brauch dringend hilfe

  • Hallo bin neu hier und hab ein kleines Problem.
    Also hab zum 31.03.2014 gekündigt und im Mietvertrag steht bei Beendigung der Mietvertrag " bei Beendigung der Mietzeit sind die Mieträume im sauberen Zustand mit allen Schlüsseln dem Vermieter zurückzugeben. Nach Räumung ist der Vermieter nach Ankündigung berechtigt, die mietsache auf Kosten des Mieters zu öffnen, zu reinigen, zurückgelassenen einzelne Gegenstände zu verwahren und wertlose Gerümpel zu vernichten". Es gibt eine weitere Klausel in der steht " die Mieter tragen die kosten der Schönheitsreparaturen"

    Jetzt ist meine Frage muss ich Schönheitsreparaturen vornehmen oder nicht

  • " bei Beendigung der Mietzeit sind die Mieträume im sauberen Zustand mit allen Schlüsseln dem Vermieter zurückzugeben. Nach Räumung ist der Vermieter nach Ankündigung berechtigt, die mietsache auf Kosten des Mieters zu öffnen, zu reinigen, zurückgelassenen einzelne Gegenstände zu verwahren und wertlose Gerümpel zu vernichten".
    " die Mieter tragen die kosten der Schönheitsreparaturen"
    muss ich Schönheitsreparaturen vornehmen oder nicht


    Grundsätzlich hast Du während der Mietzeit, spätestend jedoch bei Mietende, Schönheitsreparaturen auf Deine Kosten auzuführen. Die Mietsache hast Du besenrein und ohne Beschädigungen an den VM zurückzugeben.
    Der VM hat die Mietsache konstruktiv i.O. zu halten (§ 535 BGB).

  • Ok. Hab die Räume gestrichen und nun ist der Vermieter der Meinung die Decke wäre angeblich dunkler als der Rest. Was mach ich nun?


    Erkläre ihm, dass das völlig normal ist, seitdem Zimmerdecken nicht mehr durch Fenster im Zimmerboden beleuchtet werden...

  • Das hab ich schon versucht. Beim ersten mal waren ihm die Wände zu fleckig und diesmal ist ihm die decke zu dunkel. Weiß halt nicht was beim nächsten mal kommt

  • Das hab ich schon versucht. Beim ersten mal waren ihm die Wände zu fleckig und diesmal ist ihm die decke zu dunkel. Weiß halt nicht was beim nächsten mal kommt


    Hast Du denn kein normales (Decken-)Weiß genommen? Daran kann man als Mieter eigentlich nicht sonderlich viel falsch machen, und man kann als Vermieter da auch nicht sonderlich viel Dunkel hineininterpretieren ...

  • Doch hab ich genommen. Und man sieht kein Unterschied. Aber der Vermieter meint einen unterschied zu sehen.


    Dann soll er doch mit drei- oder vierstelligem Kostenrisiko Gutachter beauftragen.
    Falls jemand Alpina-Farben (unverdünnt!) empfehlen sollte, werde ich mich dem anschliessen...

  • Grundsätzlich hast Du während der Mietzeit, spätestend jedoch bei Mietende, Schönheitsreparaturen auf Deine Kosten auzuführen.


    Dem widerspreche ich. Gundsätzlich hat der Mieter gar nichts dergleichen zu machen, wenn es nicht im Mietvertrag steht.

    Darauf aufbauend kann ich in diesem Fall nicht erkennen, dass im Mietvertrag steht, dass bei Auszug solche Reparaturen vorgenommen werden müssen.

    --> Mietrechtslexikon - Schönheitsreparaturen

  • Hallo bin neu hier und hab ein kleines Problem.
    Also hab zum 31.03.2014 gekündigt und im Mietvertrag steht bei Beendigung der Mietvertrag " bei Beendigung der Mietzeit sind die Mieträume im sauberen Zustand mit allen Schlüsseln dem Vermieter zurückzugeben. Nach Räumung ist der Vermieter nach Ankündigung berechtigt, die mietsache auf Kosten des Mieters zu öffnen, zu reinigen, zurückgelassenen einzelne Gegenstände zu verwahren und wertlose Gerümpel zu vernichten". Es gibt eine weitere Klausel in der steht " die Mieter tragen die kosten der Schönheitsreparaturen"

    Jetzt ist meine Frage muss ich Schönheitsreparaturen vornehmen oder nicht

    ...müssen laut aktueller Rechtslage beim Auszug nicht mehr ausgeführt werden soweit ich informiert bin.
    Das wurde sogar angefochten, wenn es (unrechtmässig) in Mietvertrag steht.
    Das Hauptproblem liegt dabei bei deiner Unterschrift...du hast es unterschrieben und darauf berufen sich die Vermieter.
    Ich schliesse mich der Aussage von Berny an. Wer die Musik, bestellt hat bezahlt sie auch.
    Ich kann mich an Zeiten erinnern als Wohnungen entweder neu tapeziert und/oder wieder und wieder gestrichen werden mussten bis der Vermieter endlich zufrieden war. Gut dass das vorbei ist.

  • ...müssen laut aktueller Rechtslage beim Auszug nicht mehr ausgeführt werden soweit ich informiert bin.
    Das wurde sogar angefochten, wenn es (unrechtmässig) in Mietvertrag steht.


    Steht standardmässig in jedem MV: Schönheitsrep.=> M, Instandhaltung=>VM.