Guten Abend!
Wir haben gestern die Nebenkostenabrechnung für 2013 bekommen!
Wir wohnen in einem 3 Parteienhaus in dem auch der Vermieter wohnt!
Der Vermieter hat ca. 200 qm, wir 77 qm und die 3te Partei hat 35 qm!
Die Gesamtgartenpflege wird mit 360 Euro aufgeführt und jede Partei soll 120 Euro bezahlen!
Ist das gerechtfertigt?
Der Vermieter hat ca. 90% des Grundstücks und wir nur ein kleines Stück Rasen auf dem man sitzen und einen Grill aufstellen kann!
Schonmal vielen Dank für Ihre Antworten
Beste Grüße,
Thorsten
Gartenpflege in Nebenkosten zu hoch?!
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Kallermann -
11. Mai 2014 um 19:19 -
Erledigt
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Wenn die Gartenfläche nach m² aufgeteilt ist, zahlt nur jeder für seinen Teil.
Sowas fragen höchstens kleine Kinder? -
Der Vermieter hat ca. 200 qm, wir 77 qm und die 3te Partei hat 35 qm!
Die Gesamtgartenpflege wird mit 360 Euro aufgeführt und jede Partei soll 120 Euro bezahlen!
Ist das gerechtfertigt?
Kommt drauf an, wie das (wirksam) im Mietvertrag geregelt ist.
Erst einmal müssen die Gartenpflegekosten überhaupt zur Umlage auf den Mieter vereinbart sein. Wenn das der Fall ist, kommt es drauf an, welcher Umlageschlüssel dabei vereinbart wurde. Wenn z.B. im Mietvertrag steht, dass die Gartenpflegekosten nach Wohneinheiten umgelegt werden, so scheint alles korrekt abzulaufen. Dann hast Du das so unterschrieben.Denkbar wäre auch eine Aufschlüsselung nach realer Gartenfläche, so jede Partei ihr eigenes ausgewiesenes Fleckchen hat (wäre ja das gerechteste).
Wenn zum Umlageschlüssel nichts vereinbart ist, wird in der Regel von einer Verteilung nach Wohnfläche ausgegangen. Auch in dem Fall müsste dann Dein Anteil geringer sein.
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Was ist vertraglich zur Aufteilung diesen Kosten vereinbart?
Wenn nichts muß nach der Wohnfläche abgerechnet werden.
Übrigens darf nur die Gartenpflege der Flächen die alle gemeinsam nutzen dürfen/können abgerechnet werden.
Keine Flächen die der Mieter oder Mieter allein nutzt.
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Wenn die Gartenfläche nach m² aufgeteilt ist, zahlt nur jeder für seinen Teil.
Sowas fragen höchstens kleine Kinder?Gehts noch?
Wenn Ihnen Fragen zu wider sind oder Sie keine Lust haben sie zu beantworten, lassen Sie es einfach.
Aber schreiben Sie nicht solchen MIST.
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Übrigens darf nur die Gartenpflege der Flächen die alle gemeinsam nutzen dürfen/können abgerechnet werden.
Keine Flächen die der Mieter oder Mieter allein nutzt.
Wie hat man das zu verstehen?Beispiel: Zum Wohnhaus gehört meinetwegen eine Rasenfläche. Diese Fläche ist fest auf die Parteien zur Nutzung aufgeteilt. Gleichzeitig ist vereinbart, dass der gesamte Rasen in der Verantwortung vom Vermieter (also nicht von den Mietern selbst) gemäht wird und die Kosten als Nebenkosten umgelegt werden.
Das sollte nicht möglich sein?
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Im Mietvertrag ist von Gartenpflege - oder nutzung nichts zu lesen!
Also kann ich die 120 Euro abziehen? Die aus der letzten Abrechnung auch, da diese erst im Juli kam?! -
Im Mietvertrag ist von Gartenpflege - oder nutzung nichts zu lesen!
