Kündigung

  • Hallo zusammen,ich vin neu und hab folgendes Anliegen:

    Wir wohnen in einem 2 Familienhaus,welches jetzt verkauft wurde.Aber es wurden die einzelnen Wohnungen an 2 verschiedene (aber Verwante) Personen verkauft.
    Bedeutet unten hat Familie x gekauft und oben der Sohn von ihr.
    Nun teilten sie uns mit das in den nächsten Tagen der Grundbucheintrag uns zugesand wird ,sowie eine Kündigung von 3 Monaten wegen Eigenbedarf.

    Nun hab ich mal ein wenig gegoogelt und habe folgendes gefunden :

    Wurde die von Ihnen gemietete Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt und verkauft, während Sie bereits in ihr wohnten, genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Der neue Vermieter darf frühestens drei Jahre nach der Umwandlung (bzw. bei Sozialwohnungen frühestens nach Ablauf der Bindungsfrist) wegen Eigenbedarfs kündigen. Diesen Kündigungsschutz können die Landesregierungen auf bis zu zehn Jahre ausdehnen (§ 577 a BGB).


    Trifft das in diesem Fall zu ?Oder müssen wir die 3 monate in Kauf nehmen?

    über antworten würde ich mich sehr freuen und danke schon mal im vorraus =)

  • "Wurde die von Ihnen gemietete Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt und verkauft, während Sie bereits in ihr wohnten, genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Der neue Vermieter darf frühestens drei Jahre nach der Umwandlung ... wegen Eigenbedarfs kündigen. Diesen Kündigungsschutz können die Landesregierungen auf bis zu zehn Jahre ausdehnen (§ 577 a BGB)."


    Ich sehe das ebenso. Übrigens, wie wurde die Kündigung begründet?

  • Sie kamen nur gerade vorbei und teilten uns mit das die Kündigung wegen Eigenbedarf in den nächsten Tagen bei uns im Briefkasten sei und das dies eine 3 Monatskündigungsfrist wäre.Da man Ihnen geraten hat,dies per Einschreiben zu machen ,haben Sie diese nicht mitgebracht.

  • Sie kamen nur gerade vorbei und teilten uns mit das die Kündigung wegen Eigenbedarf in den nächsten Tagen bei uns im Briefkasten sei und das dies eine 3 Monatskündigungsfrist wäre.Da man Ihnen geraten hat,dies per Einschreiben zu machen ,haben Sie diese nicht mitgebracht.


    Dir ist bekannt, dass Du ein Einschreiben mit Rückschein nicht annehmen MUSST?

  • ja, diesen Artikel hab ich auch gelesen,aber wie gesagt, ich wollte wissen, ob nach meiner schilderung oben dies auf uns, aus eurer sicht zutrifft,weil auch in dem artikel ist dieses sonderrecht eingebettet.


    Es gibt noch mehr Infos: https://www.google.de/search?q=Umwandlung+Mietwohnung+in+Eigentumswohnung+k%C3%BCndigungssperrfrist&hl=de&gbv=2&oq=Umwandlung+Mietwohnung+in+Eigentumswohnung+k%C3%BCndigungssperrfrist&gs_l=heirloom-serp.12...12094.23344.0.26610.26.22.0.4.0.0.156.2124.16j6.22.0....0...1ac.1.34.heirloom-serp..17.9.954.Spr1syX_vFU

