Fristlose Kündigung als Mieter?

  • Hallo Community,

    Hab da eine Dringende Frage, wir werden massiv vom Vermieter Terroranisiert,belästigt,genötigt,beleidig(Anzeigen wurden Erstattet),das volle Programm,warum auch immer auf einmal. Eine zugesicherte Garten Nutzung (leider nicht Schriftlich) wurde mal eben Heute fix mit ein Zaun beendet,ohne Ankündigung,unsere Gegenstände,die sich dort zu diesem Zeitpunkt befanden,wurden mal ebend ohne uns vorher zu Informieren entfernt. Wir wissen echt nicht mehr weiter,reicht das alles für eine Fristlose Kündigung? Wir fühlen uns Gesundheitlich(Psychisch)sehr angeschlagen! Auch haben wir 3 weitere frühere Mieter gefunden,die uns genau das gleiche Berichteten,das der Vermieter so abgeht. Laut Nachbarn aus einem anderen Haus,sind hier in einem Jahr bereits mehrere ein und wieder aus gezogen !!! Kann uns wer da weiter helfen mit Urteilen/Paragraphen usw.


    LG Smile112

  • Hallo smile112,

    ich würde fristgerecht kündigen, das wäre dann zum 31.08.
    Ob das alles für eine Fristlose reichen würde, kann letzten Endes nur ein Gericht entscheiden, welches garantiert noch liel länger dauern würde.

  • Zitat

    Wir wissen echt nicht mehr weiter,reicht das alles für eine Fristlose Kündigung?

    Wenn man das fragen muß mit Sicherheit nicht.

    Eine Wohnung fristlos kündigen bedeutet das man sie sofort vollständig geräumt an den Vermieter zurück geben muß. Sprich wenn man die Kündigung schreibt muß die Bude schon leer sein.

    Wo will man denn von jetzt auf gleich hin? Außer man hat, rein zufällig natürlich:rolleyes:, schon eine neue Wohnung in die man sofort einziehen kann.

  • Zitat

    vom Vermieter Terroranisiert,belästigt,genötigt,beleidig(Anzeige n wurden Erstattet)


    Das sind garantiert unangenehme Dinge, die aber nicht zu einer fristlosen Kündigung reichen. Anders sähe es aus, wenn der Vermieter körperliche Gewalt gegen euch einsetzt. Bei einem prügelnden Vermieter zu wohnen kann und wird kein Gericht von euch verlangen.

  • Das sind garantiert unangenehme Dinge, die aber nicht zu einer fristlosen Kündigung reichen. Anders sähe es aus, wenn der Vermieter körperliche Gewalt gegen euch einsetzt. Bei einem prügelnden Vermieter zu wohnen kann und wird kein Gericht von euch verlangen.


    Aber wenn es uns und unseren Kindern dadurch Gesundheitlich schlechter geht.

  • Aber wenn es uns und unseren Kindern dadurch Gesundheitlich schlechter geht.

    Wie lange leben Sie denn schon mit den Terroranisierungen (sry, konnte ich mir jetzt nicht verkneifen) des Vermieters?

    Und haben Sie denn schon eine neue Bleibe (Wohnung)?

    Oder wollen sie Ihren Kindern zumuten mit Obdachlosen, Alkis und/oder Drogenabhängigen unter der Brücke zu schlafen und von den Freunden/Schulkameraden ausgelacht zu werden?

  • Zitat

    Aber wenn es uns und unseren Kindern dadurch Gesundheitlich schlechter geht.


    Dann hättet ihr schon längst vor Zeiten kündigen können/müssen. Ich habe eher wie anitari den Verdacht, dass ihr nach einem Grund für eine fristlose Kündigung sucht, weil ihr ein anderes Objekt anmieten wollt, oder schon angemietet habt.

  • Was hat das den jetzt damit zutun,Hallo,wir leben in ein Rechtsstaat und niemand müsste mehr unter der Brücke schlafen müssen,wenn man sich an gewisse Regeln hält ! Wir wohnen seit 2 Monaten hier und es wird von Tag zu Tag extremer, eigendlich erhoffte ich mir hier hilfreichere Tipps als sone Dummen Komentare !
    Aber Dank Google hab ich gefunden was ich suche, Ja auch als Mieter kann ich fristlos kündigen,alle dafür erforderlichen Tatsachen sind gegeben !

  • Nein,wir wohnen doch erst seit 2 Monaten hier und haben die Wohnung auch nur angemietet,weil uns Gartennutzung zugesichert worden ist. vielleicht lesen hier erstmal einige richtig,bevor man sinnlosen scheiß schreiben tut. Warum sind immer nur die Mieter schuld,aber es scheint mir,als wären hier nur Vermieter am Start,natürlich machen die niemals ärger,nein ist klar

  • Zitat

    bevor man sinnlosen scheiß schreiben tut.


    Hier tut niemand sinnlosen Scheiß schreiben tun. Hier sind Mieter und Vermieter, die durch längjährige Praxis wissen, wann eine fristlose Kündigung Erfolg hat und wann nicht. Da du aber anscheinend dein Glück mithilfe von Google gefunden hast, dann wäre es doch angebracht, wenn du uns daran teilhaben lässt, damit wir noch lernen können.