Du zahlst aber ja Nebenkostenvorauszahlungen, nehme ich an. Die sind irgendwo im Mietvertrag vereinbart. Und normalerweise steht dort dann auch, welche das sind. Dabei reicht es aus, wenn auf die Betriebskostenverordnung § 2 hingewiesen wird. Dort ist Gartenpflege mit aufgeführt. Steht also etwas von der Betriebskostenverordnung im Mietvertrag? -
Kallermann!
Ich habe ein Problem!
Deine Beiträge zu lesen!
Kannst Du mir dabei helfen?! -
Wie hat man das zu verstehen?
Beispiel: Zum Wohnhaus gehört meinetwegen eine Rasenfläche. Diese Fläche ist fest auf die Parteien zur Nutzung aufgeteilt. Gleichzeitig ist vereinbart, dass der gesamte Rasen in der Verantwortung vom Vermieter (also nicht von den Mietern selbst) gemäht wird und die Kosten als Nebenkosten umgelegt werden.
Das sollte nicht möglich sein?
Erst mal als Tippfehler
Es sollte heißen:
Keine Flächen die der Mieter oder Vermieter allein nutzt.
Wenn die Rasenfläche zur allgemeinen Nutzung durch alle Mieter/Bewohner gleichermaßen genutzt wird ist die Pflege umlegbar.
Teile (Parzellen) zur alleinigen Nutzung jedoch nicht.
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Im Mietvertrag ist von Gartenpflege - oder nutzung nichts zu lesen!
Steht im Mietvertrag evtl. der Verweis auf den § 2 der Betriebskostenverordnung?
Wenn ja ist die Gartenpflege umlegbar.
Aber nicht nach der Garten-, sondern der Wohnfläche.
ZitatAlso kann ich die 120 Euro abziehen?
Nur wenn im Vertrag auch nicht auf den § 2 der Betriebskostenverordnung verwiesen wird.
ZitatDie aus der letzten Abrechnung auch, da diese erst im Juli kam?!
Wenn kalenderjährig abgerechnet wird wird ist Juli doch fristgerecht. Einsprüche gegen die Abrechnung kann der Mieter noch binnen 12 Monate nach Zugang erheben.
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Teile (Parzellen) zur alleinigen Nutzung jedoch nicht.
Sorry, ich muss hartnäckigerweise nochmal nachfragen:In meinem konstruierten Beispiel oben ist per Mietvertrag eine Rasenfläche zur Nutzung auf die Mieter aufgeteilt. Das Rasenmähen der gesamten Fläche wird aber vereinbarungsgemäß zentral erledigt und den umlegbaren Gartenpflegekosten zugeordnet. Wo steht, dass das nicht erlaubt ist?
Danke Dir.
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Sorry, ich muss hartnäckigerweise nochmal nachfragen:
In meinem konstruierten Beispiel oben ist per Mietvertrag eine Rasenfläche zur Nutzung auf die Mieter aufgeteilt. Das Rasenmähen der gesamten Fläche wird aber vereinbarungsgemäß zentral erledigt und den umlegbaren Gartenpflegekosten zugeordnet. Wo steht, dass das nicht erlaubt ist?
Danke Dir.Habe ich das geschrieben? Nein!
Warum sollte ein Mieter die Gartenpflege für eine Fläche zahlen die ausschließlich von anderen Parteien allein genutzt werden dürfen?
Bei einer Fläche zur Allgemeinnutzung oder gar keiner Nutzung würde mir das noch einleuchten.
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Habe ich das geschrieben? Nein!
So hat es sich für mich angehört, ja. Denn Du hattest in #4 geschrieben:
Übrigens darf nur die Gartenpflege der Flächen die alle gemeinsam nutzen dürfen/können abgerechnet werden.
Das klingt so, als könnten umlagefähige Nebenkosten nur für Flächen entstehen, die von Allen genutzt werden. Genau darauf bezogen sich meine Nachfragen.
Warum sollte ein Mieter die Gartenpflege für eine Fläche zahlen die ausschließlich von anderen Parteien allein genutzt werden dürfen?