  • ausserdem wäre dann ,wenn die klausel eintrifft ,eine überlegung wert,ob man gegen eine Abfindung gegebenfalls bereit ist eher auszuziehen.Wobei man sich auch da die frage stellt ,wie hoch setzt man so eine abfindung an!?Desweiteren habe ich sie ja noch nicht schriftlich und den grundbucheintrag ja auch noch nicht,dieser sollte in den nächsten 3 tagen eintreffen,so die "neuen"besitzer.
    Desweiteren muss doch der neue Vermieter doch auch die kaution übernehmen,so wurde es mir von einem rechtsanwalt mal erklärt,aber wie verhält sich das wenn der "alte vermieter" sich weigert die kaution an die neuen Vermieter rauszurücken?
    dazu muss ich sagen das hier echt alles kompliziert ist.. hier war ein wasserschaden,dieser zog sich 5 monate hin weil die alten vermieter sich zunächst nicht kümmerten.nur 2 zimmer von einer 4,5 zimmerwohnung konnten genutzt werden.der alte vermieter weigert sich,die uns entstandenen kosten zu zahlen.unter anderem das neu renovieren und so.also suchten wir einen anwalt auf und hoffen das wir über eine klage unsere kosten wiederbekommen.meine vermutung ist,das der alte vermieter die kaution nicht rausrücken will,weil wir am klagen sind.in diesem chaos stand dann plötzlich ein makler vor der tür und erklärte das er nun das haus verkauft.aber wie gesagt wurde das haus nicht insgesamt verkauft ,sondern als 2 eigentumswohnungen.naja den rest hab ich ja oben schon geschrieben
    hoffe das ich alles einigermassen gut erklärt habe,da das ganze hier ja doch kompliziert ist :/
    lg eistaucherin

  • @eistaucherin

    Zur Kündigung:
    Es ist nur die Frage, ob das vorher auch schon 2 getrennte Eigentumswohnungen waren, als Du eingezogen bist (dass die beiden Wohnungen dann einundderselben Person gehört hätten, ist egal) oder ob die tatsächlich erst jetzt zu "eigenständigen" Eigentumswohnungen umgewandelt (und dann verkauft) wurden.

    Im letzteren Fall genießt Du m.E. tatsächlich den erwähnten Schutz nach §577a BGB.

  • Nein, es waren definitiv keine Eigentumswohnungen,dies wurde jetzt mit dem Verkauf so gemacht.Dies war ein ganz nomales 2 Familienhaus,welches vermietet war. Der neue Eigentümer gestern selbst hat auch nochmal gesagt, das sie das Haus "aufgeteilt haben,weil sie sonst die Summe des Hauses nicht stemmen könnten.So haben die Eltern(neuer Vermieter-a) ,die Erdgeschosswohnung erworben, und der Sohn (b)von Vermieter -a ,hat die 1 Obergeschosswohnung erworben.Theoretisch müsste doch auch im Grundbucheintrag dann etwas darüber zu finden sein?(dieser soll in den nächsten Tagen als Kopie zu uns per Einschreiben kommen.Ich möchte natürlich einigermaßen sicher sein ,da wenn Eltern (a)und der Sohn(b) kaufen,ob die Klausel dann trotzdem in Kraft tritt.(weil enge Verwante).Aber rein theoretisch, denke ich ,das dies ja eigl. keine Rolle spielt,wer was von dem Haus gekauft hat,wichtig ist doch nur das mit dem Verkauf des 2 Familienhauses nun 2 Eigentumswohnungen gemacht wurden,oder?

    Erstmal bedanke ich mich,das in kurzer Zeit soviele auf mein Anliegen geschrieben haben.Und es erleichtert mich,das wir dann wohl nicht in 3 Monaten raus müssen.Da Die Wohnungssuche sich hier sehr schwer gestaltet.Seit wir hier in der Stadt Grundsteuer B+ haben ,sind die Mieten sehr hoch gegangen.So hätte ich ein wenig Spielraum und könnte mit den neuen Vermieter (a) verhandeln.

  • Theoretisch müsste doch auch im Grundbucheintrag dann etwas darüber zu finden sein?


    Ja.

    Ich möchte natürlich einigermaßen sicher sein ,da wenn Eltern (a)und der Sohn(b) kaufen,ob die Klausel dann trotzdem in Kraft tritt.(weil enge Verwante).Aber rein theoretisch, denke ich ,das dies ja eigl. keine Rolle spielt,wer was von dem Haus gekauft hat,wichtig ist doch nur das mit dem Verkauf des 2 Familienhauses nun 2 Eigentumswohnungen gemacht wurden,oder?


    Ja. Es hätte auch einer beide Wohnungen kaufen können, das ist völlig egal.

    Wie kommst Du denn zu der Befürchtung, dass der Verwandschaftsgrad der Käufer eine Rolle spielen könnte?

