Hallo Experten,
ich schildere euch einen Fall und möchte gerne wissen, welches Recht hierbei angewendet wird und ob der Vermieter im Recht ist.
Person A. (Mieter) mietet eine Wohnung von Person B. (Vermieter). Einzugsdatum ist der 15. Okt. 2011 und Auszugsdatum ist der 31. Oktober 2013. Die Küche wurde mit einer neuen vom Vermieter ausgestatteten Einbauküche übergeben. Beim Einzug wurde ein Einzugsprotokoll erstellt und beim Auszug ein Übergabeprotokoll. Beim Übergabeprotokoll wurde festgehalten, dass sich im Küchentisch ein "kleines Loch" ** (ca. 0,3-0,5 cm, Anmerk. des Autors) befindet. Übergabeprotokoll wurde bei der Übergabe vom Mieter unterzeichnet, um den Schein für die bei der Bank hinterlegte Kaution zurück zu erhalten.
Vermieter erwähnt am Tag der Übergabe, dass er das Loch von einem Handwerker (der die Einbauküche erstellt und eingebaut hatte) fachmännisch reparieren lassen wird. Ob der Vermieter sagte, dass er die Kosten in Rechnung stellen wird, ist nachträglich nicht mehr rekonstruierbar (ist das maßgeblich?).
Vor einer Woche erhält der Mieter die Jahresabrechnung 2013 und zusätzlich eine Rechnung über die Reparatur des Tisches i. H. v. ca. 100,-€.
Meine Fragen (wenn möglich, wären auch die gesetzlichen Normen interessant)
- Handelt es sich im o. g. Fall um einen Schaden oder um einen Gebrauch der Mietsache?
- Hätte der Vermieter zunächst die Möglichkeit einräumen müssen, dass der Mieter den Schaden selbst beseitigt?
- Gibt es eine sogenannte Verhältnismäßigkeit was die Behebung von Schäden angeht?
- Muss der Mieter die Rechnung über den reparierten Schaden begleichen?
- Inwiefern ist die Argumentation zulässig, dass ein Tisch den Fall eines Messers aus ca. 10 bis 15 cm Höhe "aushalten" muss?
** Das Loch entstand durch das Herunterfallen eines Messers aus ca. 10 bis 15 cm Höhe. Dabei schlug das Messer mit dem stumpfen Griff auf den Tisch.
Vielen Dank für die konstruktiven Beiträge.