  • Aber Dank Google hab ich gefunden was ich suche, Ja auch als Mieter kann ich fristlos kündigen,alle dafür erforderlichen Tatsachen sind gegeben !


    Dann ziere Dich doch nicht, sondern kläre bitte die anderen User auf, sie wollen sicherlich noch gerne hinzulernen.

  • Gerade wenn du erst 2 Monate dort wohnst, wirs es schwer sein die Gartennutzung ohne schriftlichen Beweis durchzusetzen.

    Wenn Sie fristlos Kündigen und der Vermieter akzeptiert, müssen Sie die Wohnung noch am gleichen Tag leer übergeben. Überlegen Sie sich daher wo Sie ab dann wohnen. Natürlich haben Sie racht, dass in Deutschland niemand obdachlos sein muss. Allerdings kann das für Sie in einer Notunterkunft enden.
    Daher fand ich den Rat der Vorredner sehr sinnvoll. Suchen Sie sich eine neue Wohnung und kündigen fristgerecht.
    Ansonsten unternehmen Sie was mit Ihren Kinder außerhalb des Hauses. Somit gehen Sie dem Streit aus dem Weg.

  • Wir haben bereits eine neue Wohnung!
    nur ein Bsp.
    Überwiegend sind nachhaltige Störungen des Hausfriedens durch den Mieter Hauptanwendungsfälle des § 543 Abs. 1 in Verbindung mit § 569 Abs. 2 BGB. Schließlich steht beiden Mietparteien ein Recht auf ungestörten Hausfrieden zu. Bei Verstoß ist der Gestörte zur fristlosen Kündigung berechtigt.

    Voraussetzung

    Die Störung durch den Mieter/Vermieter muss nachhaltig, d.h. dauerhaft, sein, da lediglich auf dieser Basis begründet werden kann, dass eine Fortsetzung des Mietverhältnisses dem Mieter/Vermieter nicht länger zumutbar ist.

    Unzumutbarkeit

    Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Unzumutbarkeit vorliegt, wenn und soweit das Vertrauensverhältnis zwischen Mieter und Vermieter in dem Maße beeinträchtigt ist, dass unter Abwägung aller Gesamtumstände eine ordnungsgemäße Durchführung des Mietverhältnisses gefährdet ist (Siehe: LG Siegen WuM 2006, 158, 160).

    Beweismittel

    Zum Nachweis von Lärmbelästigungen ist die Anfertigung von “Lärmprotokollen” erforderlich, aus denen sich chronologisch die Störungszeiten und deren Intensität ergeben.

    Fallbeispiele für eine begründete Mieter-Kündigung

    Straftaten des Vermieters (Siehe: AG Pinneberg NZM 2003, 553)
    Beleidigungen durch den Vermieter (Siehe: OLG München ZMR 1997, 557)
    Gerüche (Siehe: LG Siegen WuM 2006, 158)
    Prostitution (siehe: AG Neustadt ZMR 1998, 785)
    Beispiele für Kündigungsgründe des Vermieters:

    Lärmstörungen durch nächtliche laute Musik (Siehe: AG Dortmund DWW 1990, 242)
    Nächtliches Türenschlagen (Siehe: AG Ebersberg WM 1980, 235)
    Unberechtigtes Anzapfen einer Stromleitung (Siehe: LG Köln NJW-RR 1994, 909)
    Heroinhandel im Hausgang (Siehe: AG Pinneberg NJW-RR 2003, 904)
    Mehrfache Polizeieinsätze verursacht durch gewalttätiges Verhalten des Mieters (Siehe: LG Hamburg NJW-RR 2006, 296)
    Unrichtige Selbstauskunft des Mieters zu zulässigen Fragen des Vermieter (Siehe: LG Mannheim ZMR 1990, 303)
    Vornahme von baulichen Veränderungen entgegen einem rechtskräftigen Urteil (Siehe: BVerfG NJW 1996, 1736)
    Beleidigungen gegenüber dem Vermieter oder anderen Hausbewohnern (Siehe: LG Köln DWW 1988, 325)
    Vorsätzliche Sachbeschädigung (Siehe: LG München I WuM 2006, 524)

  • Fristlos gekündigt werden darf, wenn nachgewiesen ist, dass der Vermieter den Hausfrieden in erheblichem Maße stört und somit seine ihm auferlegten Pflichten verletzt.
    Eine außerordentliche, fristlose Kündigung ist für den Mieter möglich, sofern dem Mieter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles ein Verbleiben in der Wohnung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann (§ 543 Abs 1 BGB).

    Wir ziehen sehr bald(entlich) aus und unsere Erfolgschancen sehen sehr gut aus! Da der Vermieter trotz bereits Ordentlicher Kündigung unserer Seits her,immer und immer wieder ein drauf setzt(Anzeigen,Nötigungen usw.) !

    Auch wenn es schwer ist für den ein oder anderen hier sich in unsere Lage zu versetzen,wünsche ich echt niemanden hier solch ein Vermieter an die Backe zu haben ! NIE WIEDER PRIVAT-Vermieter, das sind unsere Lehren daraus,aber ich möchte ausdrücklich noch erwähnen,das nicht jeder Privat-Vermieter so unseriös ist. :)