Mieterhöhung, Terrasse = Wohnraum ???

  • Hallo zusammen, mein Vermieter hat mir eine Mieterhöhung geschickt. Der habe ich widersprochen, weil der Mietspiegel schon überschritten wurde. Jetzt sagt er, dass er die Terrasse als Wohnfläche in die Berechnung darlegen kann und fordert 1/4 qm der Dachterasse an.

    Was meint Ihr, geht das?

    Vielen Dank, Gruß

  • Der Vermieter kann 25 % - 50 % der Fläche von Balkon oder Terrasse zur Wohnfläche rechnen.

    Aber nicht nachträglich. Wenn hätte er das schon bei Vertragsabschluß tun müssen.

  • Der Vermieter kann 25 % - 50 % der Fläche von Balkon oder Terrasse zur Wohnfläche rechnen.
    Aber nicht nachträglich. Wenn, hätte er das schon bei Vertragsabschluß tun müssen.


    "So isses", sagte Jürgen von der Lippe.

  • Hallo, lieben Dank für die Antwort. Gibt es dazu denn einen Gesetzestext?

    Ich wohne nun 5 Jahre in der Wohnung und nun will er die Miete erhöhen...erst nur so, jetzt mit der Terrasse....ärgert mich.

    LG


    Der Vermieter kann 25 % - 50 % der Fläche von Balkon oder Terrasse zur Wohnfläche rechnen.

    Aber nicht nachträglich. Wenn hätte er das schon bei Vertragsabschluß tun müssen.

  • mengin:

    "Gibt es dazu denn einen Gesetzestext?"
    - Weder für noch wider.

    "Ich wohne nun 5 Jahre in der Wohnung und nun will er die Miete erhöhen...erst nur so, jetzt mit der Terrasse....ärgert mich."
    - Die Terese kann er sich abschminken.

  • Hallo, lieben Dank für die Antwort. Gibt es dazu denn einen Gesetzestext?


    Gesetzestext das der VM Balkon oder Terrasse zum Teil als Wohnfläche berechnen darf ist die Wohnflächenverordnung § 4


    Gesetzestext das er das nicht nachträglich darf ist der Mietvertrag.

    Die dort fixierte Wohnfläche darf nur geändert werden wenn der Mieter zustimmt.