Hallo.
Ich bin 22 und habe zum 01.04 meine Wohnung gekündigt und mit den
verwaltern würde der 10.04 zur wohnungsübergabe ausgemacht.
Da ich den kompletten Umzug alleine mache und viel entrümpeln
muss und weder viel Geld noch ein Fahrzeug zur Verfügung hab, habe
och um einen Aufschub gebetet und wollte mich natürlich anteilig an
der Miete beteiligen.
Da ich ausserdem eine sehr schöne kueche in der Wohnung habe die
ich aber nicht mehr brauche hatte ich gefragt ob och diese drin lassen
dürfte da arbeitsplatte mit rueckwaenden die nicht mehr lösbar sind
zusammenpassen.
Erst hiess es es wuerde gehen aber dann wurde mir gesagt man
würde die Wohnung doch nur leer uebernehmen.
Heute am 17 der Termin zur uebergabe hatte ich meinen verwaltern
geschrieben das sie gern kommen koennen, allerdings ist nicht alles
raus und ich dann vorschlagen wollte die moebel nachträglich zu
entfernen .
Nun kam niemand und mir wurde gesagt ich soll die Wohnung erst am
30 uebergeben und die komplette miete zahlen obwohl ich die
Wohnung gar nicht solange nutze und sie schon da Feiertage sind am
22 abgeben kann.
Dennoch wird wird die Wohnung erst am 30 uebernommen und ich
werde gezwungen die komplette miete zu zahlen .
Nebenbei erwähnt ist kein nachmieter vorhanden.
Bitte um tipps ob ich irgendwas machen kann
brauche hilfe
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NRW22 -
17. April 2014 um 11:19 -
Erledigt
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Zitat
Ich bin 22 und habe zum 01.04 meine Wohnung gekündigt
Ich bin 70 und verstehe deinen Kalender nicht. Wenn du zum 01.04. gekündigt hast, dann ist dieser Termin auf meinem Kalender schon über 14 Tage vorbei.Übrigens, Wohnungen kann man nur zum Ende des Monats, nicht zum Anfang kündigen.
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Zitat
habe
och um einen Aufschub gebetetDa wurde Dein Gebet wohl nicht erhört.
Zitatund mir wurde gesagt ich soll die Wohnung erst am
30 uebergeben und die komplette miete zahlen obwohl ich die
Wohnung gar nicht solange nutzeNatürlich nutzt Du die Wohnung. Als Möbellager.
ZitatBitte um tipps ob ich irgendwas machen kann
Nutzungsentschädigung in Höhe einer MM bis einschließlich 30. April zahlen
und bis dahin endlich Deinen Kram raus räumen.
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Auf dem Doppelposting habe ich bereits meine übereinstimmende Meinung geäussert.
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Dennoch wird wird die Wohnung erst am 30 uebernommen und ich
werde gezwungen die komplette miete zu zahlen .
Sei froh, dass die nicht noch auf ganz andere Ideen kommen.Wenn nämlich mal angenommen Dein Mietvertrag keine Klausel gegen eine automatische Verlängerung bei Nichtauszug/Weiternutzung (§545 BGB) beinhalten würde und auch niemand innerhalb von 2 Wochen nach eigentlichem Auszugstermin gegen diese automatische Verlängerung Widerspruch eingelegt hat, so wäre Dein Mietvertrag jetzt auf unbestimmte Zeit verlängert.
Und selbst wenn nicht, so ist das Verlangen nach weiteren Mietzahlungen (und möglicherweise auch noch mehr) nach §546a BGB korrekt. Dass Du Dich sofort zur monatsanteiligen Zahlung bereit erklärt hattest, ist ja lobenswert, aber normalerweise wird halt immer mit vollen Monaten gerechnet, wenn nicht extra Vereinbarungen etwas anderes aussagen.
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