Betriebskostenabrechnung -Kosten Verstopfung Dusche - muss ich diese bezahlen?

  • Wir hatten heute unsere Betriebskostenabrechnung für 2013 im Briefkasten und waren dann schon ein wenig erstaunt. Unter Sonstiges wurden uns 183,26 € für die Rohrverstopfung der Dusche in Rechnung gestellt - dies war im Juli 2013. Wir waren eigentlich der Meinung, dass diese Kosten zu Lasten des Vermieters gehen (Firma wurde nach Meldung durch den Vermieter beauftragt). Seit vielen Jahren wohnen wir in einer großen Wohnanlage(20 Jahre alt), in welcher es sehr häuftig zu Rohrproblemen kommt (das Reinigungsfahrzeug ist mindestens 2x im Monat hier in der Anlage) Auch haben wir sehr, sehr kalkhaltiges Wasser. Wir benutzen für die Dusche ein Sieb welches die Haare u.a. auffängt . Durch das stark kalkhaltige Wasser v e r m u t e n wir das eine Verkalkung vorlag. Die beliegende Rechnungskopie ist sehr, sehr schlecht lesbar. Als Ursache steht "Verstopfung Badwanne/Dusche (Seitenleitung). Bitte um Tipps, wie wir uns jetzt am besten Verhalten, da wir uns eigentlich keines Verschulden bewußt sind. Desweiteren haben wir jetzt nochmal den Mietvertrag + Anlagen durchgeschaut und dort steht überhaupt nichts davon, das ein bestimmter Betrag für irgendwelche Reparaturen zu übernehmen ist. Es ist nur der Standartsatz "Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflichten verursacht werden, insbesondere wenn technische Anlagen und sonstige Einrichtungen unsachgemäß behandelt werden." Wir sind am überlegen gegen diese Nebenkostenabrechnung -Position Sonstiges Rohrverstopfung - Einspruch einzulegen - aber haben wir Aussicht auf Erfolg? Für Hilfe danken wir herzlich.

  • Wir hatten heute unsere Betriebskostenabrechnung für 2013 im Briefkasten und waren dann schon ein wenig erstaunt. Unter Sonstiges wurden uns 183,26 € für die Rohrverstopfung der Dusche in Rechnung gestellt.

    Die Kosten der Reparatur gehören nicht in die Betriebskostenabrechnung.

    Der Punkt "Sonstiges" ist nur für bestimmte Betriebskosten vorgesehen und ist bei Mietbeginn zu vereinbaren.
    Ein Schlupfloch für alles Mögliche ist das nicht. Ich würde das zurückweisen und diesen Betrag nicht zahlen.

  • Das ist eine kuriose Art, eine Sachbeschädigung dem Mieter aufzubürden...

    Wenn bei uns ein Mieter eine Verstopfung hat und es heraus kommt, dass die Verstopfung in der Leitung des Mieters war und durch Haare, Unrat etc. verursacht wurde, dann bekommt er die Rechnung sofort präsentiert wegen Schadensersatz. Bei den rund 350 Mietern, die ich verwalte, kommt das mindestens einmal im Monat vor.

    Im Rahmen einer Beko-Abr. hab ich das noch nie gehört... ich denke mal vorsichtig, dass das in dieser Art nicht wirksam sein dürfte... lasse mich aber gerne von anderen eines Besseren belehren.

  • Meinen beiden Vorbetern kann ich mich nur anschliessen.
    Betriebskosten sind regelmässig wiederkehrende von vornherein festgelegte Kosten, nachzulesen in der BetrkVO.

  • Die Kosten der Reparatur gehören nicht in die Betriebskostenabrechnung.


    So isses.

    Betriebskosten sind regelmässig wiederkehrende von vornherein festgelegte Kosten, nachzulesen in der BetrkVO.


    So isses.

    Wenn bei uns ein Mieter eine Verstopfung hat und es heraus kommt, dass die Verstopfung in der Leitung des Mieters war und durch Haare, Unrat etc. verursacht wurde, dann bekommt er die Rechnung sofort präsentiert wegen Schadensersatz.


    Genau so. In diesem Fall würde dann auch die erwähnte Klausel im Mietvertrag ziehen: "Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflichten verursacht werden, insbesondere wenn technische Anlagen und sonstige Einrichtungen unsachgemäß behandelt werden."

  • Danke für die Informationen. Wir haben jetzt erstmal Widerspruch per Übergabeeinschreiben an den Vermieter abgeschickt. Jetzt warten wir ab wie die Reaktion ist. Werde dann berichten.

  • Wir haben heute vom Vermieter die Info bekommen, dass wir die Rechnung nicht zahlen müssen - es war ein Fehler der Wohnungsverwaltung, dass der Betrag mit in die Betriebskostenabrechnung geschrieben wurde. Für uns ist diese Sache somit gut ausgegangen.