WG: Schufa-Eintrag für alle wenn nur ein Hauptmieter wechselt

  • Hallo!


    Wir sind eine 3er-WG und stehen alle als Hauptmieter im Mietvertrag.
    Jetzt erfolgt ein Wechsel, einer zieht aus, ein anderer ein.


    Der Hausverwalter will nun von uns dreien(!) neue Schufa-Auskünfte haben,
    was ich nicht so recht einsehen will. Normalerweise sollte die Auskunft von dem genügen,
    der jetzt neu einzieht, oder nicht? Schufa kostet jedes Mal Geld,
    und ein Abo brauche nicht wirklich...
    Der Hausverwalter meinte nur, dass der Besitzer das so will.


    Zur weiteren Erklärung:


    Der letzte Wechsel (ich und ein Mitbewohner) erfolgte vor nicht mal einem Jahr.
    Es erfolgte ein Änderung des Mietvertrages, neu aufgesetzt wurde er nicht!


    Der Gründer der WG zieht nun aus (wie gesagt, wir stehen alle drei als Hauptmieter im Vertrag).


    Da ich zum Zeitpunkt des Einzuges keine Arbeit hatte, hat meine Mutter
    für mich gebürgt (Schufa, Gehaltsnachweise, Grundbucheintrag). Zwischenzeitlich habe ich Arbeit, ich habe 3 Gehaltsnachweise an den Hausverwalter geliefert und die Bürgschaft wurde "gelöscht", das habe ich schriftlich.


    Beim anderen (bleibenden) Mitbewohner gab es keine Änderung seit dem Einzug,
    er bezieht sein Geld vom ALG2-Amt.


    Ich gebe meinem Schufa-Eintrag gerne ab, aber wenn sich in einem Jahr wieder jemand aus- und einzieht,
    will ich das nicht wieder machen müssen.


    Vielen Dank im Voraus!


    Roman.

  • Wenn Mieter wechseln, hängt das immer mit vertraglichen Aktivitäten zusammen. Vertragspartner ist dabei immer auch der Vermieter (das war jetzt mal logisch, oder ...?;)). Was der vor Vertragsabschlüssen oder -änderungen sehen möchte, um diese Abschlüsse oder Änderungen zu tätigen, ist ja seine Sache. Ob er ein gesetzlich verbrieftes Recht darauf hat, weiß ich nicht.


    Aber er muss ja auch keinem Mieterwechsel zustimmen ... :rolleyes:

  • Ein Mitglied zieht aus. Das geht nur wenn der Mietvertrag neu aufgestellt wird oder geändert wird und damit werden die Karten neu gemischt. Ergo auch die neue Schufaauskunft.
    WG, oh je, oh je!

  • Zitat

    Ich gebe meinem Schufa-Eintrag gerne ab, aber wenn sich in einem Jahr wieder jemand aus- und einzieht,
    will ich das nicht wieder machen müssen.


    Dann werdet Ihr mit ziemlicher Sicherheit den Vertrag komplett kündigen müssen.


    Weil der Vermieter nicht schon wieder den Vertrag ändern will.


    Er könnte auch bei jedem Mieterwechsel auf einen komplett neuen Vertrag bestehen.


    Natürlich mit allem was dazu gehört. Also Schufaauskunft, Mieterselbstauskunft, Einkommensnachweise etc. pp und natürlich neue Konditionen wie z. B. höhere Miete.