Kündigung

  • Man kann ein Haus aber auch ohne das es umgewandelt wird zusammen kaufen, wird dann einfach zu je 1/2 im Grundbuch eingetragen. Ohne Grundbuchauszug ist ja alles nur Spekulation. Aber du könntest glück haben und die sind auch auf den Notar reingefallen, meiner Freundin und mir wollte der Notar es auch einreden, das Haus aufzuteilen, dann hätten wir aber auch 3 Jahre die Mieter im Haus gehabt, was ein finanzielles Desaster gewesen wäre. Ist mir ein Rätsel warum alle so auf Eigentumswohnungen stehen, für mich ist es das schlimmste was es gibt. Verbindet die Nachteile von Miete und Eigentum.

    Einmal editiert, zuletzt von netzpfuscher (22. Mai 2014 um 14:45)

  • Man kann ein Haus aber auch ohne das es umgewandelt wird zusammen kaufen, wird dann einfach zu je 1/2 im Grundbuch eingetragen. Ohne Grundbuchauszug ist ja alles nur Spekulation. Aber du könntest glück haben und die sind auch auf den Notar reingefallen, meiner Freundin und mir wollte der Notar es auch einreden, das Haus aufzuteilen, dann hätten wir aber auch 3 Jahre die Mieter im Haus gehabt, was ein finanzielles Desaster gewesen wäre. Ist mir ein Rätsel warum alle so auf Eigentumswohnungen stehen, für mich ist es das schlimmste was es gibt. Verbindet die Nachteile von Miete und Eigentum.

    Hi Netzpfuscher,
    es kommt darauf an, was man vorhat.

    Wenn Du z. B. an die "schnelle Mark" willst, dann kaufst Du ein Mehrfamilienhaus, teilst es, und verkaufst die einzelnen Wohnungen.
    Einzelne Wohnungen für 60.000 € lassen sich besser verkaufen, als ein ganzes Haus für 500.000 im Block.

    Wenn Du jedoch langfristige nachhaltige Fruchtziehung als Dein Ziel siehst, kaufst Du Dir ein MFH und vermietest es einfach. Ohne zu teilen.

  • ca 202000 tausend inclusiv aller kosten soll dieses haus insgesamt weggegangen sein.also warte ich nun erst auf den grundbucheintrag
    und melde mich dann noch mal =)

    und ja die alten vermieter hatten es sehr eilig das haus loszuwerden,sie drängelten sogar die neuen zum hauskauf.


    @Man kann ein Haus aber auch ohne das es umgewandelt wird zusammen kaufen, wird dann einfach zu je 1/2 im Grundbuch eingetragen
    wo genau liegt der unterschied?und was genau sollte im grundbuch dann stehen?das ist irgendwie alles verwirrend :/
    ich weiss nur aus dem mund der neuen vermieterin unten ,das sie nur unten gekauft haben,weil sie sich das ganze haus hätten nicht leisten können.


  • wo genau liegt der unterschied?und was genau sollte im grundbuch dann stehen?das ist irgendwie alles verwirrend :/
    ich weiss nur aus dem mund der neuen vermieterin unten ,das sie nur unten gekauft haben,weil sie sich das ganze haus hätten nicht leisten können.

    Im Frundbuch solltest du den Eintrag von Sondereigentum finden. Den genauen Unterschied lässt du dir besser von einem Juristen erklären.

    Zu deiner Frage warum du 3 Monte mehr Zeit hast.
    Der Eigetnümer kann in einem 2 Familienhaus ohne Grund Kündigen. Dabei verlängert sich aallerdings die Kündigungsfrist um 3 Monate.
    Die Kündigung wegen Eigenbedarf geht natürlich auch. Allerdings gibt es bei der Kündigung ohne Grund kein Widerspruchsrecht.

  • so habe nun die unterlagen bekommen,und steig da nicht durch :/

    oben steht der neue besitzer und datrunter der alte besitzer

    darunter steht irgendwas von flurstücke : stadt flur 7 flurstück 589

    dann kommt :Lnre : 3.1. j.c.(name) und geb. Lnrg:1 zum 1/2 anteil
    Lnre B.M.(name Vermieter)geb. 1/2 anteil
    auf grund auflassung vom 20.3.14 eingetragen am 13.5.14 schulz

    name von der oberen etage steht da nicht drin s.m und l.w

    dazu kam folgender brief:

    wir haben die von ihnen angemietete wohnung (eg) mit kaufvertrag 20.3.vom notar xx käuflich erworben.aus beiliegenden grundbuchauszug können sie erkennen das wir bereits eingetragene eigentümer dieser wohnung sind.
    wir kündigen hiermit zum 31.08 2014 fristgemäss und fordern sie auf die wohnung zum genannten datum freizustellen.wir haben die wohnung gekauft um sie gemeinsam selbst zu nutzen
    bitte um bestätigung
    b.m. und j.c.