  • :D naja keine Ahnung.. begründen kann ich dir das auch nicht so richtig...aber da die Gesetze so verschlungen sind,und ich alle Befürchtungen von Schlupflöchern ausschliessen wollte,war dies einfach so eine Theorie / Frage von mir :D
    Gibt es denn auch etaige Richtlinien im Bezug auf Abfindungen?Mir ist durchaus bewusst,das diese nicht gezahlt werden müssen,aber unter diesen Umständen könnte dies ja für beide Parteien ja Vorteile bringen.Klar weiss ich das das eine Verhandlungssache ist und das dies auch schriftlich niedezulegen ist,aber welche Summen setzt man an bzw sind realistisch?
    Zur info :es ist eine 115 - 120 qm große Erdgeschosswohnung(4,5 Zimmer) mit Garage/Keller/Schuppen und Garten.
    Da es bei Einzug hiess,wir wollen langfristige Mieter,haben wir uns dementsprechend auch so eingerichtet.Mit dem Auszug kommen echt einige Kosten auf uns zu,da wir sehr viele Dinge Neuanschaffen müssen und einige Dinge auch Rückbauen müssen.Wie zum Beispiel der Teich.

  • Abfindung, damit Ihr auszieht? Mit solchen Vorschlägen wäre ich immer vorsichtig, denn wenn irgendwann mal eine rechtmäßige Kündigung eintrifft und Ihr dagegen Härtegründe anführen wolltet, wäre diese Härte doch recht weich, wenn Ihr zuvor für Geld bereit gewesen wärd, auszuziehen.

    Wenn Ihr das natürlich in trockene Tücher bekommt und einen entsprechenden Aufhebungsvertrag abschließt ... warum nicht. Selbstverständlich gibt es für solche Schachereien aber keine Richtwerte.

    Ob und welches Geld Euch der mögliche Auszug kostet, mag dann bei "Abfindungsverhandlungen" Euer Argument sein, aber Sinn und Unsinn der einzelnen Posten können natürlich nur Ihr und der Vermieter bewerten.

    Dass übrigens in so einem Aufhebungsvertrag dann auch der Rückbau des Teiches ausgeschlossen werden könnte, dürfte klar sein.

    Ansonsten fällt mir noch ein, dass ein (Euch ja anscheinend zustehender) mehrjähriger Kündigungsausschluss ausreichend sein müsste, um einen Auszug gestemmt zu bekommen. :rolleyes:

    Einmal editiert, zuletzt von AjaxMH (22. Mai 2014 um 10:03)

  • Nun ja die neuen Eigentümer wollen natürlich möglichst schnell rein,und haben wohl neben dieser erdgeschosswohnung noch 2 weitere wohnungen zu unterhalten,wobei sie davon bereits eine gekündigt haben.und die andere wohnung in der sie sich noch aufhalten bis wir denn mal ausziehen.Dort sitzen sie schon auf gepackten koffern,wie sie mir gestern berichteten.Wenn sie nun erfahren das die sperrfrist von min. 3 jahren gültigkeit hat und sie nicht wie geplant innerhalb der nächsten 3 monate hier einziehen können,fallen sie zunächst erstmal aus allen wolken.wir haben evl etwas in aussicht,leider habe ich bisher aber noch nichts schriftliches sondern nur eine mündliche zusage.wir könnten ein haus anmieten in dem der besitzer zur zeit noch selbst wohnt.aus beruflichen gründen muss er aber ins sauerland ziehen und sucht dort nun ein haus was er ankaufen kann.erst wenn er dieses hat kann er uns ein termin nennen bzw einen mietvertrag zu wann wir dort einziehen können.Allerdings sind in diesem haus auch noch sehr viel renovierung nötig,daher dachte ich wenn ich mich auf eine abfindung einigen könnt,hätte ich mittel für renovierung und umzug,und die vermieter (a) könnten danndoch früher als min. 3 jahre hier einziehen.Da ich mich mit abfindungen ja nun nicht auskenne,frage ich lieber natürlich hier,bevor ich mich zu etwas verleiten lasse,was ich nachher bereue =)

  • Hallo,

    also dass sie möglicherweise aus allen Wolken fallen, das kann schon sein, das solltest du aber nicht zu deinem Problem machen. Das ist alleine das Problem der Käufer. Sie hätten sich vorher ja genauer informieren können/müssen.

