Besuch des Vermieters bei Kü wg Pflichtverletzung

  • hi, wo muß ich bei einem Besuch des Vermieters im Zuge einer - meines Wissens - schwebend unwirksamen Kündigung in übelsten Fällen mit rechnen? Gibt es 'Umwege', auf denen ein Vermieter einen Mieter, mit dem er unzufrieden ist, loswerden kann bei so einer Gelegenheit? Was an Futter für irgendwelche Unterstellungen kann er finden? "Pflichtverletzung, Sorgfalt" .. das ist ja gummige Auslegungssache in einem Haus in dem Zustände herrschen ..

  • Dann eben ein Beispiel:
    Er sieht eine offene Dose Thunfisch rumstehen und Tags darauf kommt eine fristlose Kündigung (zumal eh' eine schon schwebt, zufällig auch wegen toten Tieren in der Wohnung), es habe ein toter Fisch in der Ecke gelegen.

  • Dann eben ein Beispiel:
    Er sieht eine offene Dose Thunfisch rumstehen und Tags darauf kommt eine fristlose Kündigung (zumal eh' eine schon schwebt, zufällig auch wegen toten Tieren in der Wohnung), es habe ein toter Fisch in der Ecke gelegen.


    Das müsste er notfalls schon beweisen können. Da macht sich ein Foto mit einer geöffneten Thunfischdose schonmal schlecht. Wenn nun aber die Thunfischdose mit der Leiche darin schon 2 Wochen geöffnet ist, dann wird es spannend.

    Wir können noch 100 Beispiele durchsprechen, es wird immer das gleiche bei rauskommen. Schlussendlich ankreiden kann Dir der Vermieter immer nur das, was gegen den Mietvertrag (oder sonstige Gesetze und guten Sitten - aber das führt jetzt alles viel zu weit) verstößt bzw. sein Eigentum (die Wohnung) gefährdet. Ob die Kreide dann zu einer (weiteren) Kündigung reichen würde, kann Dir niemand weissagen.

    Ich würde bei einer Besichtigung Zeugen dabei haben. Sowohl als Vermieter als auch als Mieter.

  • Kolinum (1. Antwort oben) Es geht selbstverständlich um rechtlich relevante Handhabe, die aus einem solchen Besuch überhaupt erwachsen kann und auch nur im Zusammenhang mit einer schwebenden Kündigung (wie bereits erwähnt).

    Einmal editiert, zuletzt von Newestnik (15. Mai 2014 um 15:52)

  • AjaxMH (Aw. zwei drüber) und @alle. Aber ein Beistand / Zeuge des Vermieters bei dem Besuch muß mit angemeldet sein und ich kann ihn ablehnen?
    Und fotografieren darf er nur, was er auch beanstanden will (bauliches sowieso) und ich darf zB fragen, warum er meinen Schreibtisch fotografiert und das ablehnen?
    Was immer er entdeckt, was nicht im Zusammenhang mit der Begründung der Kündigung steht, kann sich doch auf diese Kündigung nicht sofort auswirken? (In dem Sinne, daß er diese Begründung bestätigt zu finden glaubt oder zurechtbiegt und sofort räumen will). 'Neues' müßte er erst einmal mündlich (oder sogar schriftlich formuliert ?) anmahnen, doch, denk ich mir?

    3 Mal editiert, zuletzt von Newestnik (15. Mai 2014 um 16:00)

  • Newestnik

    Merkst du eigentlich nicht, welchen geistigen Dünnschiss du hier ständig postest? Angefangen bei einer schwebend unwirksamen Kündigung, die wohl verwandt ist mit etwas schwanger, kommen von dir nur Andeutungen. Was sollen wir damit anfangen?

  • AjaxMH (Aw. zwei drüber) und @alle. Aber ein Beistand / Zeuge des Vermieters bei dem Besuch muß mit angemeldet sein und ich kann ihn ablehnen?


    Das weiß ich nicht. Ich weiß ja nicht mal, ob Du ihn überhaupt reinlassen musst. Du hast schließlich Hausrecht in der gemieteten Wohnung. Da kann nicht alle 3 Tage der Vermieter rein wollen.

    Und fotografieren darf er nur, was er auch beanstanden will (bauliches sowieso) und ich darf zB fragen, warum er meinen Schreibtisch fotografiert und das ablehnen?


    Ich frage mich langsam, wovor Du Angst hast ...? Wenn z.B. auf Deinem Schreibtisch Dinge stehen, die er besser nicht sehen sollte, dann räume sie doch vorher weg.

    Was immer er entdeckt, was nicht im Zusammenhang mit der Begründung der Kündigung steht, kann sich doch auf diese Kündigung nicht sofort auswirken?


    Sekunde mal ...

