Spätestens dann müsste er eh schauen, was los ist.

    Mein persönliches Fazit:

    Der Vermieter sollte mit Dir terminlich klären, wann die Firma nochmal zum Ablesen und zur Rauchmelderwartung zu Dir kommen kann, und sie dann beauftragen. Was das kostet und wer die Kosten übernimmt, ist Sache maximal zwischen Dir und dem Vermieter. Wenn der Schriftverkehr mit Deinen Terminverlegungsversuchen belegbar ist, sollte Dir so viel sowieso nicht passieren können, denke ich. Soll der Vermieter das doch mit der Firma klären, wenn die auf ihren Regelungen bestehen.

    Für das nächste Mal - da gebe ich der Firma tlw. recht - solltest Du dann schauen, ob irgendjemand anders beim Ablesetermin vor Ort sein kann, falls Du wieder verhindert sein solltest.

    Einmal editiert, zuletzt von AjaxMH (15. März 2014 um 18:38)


  • Zitat daraus: "Der Wärmemessdienst selbst hat nie das Recht, unmittelbar für die zweite oder dritte Ablesung bzw. Anfahrt beim Mieter zu kassieren. Die Wärmemessdienstfirma muss sich immer an ihren Auftraggeber, d.h. den Vermieter wenden. Zwischen Mieter und Wärmemessdienstfirma besteht kein Vertragsverhältnis."
    Ist bekannt. Die Firma will damit nichts zu tun haben und überlässt es dem Ableser, sich etwas nebenher zu verdienen.
    In meinem Vermietobjekt gibt es solche Probleme überhaupt nicht, denn wir haben funkende Heizkostenverteiler...;)

  • Schonmal vielen Dank für Eure Antworten! Ihr sagt also ich solle meinen Vermieter nochmals anschreiben? Habt ihr einen Tipp was ich als rechtskräftige Begründung benutzen kann?

  • Also das Schreiben aufsetzen können wir Dir nun nicht. :rolleyes:

    Rechtskräftige Begründung wofür?
    Dass Du Dich nicht weiter kümmern willst? Dass er - wenn sich keiner mehr kümmert - vielleicht niemals Abrechnungen von der Ablesefirma erhält, weil denen die Daten fehlen? Dass er der Vertragspartner der Ablesefirma ist? Dass er ein Eigeninteresse haben sollte, die Werte bei Dir noch ablesen zu lassen, bevor er nach Heizkostenverordnung möglicherweise den ganzen Bau nach Fläche abrechnen muss?

    Alles das stand in unseren Antworten und ich befürchte, dafür gibt es keine Gesetze, sondern das sind existierende oder vom Verstand bestimmte Fakten.

    Oder dass er in der Verantwortung für die Rauchmelder steht? Da kannst Du dieses hier (klick) und Dein Mietvertrag mal abgleichen, ob Du als Mieter da irgendwo am Ende vorkommst.

  • derjosch,

    wenn Du Dich nicht bewegst, wird der Provider Deine Verbräuche anhand bekannter Werte früherer Abrechnungszeiträume (rechtskräftig) schätzen. Das ist üblich und geschieht always and everywhere.
    Die "Wartung" der Rauchmelder (wir wissen nicht, ob sich die Dinger in den Wohnungen oder im Treppenhaus befinden, ob sie miteinander versetzt sind), hat nichts mit der Heizkosten-Abrechnung zu tun, sondern sind Betriebskosten.

  • Also ich habe jetzt meinen Vermieter nochmal darauf angesprochen,

    er sagt es geht ihn nichts an da es über irgend eine Hausverwaltung läuft, von der ich vorher noch nie etwas gehört habe.

    Berny, ich habe aber einer Schätzung per Mail an die Firma und per Einschreiben an meinen Vermieter im Voraus widersprochen. Dürfen die dann trotzdem schätzen?

  • [QUOTE=derjosch:

    "Also ich habe jetzt meinen Vermieter nochmal darauf angesprochen, er sagt es geht ihn nichts an da es über irgend eine Hausverwaltung läuft,"
    Dein VM ist und bleibt Dein Vertrags- = Anbrechpartner.

    "ich habe aber einer Schätzung per Mail an die Firma und per Einschreiben an meinen Vermieter im Voraus widersprochen. Dürfen die dann trotzdem schätzen?"
    - Ich würde es rückgängig machen. Je länger Du dort bereits wohnst, desto geringer dürften die Abweichungen ausfallen.

  • Zitat

    Ich würde es rückgängig machen. Je länger Du dort bereits wohnst, desto geringer dürften die Abweichungen ausfallen

    Ich wohne wie gesagt erst 1 Jahr in der Wohnung, es wäre die erste Ablesung für mich. Mein Vormieter soll angeblich ohne Ende geheizt haben, sogar wenn er nicht da war. Ich habe hingegen nur an 3 Tagen im gesamten Jahr die Heizung in Betrieb gehabt. Ich möchte daher auf keinen Fall geschätzt werden, da ich für das letzte Jahr eine Rückzahlung erwarte und für das kommende mit geringeren Nebenkosten rechne.

  • [QUOTE=derjosch:
    "Ich möchte daher auf keinen Fall geschätzt werden, da ich für das letzte Jahr eine Rückzahlung erwarte und für das kommende mit geringeren Nebenkosten rechne."
    - Hast Du denn dem Provider die HKV-Zählerstände mitgeteilt?

  • Ich wohne wie gesagt erst 1 Jahr in der Wohnung, es wäre die erste Ablesung für mich. Mein Vormieter soll angeblich ohne Ende geheizt haben, sogar wenn er nicht da war. Ich habe hingegen nur an 3 Tagen im gesamten Jahr die Heizung in Betrieb gehabt. Ich möchte daher auf keinen Fall geschätzt werden, da ich für das letzte Jahr eine Rückzahlung erwarte und für das kommende mit geringeren Nebenkosten rechne.

    Mich würde es mal interessieren wie das ganze geendet hat. Mein Schwager hat momentan ein ähnliches Problem und weiß nicht auf welche weise er das durchsetzen kann, dass er nicht mehr geschätzt wird. Was ist da die beste Methode, da der Vermieter auch nicht gerade angenehm und kompromissvoll ist....

    Gruß

    Anette

  • Mich würde es mal interessieren wie das ganze geendet hat. Mein Schwager hat momentan ein ähnliches Problem und weiß nicht auf welche weise er das durchsetzen kann, dass er nicht mehr geschätzt wird. Was ist da die beste Methode, da der Vermieter auch nicht gerade angenehm und kompromissvoll ist....


    Mit Zeugen ablesen und protokollieren.