Katze darf in der Wohnung nicht bleiben

  • Hallo,

    wir sind mit meinem Freund letzte Woche in einer größeren Wohnung eingezogen. Als wir vor zwei Monate die Wohnung zum ersten mal besichtigt haben, hatten wir noch keine Katze. Wegen langem Auslandsaufenthalt mussten wir den kastrierten stubenreinen Kater von dem Bruders meines Freundes zu uns nehmen. Ich habe noch damals den Makler angerufen und ihm die Situation erklärt. Er hat die Vermieterin kontaktiert und sie gefragt ob wir für einem gewissen Zeitraum den Kater bei uns wohnen lassen dürfen. Es hieß – Ja. Haben den Mietvertrag unterschrieben und sind letzten Sonntag eingezogen.Mit der Katz.
    Sooo, seit ner Woche sind wir in der neuen Wohnung und schon kommt der Stress. Die Vermieter wollen den Kater doch nicht haben. Der Grund – sie haben nix gegen Katzen, wollen aber keine haben. Haben auch iherer Tochter verboten Katze zu haben und sie hat ihre zwei Vierbeiner ins Tierheim gebracht. So wurde uns das gesagt. (Die Tochter von dene wohnt bei uns im Haus).

    Ich habe den Makler angerufen und gefragt was wir machen sollen. Er ist der Meinung, dass wir den Kater rechtlich gesehen nicht anmelden müssen, weil er Kleintier ist, kastriert, stubenrein und nicht raus aus der Wohnung geht. Die Vermieter wollen, dass wir den Kater abgeben oder ausziehen. Nach einer Woche…
    Unser Wunsch ist die Katze zu behalten. Sogar für immer. Wir wollen sie nicht ins Tierheim schicken und es gibt keiner der sie nehmen kann.

    In dem Mietvertrag steht, dass wir Haustiere haben dürfen, sobald der Vermieter nix dagegen hat und dass der Vermieter nur dann nein sagen darf, wenn es schwerwiegende Gründe gibt.
    Der Vermieter nennt uns als Grund – ihre Tochter darf keine Haustiere haben, wir also auch nicht. Ich das gerecht? Und stimmt überhaupt die Geschichte mit der Tochter… Das wissen wir auch nicht.

    Bisl durcheinander alles. Tut mir leid.

    Würden uns sehr freuen, wenn sie uns eine Antwort geben könnten.

    Vielen Dank im Voraus.

    P.S. Die Katze geht aus der Wohnung nicht raus, hat Kratzbaum, Katzenklo, Katzenhaus, ist geimpft usw.

  • Ein Vermieter darf die Katzenhaltung generell nicht verbieten.
    Katzenhaltung kann nur unter bestimmten Bedingungen verboten werden, und das auch nur, wenn im Mietvertrag individuell das Katzenhalteverbot vereinbart wurde. Wenn diese Klausel jedoch schon im Mietvertrag drinstand, also eine vorgegebene Klausel, die nicht individuell vereinbart und nachgetragen wurde, ist sie schon unwirksam, da es eine Formularklausel ist.
    Ob er seine Tochter an die Leine legt oder frisch wickelt spielt keine Rolle. Mit der habt Ihr nichts zu tun.
    Ihr seid nicht der Willkür des VM ausgeliefert, insofern, ohne rechtmäßiges Verbot, kann er Euch die Haltung nicht verbieten.

    Der Vermieter muss sachliche Gründe nennen. Dass die Tochter keine Katzen halten darf, ist kein sachlicher Grund. Das ist sein familiäres Privatdiktat.

    Vielleicht scannt Ihr Eure Mietvertragsklausel mal ein und ladet die hier hoch, dann kann man mehr sagen. Wir sind zwar hier gut, aber keine Hellseher ;)

  • Die wollen aber mit uns nicht reden. Die Vermieterin hat mir am Telefon trocken mitgeteilt: "Sucht eine Alternative. Will die Katze nicht haben" und hat aufgelegt und ihr Mann hat uns im Treppenhaus gesehen und gemeint: "Bringt das Tier weg oder zieht aus." Dann hat er sich umgedreht und ist gegangen. Das regt mich am meisten auf. Wir suchen einen Weg mit dene zu reden, ein Dialog anzufangen... und die blocken alles. Wir sind erwachsene Menschen, koennen aber nicht miteinander reden.
    Anstatt dass wir uns auf die neue Wohnung freuen, sreiten wir uns wegen ner kastrierten Katz, die den ganzen Tag am schlafen ist. Das ist doch kein Tiger mein Gott!
    Kredit genommen, 500 km weit weg gezogen und ... es scheitert an nem Kater! Das kann nicht wahr sein! Jetzt sitzen wir rum und wollen nicht mal Lampen kaufen gehen, weil wir nicht wissen ob und wie lange wir dort bleiben duerfen.

    Ich werde den Kater nicht weg geben. Aus Prinzip werde ich das nicht machen.

  • Wenn ich das richtig verstehe, haben Sie vom oder durch den Makler die Erlaubnis zur Katzenhaltung bekommen. Diese Erlaubnis ist nichts wert, da er solche Erlaubnisse nicht erteilen kann.

    Es bleibt also nur die vertragliche Vereinbarung und diese besagt eindeutig, das die Haltung der Erlaubnis vom Vermieter bedarf. Diese liegt laut Ihrer Darlegung nicht vor.

    Er darf die Erlaubnis nicht verweigern, wenn keine besondere Umstände dagegen sprechen.
    Eine Entscheidung darüber bleibt also offen und kann hier nicht abschließend beantwortet werden.
    Es sollte Ihnen nur die Rechtslage näher erläutert werden

    2 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (9. Mai 2014 um 14:30)

  • ...Es bleibt also nur die vertragliche Vereinbarung und diese besagt eindeutig, das die Haltung der Erlaubnis vom Vermieter bedarf. Diese liegt laut Ihrer Darlegung nicht vor....

    Ja, Erlaubnis haben wir nicht bekommen. Aber verweigern darf man einfach so die Katzenhaltung laut Mietvertrag auch nicht. Oder versteh ich was falsch

  • Lies Dich im Internet schlau. Suche nach "Tierhaltung Mietwohnung".
    Du findest u.a. das hier (klick) und vieles mehr.

    Grundtenor scheint zu sein: Ja, der Vermieter muss zustimmen. Und nein, er kann die Katze nicht einfach so verbieten, sondern dazu muss sie schon "stören".

  • Zitat

    Aber verweigern darf man einfach so die Katzenhaltung laut Mietvertrag auch nicht. Oder versteh ich was falsch

    Verstehst Du schon richtig. Der Vermieter muß einen plausiblen Grund angeben.


    Aber, auch ohne das der VM einen plausiblen zu nennen die Haltung der Katze untersagt, dürft Ihr sie nicht halten.

    Denn dann müßtet Ihr die Zustimmung des Vermieters einklagen.

  • Ich würde die Bemerkungen der VM ignorieren und mal sehen, wie die sich noch 'reinsteigern. Vorerst nichts in die Wohnung investieren. Fragen der VM über das Noch-Vorhandensein der Katze nicht beantworten.

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