Hallo,
zwischen Vermieter und Mieter wird ein Mietvertrag wie folgt abgeschlossen
vom 16.11.2006-31.12.2010 als Mietdauer, ab 1.1.2011 wollte der Mieter das gemietete Haus kaufen.
Am 12.10.2008 teilt der Mieter dem Vermieter mündlich mit, daß er am 23.10.2008 wegzieht.
Er hält also den Mietvertrag nicht ein.
Er übergibt dem Vermieter einen Hausschlüssel.
Der Vermieter hat auf eine gemeinsame Übergabe gedrängt, die allerdings erst am 27.11.2008 im Beisein des Vaters und der Schwester des Mieters als seine Vertreter stattfand.
Bei dieser Übergabe wurde festgestellt, daß die hintere Eingangstür zum Haus nicht verschlossen war und auch kein Schlüssel da war.
Daraufhin hat der Vermieter ein neues Schloß einbauen lassen.
Erst im April 2009 konnte ein Kaufer für das Haus gefunden werden.
Der Mieter ist der Meinung mit der Übergabe des Hausschlüssels und dem angefertigten Protokoll am 27.11.2008 sei für ihn der Mietvertrag beendet.
Muß der Mieter aber nicht weiter Miete zahlen, denn er hat den Mietvertrag nicht eingehalten.
bedanke mich im Voraus für eine Antwort.
Brigitte