Wohnflächenberechnung nach II.BV

  • Wir wohnen in einer Dachgeschosswohnung eines Mehrfamilienhauses mit vielen Dachschrägen, Balkon, Loggia und innenliegender Empore.
    Die Wohnfläche unserer Wohnung ist nach der II.BV zu berechnen.
    Nach der II.BV sind
    - z.B. Balkone und Loggien mit 50% anzurechnen
    - Raumteile mit einer lichten Höhe von 1-2m mit 50% anzurechnen
    Unsere Frage ist nun:
    Mit wie viel % werden Flächen von Balkonen, Loggien und Emporen, die Dachschrägen (1-2m Höhe) aufweisen, in die Gesamtwohnfläche eingerechnet:
    Mit 50% oder mit 50% von 50%, also 25%?

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