Es ging (mir) erstmal nur darum, dass solche Kosten grundsätzlich umgelegt werden dürfen. Dass in meinem Beispiel dann solche zentralen Rasenmähen-Kosten nach der den Mietern zugeteilten Flächen umgelegt werden sollten, damit jeder nur seinen "eigenen Anteil" am Rasen bezahlt, versteht sich von selbst.Und da kommen wir dann wieder zurück zum aktuellen Fall. Dort wird anscheinend die ganze Gartenpflege nach Wohneinheiten umgelegt, was zwar ungerecht wäre, aber - falls so mietvertraglich vereinbart - legitim wäre.
Ob dort die Nebenkosten für Gartenpflege überhaupt mietvertraglich vereinbart sind (und falls ja, mit welchem Aufteilungsschlüssel), das muss uns ja erst noch vom Threadersteller beantwortet werden.
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Tja, die Betriebskosten VO ist in den Anlagen aufgeführt, taucht aber in unseren Unterlagen nicht auf!
Sprich der Vermieter druckt diese neu aus und lässt sie uns zukommen!
Heißtz aber auch, das er jetzt noch etwas dazu schreiben kann, da wir ja keine als Beweis haben!
Er hat aber signalisiert, das er sich auf eine Aufteilung nach qm einlassen würde!
Ich werde weiter berichten! -
...Unterlagen nicht auf!
... lässt sie uns zukommen!
... da wir ja keine als Beweis haben!
... nach qm einlassen würde!
... weiter berichten!
Hast Du Minderwertigkeitskomplexe !!!??? -
Tja, die Betriebskosten VO ist in den Anlagen aufgeführt, taucht aber in unseren Unterlagen nicht auf!
Muß sie auch nicht, da jeder diese selbst nachschlagen (ergoggeln) kann.
ZitatSprich der Vermieter druckt diese neu aus und lässt sie uns zukommen!
Heißtz aber auch, das er jetzt noch etwas dazu schreiben kann, da wir ja keine als Beweis haben!Kann er nicht. Was da drin steht ist Gesetz.
Er hat aber signalisiert, das er sich auf eine Aufteilung nach qm einlassen würde!
Ich werde weiter berichten! -
Steht also etwas von der Betriebskostenverordnung im Mietvertrag?
Tja, die Betriebskosten VO [...] taucht aber in unseren Unterlagen nicht auf!
Meinst Du damit, dass sie im Mietvertrag auch nirgends erwähnt ist? Du hast mehrfach die Frage bestellt bekommen, ob etwas über die Betriebskostenverordnung im Mietvertrag auftaucht.D.h.: Ist im Mietvertrag die Umlage der Nebenkosten nach Betriebskostenverordnung vereinbart? Mache Dir mal die Mühe, lies den Mietvertrag genau durch und beantworte doch mal direkt diese eine Frage. Es ist schließlich Dein Problem ...
Du hast bereits geschrieben, dass "Gartenpflege" direkt im Mietvertrag nicht erwähnt wird. Wenn darüber hinaus auch die Betriebskostenverordnung im Mietvertrag nicht erwähnt ist, musst Du die Gartenpflege augenscheinlich gar nicht zahlen.
Das sollte so jetzt schon mehrfach aus unseren Antworten hervorgegangen sein ...
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Das sollte so jetzt schon mehrfach aus unseren Antworten hervorgegangen sein ...
Gib' Dir nur weiterhin Mühe... -
Zitat
Tja, die Betriebskosten VO ist in den Anlagen aufgeführt, taucht aber in unseren Unterlagen nicht auf!
Da haben wirs doch! Im Mietvertrag ist die Betriebskostenverordnung doch genannt, darum verstehe ich nicht, warum danach gefragt wird? Und dass diese Verordnung, die ein Gesetz ist, dem Mietvertrag nicht beigelegt sein muss, dürfte doch auch klar sein, oder? -
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