Schimmel durch "falsche Benutzung der Dusche"

  • Hallo allerseits!

    Ich bin vor einem halben Jahr in meine neue Wohnung gezogen. War alles gut,
    sie liegt unter dem Dach.

    Kurz zur Situation:

    Ich habe in meiner Dusche eine Badewanne und die Wände, die oberhalb der
    Badewanne sind, sind nicht komplett gefliest.

    Ich dusche, wie wohl jede/r (?) gerne stehend, was auch durch eine
    entsprechende Duschkopfhalterung ermöglicht wird. Allerdings fing die Tapete
    vor einer Weile an zu Schimmeln.

    Eine naheliegende Lösung wäre, das vermieterseitig fliesen zu lassen.

    Nachdem ich das Problem mit dem Hausverwalter/Hausmeister abgeklärt habe, der
    in engem Kontakt zur Vermieterin steht, meinte er in Rücksprache mit ihr, dass
    das Bad nicht neu gefliest wird, da das selbstverschuldet sei.

    Rechtlich gesehen, so er, habe ich die Tapete in der Dusche akzeptiert, als ich
    eingezogen bin und das Duschen im Stehen sei einfach eine falsche Benutzung.
    Auch sei ich der erste Mieter mit diesem Problem.

    Nun wollte ich nicht gleich klagen oder eine Mietminderung vornehmen, da das
    Verhältnis eigentlich okay ist und ich die Rechtslage nicht kenne. Ein zweiter
    Weg wäre die Tapete komplett zu entfernen, Schimmelmittel draufmachen, warten
    und dann mit eine Latexfarbe streichen.

    Leider ist mein Bad ziemlich doof geschnitten, zu den Dachschrägen kommt noch
    ein Fenster und beides zusammen ermöglicht mir es nicht, z.B. einfach eine
    Plexiglasplatte anzuschrauben. Das selber fliesen zu lassen ist mir bei einer
    Mietwohnung zu teuer.

    Soll ich mal ein Foto machen, oder versteht ihr die Stiuation?

  • Wenn Sie ein Freund des täglichen Duschens sind, dann hätten Sie eine solche Wohnung nicht mieten dürfen. Das wäre vorhersehbar gewesen. Eine bauliche Veränderung würde ich mir ebenso verkneifen wie Ihr Vermieter.
    Duschen kann man eben nicht überall; so bleibt Ihnen nur eine duschgerechte Wohnung, wenn Sie ohne Duschen nicht überleben können. So ist das Leben.
    Da Sie hier Ihr Problem unter "Mietrecht" eingestellt haben muß ich Ihnen sagen, Rechtlich geht garnix. Alles Verhandlungssache.

  • Zitat

    Nun wollte ich nicht gleich klagen oder eine Mietminderung vornehmen,


    Ich nehme an, dass du eine Rechtschutzversicherung hast, die deinen Quatsch bezahlen soll, richtig? Und für die Minderung der Miete bist du wohl im Club der Mietminderer der Vorsitzende.

    Lass es auch von mir gesagt sein, dass man sich die Wohnung vor Anmietung genau anschaut, wie die Verfliesung im Bad das Duschen im Stehen oder nur in der Hocke erlaubt. Also angemietet, wie besichtigt. Aber das wird dir dann auch das damit befasste Gericht bei Gelegenheit klar machen.

  • Rechtlich gesehen, so er, habe ich die Tapete in der Dusche akzeptiert, als ich
    eingezogen bin und das Duschen im Stehen sei einfach eine falsche Benutzung.


    So dürfte das zu sehen sein, ja.


    [...] Tapete komplett zu entfernen [...] und dann mit eine Latexfarbe streichen.
    [...] z.B. einfach eine Plexiglasplatte anzuschrauben.


    Was immer Du dort tun wirst, denke dran, dass Du bei Auszug wieder den Ausgangszustand (Tapeten) herstellen musst, wenn du mit dem Vermieter keine anderslautende Vereinbarung hast oder aushandeln solltest.

  • Wenn Sie ein Freund des täglichen Duschens sind, dann hätten Sie eine solche Wohnung nicht mieten dürfen. Das wäre vorhersehbar gewesen. Eine bauliche Veränderung würde ich mir ebenso verkneifen wie Ihr Vermieter.
    Duschen kann man eben nicht überall; so bleibt Ihnen nur eine duschgerechte Wohnung, wenn Sie ohne Duschen nicht überleben können. So ist das Leben.
    Da Sie hier Ihr Problem unter "Mietrecht" eingestellt haben muß ich Ihnen sagen, Rechtlich geht garnix. Alles Verhandlungssache.

    Okay, gut. Das hat mir ein befreundeter Jurist auch ähnlich gesagt. Ich kann da die Vermieterin auch verstehen, war halt so beim EInzug und jetzt 500€ rauszuhauhen für ein paar Fliesen … naja. Würde ich mir als Vermieter auch überlegen, der Vorteil für den Vermieter wäre eben, dass das dann eine dauerhafte Lösung ist, die die Wohnung aufwertet. Danke für Ihre Antwort.

    Ich nehme an, dass du eine Rechtschutzversicherung hast, die deinen Quatsch bezahlen soll, richtig? Und für die Minderung der Miete bist du wohl im Club der Mietminderer der Vorsitzende.

    Lass es auch von mir gesagt sein, dass man sich die Wohnung vor Anmietung genau anschaut, wie die Verfliesung im Bad das Duschen im Stehen oder nur in der Hocke erlaubt. Also angemietet, wie besichtigt. Aber das wird dir dann auch das damit befasste Gericht bei Gelegenheit klar machen.

    Mietminderung und Klage sind ja nur Optionen. Davor sucht man sich natürlich ne neutrale Beratung wie die deinige. Tapete ab, Latexfarbe drauf und dann beim Auszug eben einfach tapezieren … der Quatsch sollte ja wohl drin sein … Jedenfalls danke für deine humorvolle Antwort!

    Hatte eben gedacht, dass Duschen im Stehen Standard ist, kannte ich nicht anders, vorallem auch, weil eine Stange montiert ist. Hatte eine etwa mit Latexfarbe bestrichene Tapete erwartet, die das abkann.

    So dürfte das zu sehen sein, ja.
    Was immer Du dort tun wirst, denke dran, dass Du bei Auszug wieder den Ausgangszustand (Tapeten) herstellen musst, wenn du mit dem Vermieter keine anderslautende Vereinbarung hast oder aushandeln solltest.

    Ja, genau das ist der Plan. So bleiben kann es halt auf keinen Fall. Ich mach mich dann mal an die Renovierung.
    Danke dir für deine sachlichen und freundlichen Antworten.

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