Kündigung bei Kündigungsausschluss/Fehler im Mietvertrag

  • Hallo,
    Die Fakten sind folgende: Ich habe einen Vertrag mit Kündigungsauschluss für 3 Jahre, da danach eine Staffelmiete einsetzt.


    Zum Juni diesen Jahres habe ich gekündigt, da mein Freund und ich uns getrennt haben und daher aus der Wohnung ziehen wollen.


    Im Vertrag ist ein Fehler, da folgender Satz formuliert wurde:


    „Beide Parteien können eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses mit gesetzlicher Frist frühestens zum 31.07.2013 erklären.“
    Gemeint war sicher der 31.07.2016, da auch im vertrag steht, dass es einen Kündigunsauschluss von 36 Monaten gibt.


    Es gibt nun für uns auch die Möglichkeit einen Nachmieter zu stellen, dies haben wir getan, dieser wurde aber abgelehnt, da er aufgrund seines Alters nicht zu den anderen Mieter im Haus passe.


    Nun sollen wir wenn wir keinen "akzeptablen" Nachmieter finden, laut Vertrag 3 Nettokaltmieten zahlen um aus dem Vertrag zu kommen.


    Sollen wir den Vermieter nun auf den Fehler im Vertrag hinweisen? Wird das was bringen?


    Ich freue mich über jede Info!

  • „Beide Parteien können eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses mit gesetzlicher Frist frühestens zum 31.07.2013 erklären.“
    Gemeint war sicher der 31.07.2016, da auch im vertrag steht, dass es einen Kündigunsauschluss von 36 Monaten gibt.
    [...]
    Sollen wir den Vermieter nun auf den Fehler im Vertrag hinweisen? Wird das was bringen?


    Ich denke, das wird nichts bringen, denn jede Partei war sich bewusst, was gemeint und gewollt war. Ein erkennbarer Tippfehler verändert m.W. in der Regel eine zuvor klar defnierte und verstandene Willenserklärung nicht.



    Es gibt nun für uns auch die Möglichkeit einen Nachmieter zu stellen, dies haben wir getan, dieser wurde aber abgelehnt, da er aufgrund seines Alters nicht zu den anderen Mieter im Haus passe.


    Wow ...! :eek: Hast Du das schriftlich??


    Lies doch mal etwas nach über Altersdiskriminierung ...

  • Wäre sehr interessant, wenn Sie das schriftlich hätten. Mit dem Link von AjaxMH könnten Sie dann den Vermieter kräftig Paroli bieten und eine akzeptable Lösung für sich einfordern.

  • Annelene:


    "Ich habe einen Vertrag mit Kündigungsauschluss für 3 Jahre, da danach eine Staffelmiete einsetzt."
    - Ist der Beginn der Staffelmiete der Grund für den dreijährigen Kündigungsausschluss?


    "Zum Juni diesen Jahres habe ich gekündigt, da mein Freund und ich uns getrennt haben und daher aus der Wohnung ziehen wollen."
    - Hast Du (alleine) gekündigt, oder lief der MV auf Euch beiden?


    "„Beide Parteien können eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses mit gesetzlicher Frist frühestens zum 31.07.2013 erklären.“
    Gemeint war sicher der 31.07.2016, da auch im vertrag steht, dass es einen Kündigunsauschluss von 36 Monaten gibt."
    - Und von wann war der MV?


    "Es gibt nun für uns auch die Möglichkeit einen Nachmieter zu stellen, dies haben wir getan, dieser wurde aber abgelehnt, da er aufgrund seines Alters nicht zu den anderen Mieter im Haus passe."
    - Kurzsichtige VM finden immer eine Ausrede...


    "Nun sollen wir wenn wir keinen "akzeptablen" Nachmieter finden, laut Vertrag 3 Nettokaltmieten zahlen um aus dem Vertrag zu kommen.
    Sollen wir den Vermieter nun auf den Fehler im Vertrag hinweisen?"
    - Eine Antwort könnte hier unzulässige Rechtsberatung bedeuten.


  • Vielen Dank für deine Antwort,


    also ein Tippfehler war es nicht, das Datum ist handschriftlich eingetragen worden.


    Zu der Diskriminierungssache...das haben wir der Hausverwaltung schon gesagt, dass sowas kein Grund ist, um einen Nachmieter abzulehen und da hieß es immer "Wenn die Vermieter das so wollen, dann ist das so."


    ...ich weiß auch nicht wie ich da noch vorgehen soll :(

  • Wäre sehr interessant, wenn Sie das schriftlich hätten. Mit dem Link von AjaxMH könnten Sie dann den Vermieter kräftig Paroli bieten und eine akzeptable Lösung für sich einfordern.


    Hallo,
    wir haben mehrfach die Aussage mündlich bekommen und haben auch darauf verwiesen, dass das gesetzlich kein ABlehnungsgrund ist. Wobei wir dann immer nur die ANtwort bekamen: "Wenn der Vermieter das so will, dann ist das eben so."
    Ich würde jetzt vllt. mal bei der Hausverwaltung das Ganze schriftlich einfordern...aber ohne juristische Schritte komme ich dann doch trotzdem nicht weiter oder? Und das will ich aufgrund der Kosten auf jeden Fall vermeiden...

  • ...aber ohne juristische Schritte komme ich dann doch trotzdem nicht weiter oder?


    Im Ernstfall natürlich nicht. Aber das ist (eben im Ernstfall) ja immer so.


    Vielleicht reicht ja aber auch der schriftliche Argumenteaustausch, der dann mal irgendwo beim Richter landen könnte aus, um den Vermieter zu überzeugen ...?


    Auch der anscheinend nur wegen seines Alters potentiell abgelehnte Nachmieter könnte ja tätig werden.


    Ob das alles zum Erfolg führen würde, wie lange das dauern würde und wieviel genau das wen genau alles kosten würde, wird Dir hier niemand weissagen können.


    Auch weitere Verhandlungen mit dem Vermieter könnten ja vielleicht zu tragbaren Kompromissen und einem akzeptablen Mietaufhebungsvertrag führen.