fällt dieser unter Wartung oder Reparatur/ Instandhaltung?
Austausch Plattenwärmetauscher der zentralen Warmwasserbereitung (MFH)
- Linus2011
- Erledigt
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Hallo Linus,
ich gehe davon aus, dass der ausgetauscht wurde, weil er kaputt war. Insofern wäre es eine meiner Meinung nach eine einmalige Instandsetzung, also nicht umlagefähig.
Ich denke nicht, dass es sich bei dem Wärmetauscher um ein Verbrauchsmittel (wie Reinigungsmittel, Schmierstoffe, Streugut,...) handelt, das umlagefähig wäre, sondern um ein mechanisches Bauteil, welches nicht turnusmäßig ausgetauscht wird.
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Hallo Andreas,
das hätte ich auch so gedacht. Nun meint meine Hausverwaltung, dass der Plattenwärmetauscher jedes Jahr gewechselt werden müsse und daher unter die Wartung fallen würde. Allerdings kommt mir das mit dem jährlichen Wechsel etwas suspekt vor, daher auch meine Frage. -
Wenn diese Wartung regelmässig jährlich durchgeführt werden muß, ist zu unterscheiden zwischen der eigentlichen Wartung (Arbeitzeit, Messungen, Prüfungen) und den Austausch von Teilen. Letzteres gehört nicht zur Wartung, sondern ist eine Reparatur und geht zu Lasten des Vermieters.
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Hallo Andreas,
das hätte ich auch so gedacht. Nun meint meine Hausverwaltung, dass der Plattenwärmetauscher jedes Jahr gewechselt werden müsse und daher unter die Wartung fallen würde. Allerdings kommt mir das mit dem jährlichen Wechsel etwas suspekt vor, daher auch meine Frage.Warum muss der jedes Jahr gewechselt werden? Zugegebenermaßen kenn ich mich damit nicht aus, kann mir aber nicht vorstellen, dass die so schnell verschleißen.
Dann würde ich mal vorsichtig auf das Wirtschaftlichkeitsgebot verweisen.Die Kosten der Wartung können umgelegt werden, aber nicht die Anschaffung hierzu verwendeter Materialien.
Ansonsten würde ich mir hierzu mal die Wartungsverträge vorzeigen lassen. -
Nun meint meine Hausverwaltung, dass der Plattenwärmetauscher jedes Jahr gewechselt werden müsse
Noch nie solchen Schwachsinn gehört. Auch https://www.google.de/search?q=austausch+plattenw%C3%A4rmetauscher+umlegbar&hl=de&gbv=2&um=1&tab=iw&oq=austausch+plattenw%C3%A4rmetauscher+umlegbar&gs_l=heirloom-serp.12...0.0.0.2203.0.0.0.0.0.0.0.0..0.0....0...1ac..34.heirloom-serp..0.0.0.z0hAA6cZAiM half nicht weiter Richtung Umlegbarkeit auf die Mieter.
Anders sehe ich es bspw. bei dem Austausch der Opferanode im WW-Speicher (lege ich auf die Mieter um). -
Warum muss der jedes Jahr gewechselt werden? Zugegebenermaßen kenn ich mich damit nicht aus, kann mir aber nicht vorstellen, dass die so schnell verschleißen.
Dann würde ich mal vorsichtig auf das Wirtschaftlichkeitsgebot verweisen.Die Kosten der Wartung können umgelegt werden, aber nicht die Anschaffung hierzu verwendeter Materialien.
Ansonsten würde ich mir hierzu mal die Wartungsverträge vorzeigen lassen.Das frage ich mich auch... ich hatte in keinem meiner Mietshäuser, egal welcher Art, jemals einen auszutauschenden Plattenwärmetauscher.
Wenn man das Ding googelt, sehe ich eine massive Hardware... Das spricht eher gegen "Verbrauchsmittel", sondern eher für ein Gerät.Also, um auf der relativ sicheren Seite zu sein, würde ich mir von dem Austausch des Plattenwärmetauschers die Belege kopieren lassen (Kosten muss man als Mieter tragen, 20 - 30 Cent pro SEITE dürften angemessen sein).
Mit der Typenbezeichnung von der Rechnung / Arbeitszettel würde ich einen oder zwei verschiedene unabhängige Sanitärfritzen fragen, was das für ein Ding ist und ob es wirklich ein Verbrauchsmittel ist, welches jährlich gewechselt werden muss.
Und letztendlich Rechtssicherheit gibt nur ein Anwalt. -
Und letztendlich Rechtssicherheit gibt nur ein Anwalt.
Nee, denn der hat garantiert keine Ahnung, sondern engagiert einen Gutachter und prozessiert auch gerne. Kostenrisiko garantiert im vierstelligen Eurobereich.