Hallo,
Die Fakten sind folgende: Ich habe einen Vertrag mit Kündigungsauschluss für 3 Jahre, da danach eine Staffelmiete einsetzt.
Zum Juni diesen Jahres habe ich gekündigt, da mein Freund und ich uns getrennt haben und daher aus der Wohnung ziehen wollen.
Im Vertrag ist ein Fehler, da folgender Satz formuliert wurde:
„Beide Parteien können eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses mit gesetzlicher Frist frühestens zum 31.07.2013 erklären.“
Gemeint war sicher der 31.07.2016, da auch im vertrag steht, dass es einen Kündigunsauschluss von 36 Monaten gibt.
Es gibt nun für uns auch die Möglichkeit einen Nachmieter zu stellen, dies haben wir getan, dieser wurde aber abgelehnt, da er aufgrund seines Alters nicht zu den anderen Mieter im Haus passe.
Nun sollen wir wenn wir keinen "akzeptablen" Nachmieter finden, laut Vertrag 3 Nettokaltmieten zahlen um aus dem Vertrag zu kommen.
Sollen wir den Vermieter nun auf den Fehler im Vertrag hinweisen? Wird das was bringen?
Ich freue mich über jede Info!