Beschädigter Küchentisch - Schaden oder Gebrauch?

  • Hallo Experten,

    ich schildere euch einen Fall und möchte gerne wissen, welches Recht hierbei angewendet wird und ob der Vermieter im Recht ist.

    Person A. (Mieter) mietet eine Wohnung von Person B. (Vermieter). Einzugsdatum ist der 15. Okt. 2011 und Auszugsdatum ist der 31. Oktober 2013. Die Küche wurde mit einer neuen vom Vermieter ausgestatteten Einbauküche übergeben. Beim Einzug wurde ein Einzugsprotokoll erstellt und beim Auszug ein Übergabeprotokoll. Beim Übergabeprotokoll wurde festgehalten, dass sich im Küchentisch ein "kleines Loch" ** (ca. 0,3-0,5 cm, Anmerk. des Autors) befindet. Übergabeprotokoll wurde bei der Übergabe vom Mieter unterzeichnet, um den Schein für die bei der Bank hinterlegte Kaution zurück zu erhalten.

    Vermieter erwähnt am Tag der Übergabe, dass er das Loch von einem Handwerker (der die Einbauküche erstellt und eingebaut hatte) fachmännisch reparieren lassen wird. Ob der Vermieter sagte, dass er die Kosten in Rechnung stellen wird, ist nachträglich nicht mehr rekonstruierbar (ist das maßgeblich?).

    Vor einer Woche erhält der Mieter die Jahresabrechnung 2013 und zusätzlich eine Rechnung über die Reparatur des Tisches i. H. v. ca. 100,-€.

    Meine Fragen (wenn möglich, wären auch die gesetzlichen Normen interessant)

    • Handelt es sich im o. g. Fall um einen Schaden oder um einen Gebrauch der Mietsache?
    • Hätte der Vermieter zunächst die Möglichkeit einräumen müssen, dass der Mieter den Schaden selbst beseitigt?
    • Gibt es eine sogenannte Verhältnismäßigkeit was die Behebung von Schäden angeht?
    • Muss der Mieter die Rechnung über den reparierten Schaden begleichen?
    • Inwiefern ist die Argumentation zulässig, dass ein Tisch den Fall eines Messers aus ca. 10 bis 15 cm Höhe "aushalten" muss?

    ** Das Loch entstand durch das Herunterfallen eines Messers aus ca. 10 bis 15 cm Höhe. Dabei schlug das Messer mit dem stumpfen Griff auf den Tisch.

    Vielen Dank für die konstruktiven Beiträge.

  • Meine Fragen (wenn möglich, wären auch die gesetzlichen Normen interessant)

    Handelt es sich im o. g. Fall um einen Schaden oder um einen Gebrauch der Mietsache?

    Das ist zweifelsfrei ein Schaden und kein vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache.

    Hätte der Vermieter zunächst die Möglichkeit einräumen müssen, dass der Mieter den Schaden selbst beseitigt?

    Du hast doch mit dem Vermieter den Schaden aufgenommen, VM hat doch angekündigt, dass der Schaden von einem Fachmann beseitigt wird. Warum hast du damals nichts gesagt?

    Gibt es eine sogenannte Verhältnismäßigkeit was die Behebung von Schäden angeht?

    Ja, wenn Reparatur nicht möglich, dann Neuanschaffung mit der Berechnung alt für neu.

    Muss der Mieter die Rechnung über den reparierten Schaden begleichen?

    Na klar, was denkst du denn. Die Diözese wird die Rechnung nicht begleichen.

    Inwiefern ist die Argumentation zulässig, dass ein Tisch den Fall eines Messers aus ca. 10 bis 15 cm Höhe "aushalten" muss?

    Das dürfte doch wohl vom Material des Tisches abhängig sein. Beauftrage einen Sachverständigen, der dazu eine Expertise anfertigt. Vielleicht hilft dir das Gutachten ja.

