Bedingung im Mietvertrag nicht erfüllt

  • Hallo!

    Ich wohne seit fast einem Jahr in einer WG.

    Im Mietvertrag ist eine Gasetagenheizung aufgeführt, die es nicht gibt,
    stattdessen hat jedes Zimmer Gasaussenwandheizer.
    Küche und Bad werden bei Bedarf elektrisch geheizt.
    Der vorhandene Boiler (ebenfalls Gas) ist für Warmwasser.

    Ich hatte den Hausverwalter schon einmal darauf angesprochen, er fing dann an
    mit mir zu streiten, dass wir mit Sicherheit Gasetagenheizung hätten,
    was aber nicht der Fall ist.

    Meine Frage:

    Kann ich beim Hausverwalter eine Mietminderung erwirken?
    Wäre mir lieber als der Stress der Umrüstung, auch wenn es besser für die Umwelt wäre...
    Bzw. kann ich da überhaupt irgend etwas machen?

    Anbei noch: in der Wohnung über uns gibt es einen Riss in der Wand (ca. 1,5cm stark),
    der sich über die gesamte Länge des Flures zieht, da bei der Renovierung
    der Wohnung vor ein paar Jahren (bin vor knapp einem Jahr eingezogen)
    die Decke im Flur nicht oder nur unzureichend abgestützt wurde,
    als die Mauer erneuert wurde bzw. durch Rigips ersetzt (wie es in der Wand aussieht, kann ich nicht sagen)
    Was sagt ihr dazu?

    Danke im Voraus!

    Roman.

  • Hallo RomanT,

    "Im Mietvertrag ist eine Gasetagenheizung aufgeführt, die es nicht gibt,"
    - Und Du hast ihn trotzdem unterschrieben?

    "stattdessen hat jedes Zimmer Gasaussenwandheizer.
    Küche und Bad werden bei Bedarf elektrisch geheizt.
    Der vorhandene Boiler (ebenfalls Gas) ist für Warmwasser.
    Ich hatte den Hausverwalter schon einmal darauf angesprochen, er fing dann an
    mit mir zu streiten, dass wir mit Sicherheit Gasetagenheizung hätten,"
    - Dann hat er die vorhandenen Heizgeräte eben als eine solche angesehen.

    "Kann ich beim Hausverwalter eine Mietminderung erwirken?"
    - Njet, höchstens bei Deinem Vermieter. Aber ich wüsste nicht, weshalb.

    "Wäre mir lieber als der Stress der Umrüstung, auch wenn es besser für die Umwelt wäre...
    Bzw. kann ich da überhaupt irgend etwas machen?"
    Nein. Eine evtl. Umrüstung der Heizungsanlage wäre Sache des Vermieters bzw. Hauseigentümers.

    "in der Wohnung über uns gibt es einen Riss in der Wand (ca. 1,5cm stark),
    der sich über die gesamte Länge des Flures zieht, da bei der Renovierung
    der Wohnung vor ein paar Jahren (bin vor knapp einem Jahr eingezogen)
    die Decke im Flur nicht oder nur unzureichend abgestützt wurde,
    als die Mauer erneuert wurde bzw. durch Rigips ersetzt (wie es in der Wand aussieht, kann ich nicht sagen)
    Was sagt ihr dazu?"
    Nichts, denn die Bauschäden betreffen ja nicht Deine Mietsache bzw. den Zugang hierzu.

  • Anbei noch: in der Wohnung über uns gibt es einen Riss in der Wand (ca. 1,5cm stark),[...]
    Was sagt ihr dazu?


    Ich sage dazu, dass - vorzugsweise der Mieter über Dir - diesen Riss dem Vermieter melden sollte.
    Wir können und sollten hier nicht ausdiskutieren, ob Deine Ausssagen über die Ursache des Risses zutreffen oder nicht. Das sollte nämlich ein Fachmann klären.

    Es wäre in meinen Augen durchaus interessant, ob der Riss wegen einer temporären oder wegen einer möglicherweise noch bestehenden Strukturschwäche entstanden ist und/oder er sogar selbst eine (weitere) Strukturschwächung darstellt.

  • Sehe ich genauso, die Heizung war zwar im Vertrag, aber abgeschlossen hast du ihn trotzdem. Da wirst du außer Stress und Ärger nichts rausziehen können. Den Schaden an der Wand sollte man aber schriftlich melden, melden lassen. SCHRIFTLICH.

  • Sehe ich genauso, die Heizung war zwar im Vertrag, aber abgeschlossen hast du ihn trotzdem. Da wirst du außer Stress und Ärger nichts rausziehen können. Den Schaden an der Wand sollte man aber schriftlich melden, melden lassen. SCHRIFTLICH.


    sehe ich genauso.

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