    In der schwebenden Kündigung hat der Vermieter Gründe dafür nennen müssen. Dann hast Du wohl nach §574 BGB dagegen Widerspruch eingelegt. Dann interessieren für diesen Vorgang erstmal nur die Gründe, die der Vermieter im Kündigungsschreiben angegeben hat.
    Diese Gründe widerum müssen bei Kündigung bereits vorgelegen haben (und im Ernstfall nachweisbar gewesen sein). Der Vermieter kann schlecht nachträglich die Beweise für seine Kündigungsgründe von vor x Tagen suchen. Das dürfte einleuchten. Er könnte beim Besuch aber durchaus zusätzliche Bestätigungen für seine Kündigungsgründe finden.

    So, aber nun: Die §§ 573 und 574 BGB reden in dem Zusammenhang auch von Gründen die "nachträglich entstanden" sind. Und das interpretiere ich so, dass wenn Du ihm beim Besuch neue Gründe bietest, Dich zu kündigen, diese sehr wohl gegen Dich ausgelegt werden könnten.

    Einmal editiert, zuletzt von AjaxMH (15. Mai 2014 um 17:06) aus folgendem Grund: Typo

  • "Schreibtisch" war nur ein Beispiel, ob ich Ablehnen kann, was er fotografieren will.
    Von mir aus kann er und darf auch kommen - ich sehe keinen Grund, ihn nicht reinzulassen. Aber in Begleitung?
    Angst habe ich, daß er den Hausbesuch in irgendeiner Weise - völlig unabhängig davon, was er sieht oder findet - als "vollzogen", als "geschehen und durchgeführt" gegen mich benutzt, indem er sich später darauf beruft, daß er die Wohnung gesehen, besucht, hat, falls dies für seine Aussagen unumgänglich wäre. Wenn er außerdem irgendetwas findet, was er umdeutet (Darum geht's eigentlich - er behauptet bei allem das Gegenteil und gibt mir für Alles, was im Haus nicht perfekt ist, die Schuld), dann umso lästiger für mich. Gehen wir mal davon aus, daß er lügt, daß sich das Haus krümmt, um seine Ziele zu erreichen. Es geht dann um Beweislast, Beweiskraft, rechtlich relevant, und solche Dinge, auch verfahrenstechnische Korrektheit der 'Spielzüge' sozusagen. Welche Züge öffnet er sich mit dem Besuch?
    Es gibt keine "Gründe", kein Fehlverhalten meinerseits. Was kann er konstruieren? Gibt es eine Grauzone, in die er reinstechen kann? (zB Schrott in der Wohnung; ein toter Schmetterling unterm Sofa; Spinnweben im Eck (Nützlinge!); ein nicht im Übernahmeprotokoll dokumentierter Altschaden zB Loch in der Wand, das dann meine Schuld ist; lauter so Unterstellungen, oder Unerhebliches die er dann zur Katastrophe aufbauscht oder grober "Pflichteverletzung" meinerseits umlügt)
    Wer trägt die Beweislast, daß so ein (dann auch während des Besuchs fotografiertes Loch zB) nicht von mir verursacht ist (wenn es nicht im Übernahmeprotokoll steht)? Er oder ich?
    Darf ich filmen, oder nur, wenn er zustimmt?
    Mainschwimmer. Ich möchte die rechtliche Situation "Besuch", im Hinblick auf "Augenschein", "Beweisaufnahme" "Rechtsnachfolge" (??) der ergangenen KÜ und deren Begründung verstehen.

    6 Mal editiert, zuletzt von Newestnik (15. Mai 2014 um 17:14)

  • Nachtrag nach Deiner Änderung Deines Beitrags:

    Was sind das für Fragen?? Fragst Du uns, ob der Vermieter lügen darf, "dass sich das Haus krümmt"?
    Nein, das darf er nicht. Und um ihn das gar nicht erst versuchen zu lassen, brauchst Du anwesende Zeugen. Das hatte ich aber schon irgendwo erwähnt ...

  • NOCH ein totes Tier !!? Fischkadaver, tote Insekten, eine tote Fruchtfliege neben dem Tomatenstrunk-Betthupferl vom Vorabend! Alles voller toter Tiere! .. So geht er vor, bis es irgendwann ein Gesamtbild ergibt, das den Anschein der Richtigkeit zu erwecken geeignet ist.

  • Siehe Beispiel "Loch in der Wand" und "tote Tiere allüberall" - [post drunter, sowie noch spätere Änderung desselben Beitrags 4 posts drunter. .. Mache jetzt nix mehr dran :o]

  • Nachtrag nach Deiner Änderung Deines Beitrags:

    Was sind das für Fragen?? Fragst Du uns, ob der Vermieter lügen darf, "dass sich das Haus krümmt"?
    Nein, das darf er nicht. Und um ihn das gar nicht erst versuchen zu lassen, brauchst Du anwesende Zeugen. Das hatte ich aber schon irgendwo erwähnt ...

