Hallo,
ich schließe gerade einen neuen Mietvertrag ab und er hat meines Erachtens eine Staffelmietklausel, die mich ziemlich irritiert:
ZitatAlles anzeigen4.1 Die Miete ohne kalte Betriebskosten und ohne die Kosten für Heizung und Warmwasser beträgt monatlich
in Worten: xyz Euro 80/100 Eurocent xyz €
4.2 Staffelmiete
(1) Die Kaltmiete erhöht sich ab 01.01.16 um 36,09 € erhöht sich auf xyz €
(2) Die Kaltmiete erhöht sich ab 01.01.17 um 37,89 € erhöht sich auf xyz €
(3) Die Kaltmiete erhöht sich ab 01.01.18 um 39,79 € erhöht sich auf xyz €
(4) Die Kaltmiete erhöht sich ab 01.01.19 um 41,78 € erhöht sich auf xyz €
(5) Die Kaltmiete erhöht sich ab 01.01.20 um 43,87 € erhöht sich auf xyz €
(6) Die Kaltmiete erhöht sich ab 01.01.21 durch neue Mietvereinbarung
Ist es rechtens, sich per Klausel zukünftige Erhöhungen zu sichern? Kann der Vermieter anschließend kündigen, wenn ich mit Erhöhungen ala 5% anschließend nicht einverstanden bin?
Was ist, wenn der qm Preis von 01.06.2014 mit 9€ bereits mehr als 20% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt?
(laut Mietspiegel mit normaler Wohnlage beträgt dieser 5,28€ + ein paar Zuschläge (ich gehe mal von 6€ aus))? Wäre dann ein Ansatz Punkt bzgl. Wucher gegeben?
Vielen Dank für ein paar Hinweise zum Vertrag!
Viele Grüße
Peter