  • obere wohnung wohnt der sohn S.M. mit freundin L.W. seit einigen wochen ,die find ich aber nicht im grundbuch
    unten die wohnung in der wir wohnen wollen j.c und b.m einziehen
    naja und was in dem grundbuch steht hab ich oben reingeschrieben/abgeschrieben von dem brief

  • ist halt schwierig zu erklären :/
    also nehmen wir mal andere namen :

    max und lena sind im grundbuch eingetragen,lena hat einen sohn alfred .alfred hat eine freundin hilde.alfred und hilde haben die obere wohnung seit einigen wochen bezogen.
    max ist 1/2 im grundbuch eingetragen und lena auch 1/2

    vll ist es so besser erklärt :/

  • Betrifft dieses Grundbuchteil jetzt das ganze Haus oder nur die untere Wohnung. Und falls nur die untere Wohnung: Wann wurde die zur Eigentumswohnung. Das ist (zumindest für mich) immer noch die Frage. Oder anders: Wo ist die Teilungserklärung?

    Fakt ist, dass mindestens die untere Wohnung nun Max und Lena gehört. Aber das hilft zur Entscheidung noch nicht weiter.

    Nebenfrage: Sind Max und Lena verheiratet oder leben sie auch jetzt schon in einem gemeinsamen Haushalt?

    Einmal editiert, zuletzt von AjaxMH (23. Mai 2014 um 13:37)

  • tjaaaaa gute frage also max und lena sind nicht verheiratet.

    LNrE 3.1 steht max mit 1/2 anteil LNrG1

    LNrE 3.2 steht Lena mit einem 1/2 teil

    Alfred und hilde die bereits oben wohnen sind nicht im grundbuch eingetragen (sind auch nicht verheiratet)

  • Alfred und hilde die bereits oben wohnen sind nicht im grundbuch eingetragen (sind auch nicht verheiratet)


    Alfred und Hilde sind völlig egal.

    Es steht und fällt alles damit, ob die Wohnung, in der Du wohnst, eine Eigentumswohnung ist oder nicht.

    Mittlerweile befürchte ich, dass sie das nicht ist und Max und Lena das ganze Haus gekauft haben.

    Einmal editiert, zuletzt von AjaxMH (23. Mai 2014 um 13:50)

  • Aktuelle eigentümer max und die adresse

    lena und die adresse

    historische eigentümer: alte (verheiratete) vermieter und adresse

    Flurstück: ort Flur 7 Flurstück 589

    Erste abteilung(spalten 1-4) ort 5140

    LNrE Eigentümer LNrG

    3.1 max geburtstag (zum 1/2 anteil) 1

    3.2 lena geburtstag (zu 1/2 anteil)


    Grundlage der eintragung:

    auf grund auflassung von 20.3.2014 eingetragen am 13.52014

    schulz


    zweite abteilung spalte 6-7 ort 5140

    LNr1 löschung


    1 gelöscht am 13.5.2014

    schulz

  • bisher leider noch nichts genaues
    zum einen ist man sich unschlüssig ob die kündigung rechtens ist oder nicht und mit der sperrfrist sieht es wohl wahrscheinlich nicht so gut aus:/
    wobei ich das alles noch nicht so verstehe.Der Sohn oben ,hat zu meinem Mann gesagt ,er verstehe nicht das das unten sollange dauert...Seine Bank hätte schon alles überwiesen und bei Ihm wären schon alle Unterlagen fertig.
    Da ergibt sich für mich ein riesen ????? weil der steht ja nicht im Grundbuch ,welches ich vorliegen hab....

    ich hab gestern mit dem vermieter gesprochen in dessen haus wir einziehen könnten...
    aber er kann erst zum 1.9. rein,er will schauen ob er noch was drehen kann.
    er bot uns an ,im notfall alles unnötige in seinen keller zu lagern ,um zeit zu sparen...das ist zwar total lieb ...aber macht mich nicht gerade glücklich :/

  • wobei ich das alles noch nicht so verstehe.Der Sohn oben ,hat zu meinem Mann gesagt ,er verstehe nicht das das unten sollange dauert...Seine Bank hätte schon alles überwiesen und bei Ihm wären schon alle Unterlagen fertig.
    Da ergibt sich für mich ein riesen ????? weil der steht ja nicht im Grundbuch ,welches ich vorliegen hab....

    Aus dem Grundbuchauszug werde ich auch nicht schlau. Andere scheinen hier leider nicht mehr mitzulesen ...

    Und warum fragst Du den Sohn oben nicht direkt, für was genau er angeblich bezahlt hat? Wenn er die Wohnung oben bezahlt hat, dann müsste er Dir das ja sagen können. Und dann wird er auch wissen, was eine Teilungserklärung ist und sie Dir vielleicht auch zeigen. Vielleicht redet er auch einfach nur Quatsch und macht sich wichtig ...?

    Hast Du den Verkäufer (Deinen Ex-Vermieter) mal richtig befragt? Er muss das Haus ja aufgeteilt haben auf zwei Eigentumswohnungen, bevor er die verkauft hat. Er muss das doch wissen.

  • Aus dem Grundbuchauszug werde ich auch nicht schlau. Andere scheinen hier leider nicht mehr mitzulesen ...
    Und warum fragst Du den Sohn oben nicht direkt, für was genau er angeblich bezahlt hat? Wenn er die Wohnung oben bezahlt hat, dann müsste er Dir das ja sagen können. Und ...


    ... die Erfahrung lehrt, dass man heutzutage fast niemandem mehr trauen darf bzw. sollte. Und Lügen ist nicht strafbar, bestenfalls als Zeuge vor Gericht.