  • Hallo Mainschwimmer,

    danke für deine Antworten. Als juristischer Laie weiß der Mieter nicht, dass er die Möglichkeit eingeräumt bekommen muss, den Schaden selbst zu reparieren. Insofern wäre es Pflicht der Vermieterin gewesen, den Mieter auf die Möglichkeit hinzuweisen. Ist meine Annahme richtig? Ein Gutachten scheidet aus Kostengründen aus.

  • Hallo cyrous,

    m.E. ist es "normal", dass im Mietende-ÜP auch vermerkt wird, wer den Schaden auf wessen Kosten innerhalb welcher Zeit zu beheben hat.

  • Zitat

    Als juristischer Laie weiß der Mieter nicht, dass er die Möglichkeit eingeräumt bekommen muss,

    Einspruch! Als dieser Schaden festgestellt wurde, hat man sicherlich auch darüber gesprochen, wer und wann der beseitigt werden sollte. Denn diese Aussage des Mieters:

    Beim Übergabeprotokoll wurde festgehalten, dass sich im Küchentisch ein "kleines Loch" ** (ca. 0,3-0,5 cm, Anmerk. des Autors) befindet. Übergabeprotokoll wurde bei der Übergabe vom Mieter unterzeichnet

    besagt ja, dass nicht über den FC Bayern gesprochen wurde, sondern der Tisch das Thema war.

  • Zitat von Berny

    Hallo cyrous,

    m.E. ist es "normal", dass im Mietende-ÜP auch vermerkt wird, wer den Schaden auf wessen Kosten innerhalb welcher Zeit zu beheben hat.

    Das wurde im Protokoll nicht festgehalten, wer für den Schaden aufkommt. Da steht lediglich "kleines Loch im Küchentisch".

    Einspruch! Als dieser Schaden festgestellt wurde, hat man sicherlich auch darüber gesprochen, wer und wann der beseitigt werden sollte. Denn diese Aussage des Mieters:

    Beim Übergabeprotokoll wurde festgehalten, dass sich im Küchentisch ein "kleines Loch" ** (ca. 0,3-0,5 cm, Anmerk. des Autors) befindet. Übergabeprotokoll wurde bei der Übergabe vom Mieter unterzeichnet

    besagt ja, dass nicht über den FC Bayern gesprochen wurde, sondern der Tisch das Thema war.

    Es wurde protokolliert, aber nicht festgehalten, wer das zu bezahlen hat. Ich widerspreche schriftlich die Rechnung für den Schaden. Meines Erachtens sollte das ein Tisch aushalten können, dass ein Messer auf diesen fällt.

  • Das wurde im Protokoll nicht festgehalten, wer für den Schaden aufkommt. Da steht lediglich "kleines Loch im Küchentisch".


    Es wurde protokolliert, aber nicht festgehalten, wer das zu bezahlen hat. Ich widerspreche schriftlich die Rechnung für den Schaden. Meines Erachtens sollte das ein Tisch aushalten können, dass ein Messer auf diesen fällt.

    Cyros, m.W. gibt es einen Unterschied zwischen Renovierung und Sachbeschädigung. Letztere ist nur durch den VM
    zu beheben. V braucht keine Frist an M.stellen, bei Renovierung schon.

    Nanne

  • Cyros, m.W. gibt es einen Unterschied zwischen Renovierung und Sachbeschädigung. Letztere ist nur durch den VM zu beheben. V[M] braucht keine Frist an M. stellen, bei Renovierung schon.


    So ist auch mein Wissensstand.

  • Cyros, m.W. gibt es einen Unterschied zwischen Renovierung und Sachbeschädigung. Letztere ist nur durch den VM
    zu beheben. V braucht keine Frist an M.stellen, bei Renovierung schon.

    Nanne

    Danke für eure Einschätzung.

    Es war mit dem Vermieter sowieso schon stressig genug. Alles wurde ihm gemeldet und dann hieß es immer, dass man hier und da vorsichtig sein muss. Vermieter zu sein ist wohl nicht einfach, aber Mieter zu sein ist ebenso anstrengend.