Warmwasserversorgung

  • Hallo Leute,

    vielleicht könnt ihr mir hier weiterhelfen. Ich habe folgendes Problem. in meinem Mietvertrag steht unter § 4 Miete, Betriebskosten und Schönheitsreperaturen folgendes:

    "Der Mieter ist verpflichtet sich außerdem zur Entrichtung von Vorauszahlungen für Heiz- und Warwasserkosten einer zentralen Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlage bzw. der eigenständigen gewerblichen Lieferuing von Wäreme und Warmwasser von derzeit monatlich für

    Heizkosten/Fernwärme (Vgl. §6)........... 20 €
    Warmwasserkosten/Fernwarmwasser (Vgl. §6).....20€

    Das Kuriose daran ist, dass ich eigentlich dachte dass damit die Warmwasserversorgung abgedeckt ist. Nun habe ich aber leider einen Durchlauferhitzer entdeckt. Das bedeutet Warmwasser in der gesamten Wohnung (Badezimmer und Küche) wird über einen Durchlauferhitzer aufbereitet. Durchlauferhitzer fressen bekanntlich eine ganze Menge Strom. Ich zahle momentan für eine Einraumwohnung OHNE Waschmaschine Abschläge in Höhe von 65€ (!!!) an Vattenfall. Das liegt aber auch daran dass ich per Hand unter fließend warmen Wasser abwasche und immer sehr lange dusche.

    In $ 6 Heizung, Warmwasserversorgung heisst es:

    Der Mieter ist verpflichtet, die anteiligen Kosten der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage sowie der Warmwasserversorugnsanlage zu bezahlen. [...] Zu den Kosten des Betriebs der der Warmwasserversorgungsanlage gehören die Kosten der Wasserversorgung [...].

    Wie kann sich denn dann noch ein _Durchlauferhitzer in der Wohnung befinden? Wer weiß Rat?

  • Sie sollten sich mal von dem Vermieter/der Verwaltung diesen Mietvertrag erklären lassen.