Hallo zusammen,ich vin neu und hab folgendes Anliegen:
Wir wohnen in einem 2 Familienhaus,welches jetzt verkauft wurde.Aber es wurden die einzelnen Wohnungen an 2 verschiedene (aber Verwante) Personen verkauft.
Bedeutet unten hat Familie x gekauft und oben der Sohn von ihr.
Nun teilten sie uns mit das in den nächsten Tagen der Grundbucheintrag uns zugesand wird ,sowie eine Kündigung von 3 Monaten wegen Eigenbedarf.
Nun hab ich mal ein wenig gegoogelt und habe folgendes gefunden :
Wurde die von Ihnen gemietete Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt und verkauft, während Sie bereits in ihr wohnten, genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Der neue Vermieter darf frühestens drei Jahre nach der Umwandlung (bzw. bei Sozialwohnungen frühestens nach Ablauf der Bindungsfrist) wegen Eigenbedarfs kündigen. Diesen Kündigungsschutz können die Landesregierungen auf bis zu zehn Jahre ausdehnen (§ 577 a BGB).
Trifft das in diesem Fall zu ?Oder müssen wir die 3 monate in Kauf nehmen?
über antworten würde ich mich sehr freuen und danke schon mal im vorraus =)