    Er tut es eben nur ohne Zeugen mündlich oder am Telefon und schriftlich greift er es so pauschal es geht auf.

    Aus dem Nichts etwa so konstruiert: . 1. Wer hat die Treppe verschmutzt? 2. Haben Sie die Treppe verschmutzt? 3. Warum reinigen Sie ihren Schmutz auf der Treppe nicht? 4. Warum nie? 5. Wenn Sie weiterhin die Treppe verschmutzen ohne sie zu reinigen, müssen wir Ihnen kündigen. 6. Hiermit kündige ich Ihnen. Sie verstoßen gegen Ihre vertraglichen Pflichten.
    Jemand bezeugt dann, daß ich einmal die Treppe verschmutzt habe. (und hat von meiner nachfolgenden Reinigung nichts bemerkt oder es hat ihn nicht interessiert oder er hat gar nicht drauf geachtet, nicht mehr mitgekriegt).

    Ich gerate aus dem Nichts in Beweisnot.

    2 Mal editiert, zuletzt von Newestnik (15. Mai 2014 um 18:02)

  • Ich gerate aus dem Nichts in Beweisnot.


    Warum hat der Teufel seine Grossmutter erschlagen?
    .
    .
    .
    .
    .
    Sie wusste keine Ausrede mehr.

    Du brauchst Deinen VM grundsätzlich überhaupt nicht in Deine Wohnung hereinzulassen.
    Wenn er jedoch meint, er müsste hereingelassen werden, soll er bei Gericht beantragen, Dich zu verurteilen, ihn hereinzulassen. Bis er das Urteil - nach hinreichend Schriftverkehr und Verhandlungen - rechtskräftig hat, können u.U. Jahre vergehen. Evtl. nöch länger, wenn Du es dort schaffst, genauso herumzueiern wie hier...:o

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (15. Mai 2014 um 22:15)

  • Wenn er jedoch meint, er müsste hereingelassen werden, soll er bei Gericht beantragen, Dich zu verurteilen, ihn hereinzulassen. Bis er das Urteil - nach hinreichend Schriftverkehr und Verhandlungen - rechtskräftig hat, können u.U. Jahre vergehen. Evtl. nöch länger, wenn Du es dort schaffst, genauso herumzueiern wie hier...:o


    Ich würde zwar nicht dazu raten, den Vermieter pauschal gar nicht reinzulassen ... aber der letzte Satz hatte was ... :D

    @Newestnik

    Es scheint ja nun nicht so, als hättest Du Dich mit der ganzen Materie zuvor gar nicht beschäftigt. Dabei müsste Dir aufgefallen sein, dass Gerichte meistens nur spezielle Einzelfälle, selten Grundsätze entscheiden. Genau so ist es meistens (und auch in Deinem Fall) in einem Forum. Auch hier werde ich nicht länger an grundsätzlichen Dingen (ich nannte es zuvor "ins Blaue hinein") herumdiskutieren und -spekulieren, wenn niemand wissen kann, was davon tatsächlich bei Dir Fakt ist.
    ((Glaube mir: Wenn ich das schon sage, will das was heißen. Frag mal einige andere User hier ... :eek::rolleyes::o ;)))

    • Wir wissen nicht, wann der Vermieter zuletzt Deine Wohnung besichtigt hat.
    • Wir wissen nicht, warum genau und mit welcher Ankündigung er sich jetzt erneut Zutritt verschaffen möchte.
    • Wir wissen nicht einmal, ob Du außerordentlich oder ordentlich und mit oder ohne Frist gekündigst wurdest.
    • Wir wissen nicht die Gründe für die Kündigung.
    • Wir wissen nicht, ob und wie Du Widerspruch eingelegt hast gegen die Kündigung.

    Apropos: "Pauschale Begründungen" gibt es für das Gesetz m.W. nicht. Das Gesetz fordert für eine Kündigung eine Begründung. Punkt. Wenn die Begründung dabei ist, ist die Kündigung höchstwahrscheinlich erstmal wirksam, denn sie ist eine einseitige Willenserklärung (oder so ähnlich). Ich denke, dass, wenn die nicht aus formellen Gründen völlig gegen alle Spielregeln ist, sollte ihr widersprochen werden, wenn es für einen Widerspruch Anlass gibt. Soviel zu Deiner Frage, ob Du so eine Kündigung einfach aussitzen solltest (nur weil Du meinst, es seien lediglich "pauschale Gründe" genannt).

    Letzter Aufruf:
    Arbeite die Punktliste oben ab und lass uns an den Fakten teilhaben, dann kann man vielleicht noch etwas sinnvolles dazu sagen.