Keine Reaktion auf Mietminderung

  • Guten Tag!

    Wie ist die rechtliche Situation eines Mieters im nachfolgenden Fall:

    Ein Mieter zeigt der Hausverwaltung Mängel an, die Hausverwaltung verspricht Abhilfe, es passiert monatelang nichts. Der Mieter kündigt Mietminderung an und mindert dann tatsächlich (seit Oktober 2007), da die Mängel nicht beseitigt werden. Die einzige Reaktion der Hausverwaltung ist ein lapidares Schreiben, das in etwa sinngemäß besagt, dass wenn der Mieter "grundlos keine Miete" mehr bezahlt, er mit einer Räumungsklage rechnen müsse. Dann ist wieder absolute Funkstille.

    Im Juli 2010 erhält der Mieter ein Schreiben vom Anwalt der Hausverwaltung, er habe "trotz mehrmaliger Aufforderung" seine Miete nur unzureichend bezahlt und müsse nun den fehlenden Betrag bis zum 30.07.2010 ausgleichen, sonst würde das Ganze vor Gericht gehen.

    Kann man das lange "Stillschweigen" der Hausverwaltung nicht als Akzeptieren der geminderten Miete betrachten? Hätte sie nicht sofort oder zumindest im Lauf des Jahres 2008 konkreter vorgehen müssen?

    Mit freundlichen Grüßen,

    alpha

  • Versuchen Sie bitte nicht, das Ding ohne Anwalt durchzuziehen. Hier brauchen Sie Unterstützung eines Fachanwaltes, der keine Angst vor großen Tieren hat.

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