Hallo liebes Forum!
Ich habe ein kleines Problem und weiß einfach nicht wie ich am besten weiter verfahre. Ich wohne nun genau 1 Jahr in meiner Wohnung, welche sich in einem Mehrfamilienhaus befindet. Anfang Dezember letzten Jahres wurden wir per Aushang darauf aufmerksam gemacht, dass in 2 Wochen die Jahresablesung stattfindet. Da ich zu dem Zeitpunkt aber schon einen längeren Aufenthalt bei meiner Familie geplant hatte (300 km entfernung), welcher 4 Tage vor der Ablesung begann, schrieb ich der Firma die Situation. Ich schrieb Ihnen, dass ich bis einschliesslich 5. Januar nicht in der Stadt sei und bat um einen Ersatztermin. Mir wurde von der Firma dann mitgeteilt, dass ich von dem Ableser einen Ersatztermin per Postkarte erhalten werde. Als ich dann am 5.1. wieder in meine Wohnung kam, fand ich eine Postkarte vor auf der stand: Ihr Ersatztermin ist am 3.1.14. Verständlicherweise konnte ich diesen Termin nicht wahrnehmen.
Ich bat um einen weiteren Termin, da ich meine Abwesenheit ja frühzeitig ankündigte. Die Firma verweigert mir aber einen kostenfreien Termin. Sie sagen nun es wäre mein Verschulden und würde ich nicht geschätzt werden wollen, müsse ich 50€ zahlen.
Ich schrieb darauf hin meinen Vermieter an und schilderte ihm die Situation. Dieser setzte sich mit der Firma auseinander und übermittelte mir, dass er sich raushalten muss und ich mich dort nocheinmal per Mail melden solle. Das tat ich, bekam aber wieder die selbe Antwort. Das war vor 1,5 Monaten, seitdem kam weder irgendeine Aufforderung, noch eine Abrechnung oder sonstiges.
Ich möchte eine Schätzung unbedingt vermeiden, da ich das komplette letzte Jahr nur an 3 Tagen die Heizung benutzt habe und daher mit einer Rückzahlung rechne.
Was für Möglichkeiten habe ich? Muss ich zahlen?
Hier das letzte Schreiben der Firma:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrter Herr XXXXXX,
vielen Dank für die erneute Zusendung einer E-Mail.
Wie bereits am 07.01.2014 beschrieben, planen unsere Ableser eigenständig beide kostenfreie Termine. Hier kann leider keine Rücksicht auf einzelne Mieter genommen werden, denn bei dem Umfang der Jahreshauptablesungen und den seit 2010 gesetzlich vorgeschriebenen Rauchwarnmelder-Wartungen sind unsere Mitarbeiter sehr eng eingeplant. Wir möchten erneut darauf aufmerksam machen, dass dies im Dienstleistungsvertrag mit Ihrer Hausverwaltung so festgelegt ist.
Sie haben natürlich die Möglichkeit, Ihren Verbrauch zu schätzen, dies ist Rechtens nach § 9a der Heizkostenverordnung. Allerdings ist die Durchführung des Termins für die jährliche Funktionsprüfung der Rauchwarnmelder Ihrer Wohnung zwingend erforderlich. An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass der Einbau und die jährliche Wartung von Rauchwarnmeldern ein gesetzliches Erfordernis ist und dass Sie eine Duldungs- und Mitwirkungspflicht gemäß § 554 BGB für Maßnahmen haben, die gesetzlich erforderlich sind bzw. der Verbesserung der Mietsache dienen.
Wir möchten Sie bereits an dieser Stelle darum bitten, für das kommende Jahr Vorsorge zu treffen, und verlassen uns darauf, dass Sie im Falle der urlaubsbedingten Abwesenheit den Zugang zu Ihrer Wohnung anderweitig organisieren. Andere Mieter hinterlegen in solchen Fällen Ihren Wohnungsschlüssel bei einem Nachbarn. Ansonsten findet sich vielleicht eine andere Person Ihres Vertrauens (Freunde, Verwandte, evtl. ein Hausmeister?).
Erneut bitten wir um die Beauftragung und um Verständnis das dies die letzte Antwort zu Ihrem Anliegen ist und verbleiben mit
freundlichen Grüßen