Ankündigung / Fristen bei Sanierungsarbeiten

  • Guten Tag,

    da uns zum 01.08 eine Partei unserer derzeitigen 3er Wohngemeinschaft verlässt, möchte unser Vermieter bzw. dessen Verwaltung einen neuen Vertrag aufsetzen, welcher unsere Rechte hinsichtlich der "sehr bald" anstehenden Sanierungsarbeiten am Haus beschneidet. Darauf wollen wir nicht eingehen und es wird auch keine für uns sinnvolle Alternative geboten, zumal wir allgemein Sorgen bzgl. der mit Sicherheit umfangreichen Sanierung haben. Wir nutzen die Wohnung praktisch nur zum Schlafen und haben andere Sorgen, als uns die Befürchtungen der Menschen bestätigen zu lassen, mit denen wir bereits über Sanierungen gesprochen haben.

    Da wir zum 01.09 den Studienort wechseln, möchten wir zum 01.09 umziehen und bis dahin nicht den schon befürchteten Stress der Sanierung mitmachen. Die konkrete Frage besteht nun darin, ob die Sanierung oder zumindest die Betroffenheit unserer Wohnung so lange aufgeschoben werden kann.

    Laut Vertrag haben wir eine Kündigungsfrist von drei Monaten, wobei uns deutlich gemacht wurde, dass die Vermieter kein Problem damit hätten, wenn unsere Wohnung während der Sanierung freisteht. Wir müssten für eine vertragsgerechte Kündigung schon morgen (04.06) kündigen, um zum 01.09 offiziell raus zu sein. Aktuell wird Druck gemacht, ob wir uns für Variante a), den neuen Mietvertrag oder Variante b), Miete und alles bleiben gleich, aber nach den Sanierungsarbeiten müssen wir raus, entscheiden möchten.

    Wir haben uns bereits im Internet schlau gemacht und in Erfahrung gebracht, dass eine möglicherweise grundlegende Sanierung wie unsere drei Monate im Voraus schriftlich mit Umfang usw. angekündigt werden muss. Da dies bisher nicht geschehen ist - wir haben weder einen Monat, noch kann uns der Vermieter sagen, was genau gemacht wird - stehen die drei Monate auf unserer Seite. Er hat in der letzten E-Mail jedoch angemerkt, dass die Arbeiten schon im Juli oder August diesen Jahres begingen könnten.

    In unserem Vertrag steht, dass derartige Arbeiten zwei Monate im Voraus angekündigt werden müssen. Das wäre für uns nicht gut, wobei wir hoffen können, dass es noch ein paar Wochen dauert, bis der komplette Umfang der Sanierungsarbeiten schriftlich vorliegt. Da dies jedoch nicht im Einklang mit der Vorstellung steht, bereits nächsten Monat mit den Arbeiten zu beginnen, sind wir uns gar nicht mehr sicher, ob wir überhaupt ein Recht auf Verzögerung haben.

    Gelten grundsätzlich die drei Monate oder kann diese gesetzliche Regelung, falls sie überhaupt so korrekt ist, durch einen Mietvertrag aufgehoben werden?

    Ich bedanke mich vielmals für jeden hilfreichen Rat :)

    Einmal editiert, zuletzt von rene.o (3. Juni 2014 um 14:00)

  • BGB §§ 555a -555f - Modernisierungsmaßnahmen

    Hier finden Sie alles Rechtliche. Abweichende Regelungen im Mietvertrag sind ungültig.
    Dann würde ich zum 31.August kündigen. Er darf dann vorher garnicht mit renovieren anfangen.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (3. Juni 2014 um 14:27)

  • Vielen Dank für deine Antwort.

    Was ist nun, wenn er nächsten Monat mit der Sanierung beginnen möchte? Sollte ich ihn jetzt schon darauf aufmerksam machen, dass er bis zum Auszug gar nicht anfangen braucht, irgendetwas an unserer Wohnung zu machen?

  • Was ist nun, wenn er nächsten Monat mit der Sanierung beginnen möchte?


    Lass' ihn doch. Sicherlich mussten die Firmen wohl auch ihre Arbeiten kordinieren, und darüber, einen Mieter zu berücksichtigen, lachen die doch nur.
    Wichtig ist für Euch, dass der VM Eure rechtssichere Kündigung zum 31.08. spätestens am 4.6. nachmittags nachweisbar erhalten hat.