    Noch eine Frage: Wielange wohnt ihr denn eigentlich schon in dieser Wohnung?

  • wir haben die 5 jahre noch nicht voll,diese wären erst nächsten oder übernächsten monat überschritten.ich müsste nochmal genau nachsehen.. 1.7.2009 war der Einzug

    Einmal editiert, zuletzt von eistaucherin (22. Mai 2014 um 12:09)

  • Nur weil Eltern und Sohn das Haus zusammen gekauft haben, heißt das nicht zwangsläufig, dass es jetzt in Eigentumswohnungen umgewandelt wurden.
    Die Eltern ziehen unten ein, der Sohn oben. Wenn es keine Eigentumswohnungen sind, gilt so bald eine Partei im Haus wohnt auch das erleichterte Kündigungsrecht. Hier kann der Eigentümer ohne Begründung kündigen. Ihr habt dann allerdings 3 Monate mehr Zeit.

    Ansonsten kann man die Umwandlung in Eigentumswohnungen ja auch wieder Rückgängig machen. Allerdings bin ich überfragt wie es dann mit den Fristen verhält.

  • wir haben die 5 jahre noch nicht voll,diese wären erst nächsten oder übernächsten monat überschritten.ich müsste nochmal genau nachsehen.. 1.7.2009 war der Einzug


    Naja, den einen Monat schafft Ihr ja hfftl. auch noch. Dann wäre ja die Kündigungsfrist noch länger...
    Ich würde dem neuen VM halbe/halbe anbieten, da ich ja gerne grosszügig bin: Er zahlt mir beim Auszug in bar die Bruttomieten von der halben Kündigungsfrist...:p

    PS: da fällt mir noch etwas zum besseren Verständnis ein: Besitzer ist immer derjenige, der eine (Miet-)Sache besitzt. Eigentümer bzw. Vermieter kann jemand gaanz wer anders sein.

    PPS: Ja, Landlord, da kann u.U. was dran sein... müsste aber von einem FachAnwalt bei Bedarf gecheckt werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (22. Mai 2014 um 13:29)

  • Nur weil Eltern und Sohn das Haus zusammen gekauft haben, heißt das nicht zwangsläufig, dass es jetzt in Eigentumswohnungen umgewandelt wurden.

    wie gesagt,ich warte auf den Grundbucheintrag,der diese woche kommen soll,inklusiv der kündigung von 3 monaten.Der neue Vermieter hat mir gestern eröffnet das sie das haus in eigentumswohnungen umwandeln mussten ,da sie das haus finanziell hätten nicht stämmen können.

    Die Eltern ziehen unten ein, der Sohn oben. Wenn es keine Eigentumswohnungen sind, gilt so bald eine Partei im Haus wohnt auch das erleichterte Kündigungsrecht. Hier kann der Eigentümer ohne Begründung kündigen. Ihr habt dann allerdings 3 Monate mehr Zeit.

    dies verstehe ich nicht ganz..wieso 3 monate mehr zeit?sollte die Sperrfrist nicht eintreten,haben sie doch glaub ich das recht innerhalb von 3 monaten zu kündigen,oder versteh ich da jetzt was falsch.

    Ansonsten kann man die Umwandlung in Eigentumswohnungen ja auch wieder Rückgängig machen. Allerdings bin ich überfragt wie es dann mit den Fristen verhält.[/QUOTE]

    ob so etwas rückgängig gemacht werden kann,weiss ich nicht.ist dies denn noch möglich wenn alles schon notar-mässig beglaubigt ist,und sie bereits im grundbuch eingetragen sind?nach meiner information ist ja schon alles amtlich,oben der sohn hat nur die obere wohnung gekauft und ist bereits eingezogen.untere ist auch verkauft von der mutter,diese kann allerdings nicht einziehen ,weil wir noch hier sind.